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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Vergabe des Gewerks Malerarbeiten an die Fa. Seeger Der Maler & Stuckateur, Nachtigallenweg 27, 71334 Waiblingen, auf der Grundlage ihres Angebots in Höhe von 69.106,05 € (inkl. 19% Mwst.) wird genehmigt.

 

  1. Die Vergabe des Gewerks Tischlerarbeiten an die Fa. Schreinerei Burgbacher GmbH, Am Tann 15, 75328 Schömberg, auf der Grundlage ihres Angebots in Höhe von 107.158,29 € (inkl. 19% Mwst.) wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

An der nördlichen Kernstadt von Leonberg, „Obere Burghalde 69+71“, wird der Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen erstellt. Die Kita Nord bietet in Summe Plätze für ca. 75 Kinder, ca. 65 Plätze für 3-6 Jährige und 10 Plätze für die u3-Betreuung (Krippenkinder bis zu 3 Jahren).

Weiterhin ist geplant, den Bedarf von 5 Wohneinheiten mit dem Neubau abzudecken. Dabei wird eine Wohnung als TapiR-Wohnung ausgebaut und genutzt. (TapiR: Tagespflege in anderen geeigneten Räumen).

 

Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist, die Deckung der Bedarfslagen für Kinderbetreuung der nördlichen Kernstadt von Leonberg sowie der nördlichen Wohnlagen des Ramtel.

Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Wohnraum.

Sachverhalt/Sachstand

Mit der Vorlage 2018/082 und durch Beschlussfassung des Gemeinderates vom 19.06.2018 für eine 4-gruppige-Kindertageseinrichtung mit Wohnen wurde der Beauftragung des Architekturbüros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, auf der vorliegenden Planung aus dem VgV-Verfahren, zugestimmt.
Mit der Vorlage 2018/164 und Beschlussfassung vom 19.09.2018 und 25.09.2018 wurde der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an verschiedene Ing.-Büros auf Basis der HOAI zugestimmt.
Mit der Vorlage 2019/081 und Beschlussfassung des Gemeinderates vom 21.05.2019 wurde der Variante 1, 4-gruppige Kita mit 5 Wohnungen, zugestimmt. Des Weiteren wurde mit dieser Entscheidung die Genehmigung der Gesamtkosten auf Basis der Grobkosten-schätzung (Stand 04/2019) nach DIN 276, KGR 300-700 erteilt.

Die weiteren Bezugsvorlagen betreffen die Vergabeentscheidungen für diverse Gewerke, wie z.B. den Rohbau, HLS und Elektro sowie Gewerke der Gebäudehülle.

 

Vergaben

 

1.) Vergabevorschlag Malerarbeiten

 

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 16 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

 

Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 07.12.2021, 11:00 Uhr, lagen 9 Angebote (Bieter) vor.

 

Durch das Büro ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 

 - Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

Es mussten 2 Angebote nach § 16a Abs. 2 und Abs. 5 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ‚nicht fristgerechte Nachreichung von Unterlagen‘ ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.

 

 - Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

 In der engeren Wahl verbleiben somit 7 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Seeger Der Maler & Stuckateur, Nachtigallenweg 27, 71334 Waiblingen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Seeger Der Maler & Stuckateur, Nachtigallenweg 27, 71334 Waiblingen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 69.106,05 € (inkl. 19% Mwst.) zu vergeben.

 

 

2.) Vergabevorschlag Tischlerarbeiten

 

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 18 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

 

Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 07.12.2021, 12:00 Uhr, lagen 10 Angebote (Bieter) vor.

 

Durch das Büro ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 

 - Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

 Es musste keines der 10 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den

 Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung

 ausgeschlossen werden.

Ein weiteres Angebot wurde, da nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen, nach
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ausgeschlossen.

 

 - Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.

 

 - Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

 - Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

 In der engeren Wahl verbleiben somit alle 10 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Schreinerei Burgbacher GmbH, Am Tann 15, 75328 Schömberg, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Schreinerei Burgbacher GmbH, Am Tann 15, 75328 Schömberg, mit einer Angebotssumme i. H. v. 107.158,29 € (inkl. 19% Mwst.) zu vergeben.

 

Budget-/Kostenstand

 

Neben den hier vorliegenden Gewerken Maler- und Tischlerarbeiten wurde im für die Kita Nord das Gewerke Bodenbeläge öffentlich ausgeschrieben.

Ausgehend von den budgetierten Ausführungskosten (Kostegruppen 300 bis 600) bilden alle bisherigen Ausschreibungspakete zusammen ca. 85% der Kostenberechnung ab.

 

In Summe ergeben sich Mehrkosten aus allen Vergabepaketen im Vergleich zur Kostenberechnung in Höhe von rund 44.200,- € (inkl. 19% Mwst.). Dies entspricht einer Überschreitung von rund 1% im Bezug auf das genehmigte Gesamtbudget (Kostengruppen 300 und 600 der Kostenschätzung vom Mai 2019).

Diese Kostenüberschreitung ist imHinblick auf die aktuelle Marktsituation und die momentane Baupreisentwicklung als moderat und unterdurchschnittlich anzusehen.

 

Aufgrund der Verlängerung der Fristen konnte ein Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ gestellt werden. Die Höhe des beantragten Zuschusses beträgt 546.700,- €. Der Entscheid über den Förderantrag steht noch aus.

Weiteres Vorgehen

Nach Genehmigung der Vergaben an die vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistungen getätigt werden.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

keine

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kindergarten Nord Neubau

7 365 540 7001

2021

2.780.000,- €

1.818.622,- €

Der niedrigere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Bauablaufs.

 

2022

2.365.400,- €

2.365.400,- €

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 

2023

1.300.000,- €

1.300.000,- €

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 

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Anlagen

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