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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/450
Grunddaten
- Betreff:
-
LEO Energie GmbH & Co. KG und LEO Energie Verwaltungs GmbH
- Wirtschaftsplan 2022
- Aktualisierung der Aktivierungsrichtlinie für das Gasnetz als Anlage zum Pachtvertrag
- Bestellung eines Jahresabschlussprüfers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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01.02.2022
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
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Dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 ff. wird zugestimmt.
-
Der Aktualisierung der Aktivierungsrichtlinie als Anlage zum Pachtvertrag vom 21.03.2013 (Änderungsvereinbarung 21./23.12.2016) für das Gasnetz wird zugestimmt.
- Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu einem Gesamt-Nettohonorar von 4.500 EUR zzgl. verursachungsgerechter Reisekosten beauftragt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 die folgenden Beschlussvorschläge als Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung behandelt.
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Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 ff. zuzustimmen.
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Der Aufsichtsrat stimmt der Aktualisierung der Aktivierungsrichtlinie als Anlage zum Pachtvertrag vom 21.03.2013 (Änderungsvereinbarung 21./23.12.2016) für das Gasnetz zu.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu einem Gesamt-Nettohonorar von 4.500 EUR zzgl. verursachungsgerechter Reisekosten zu beauftragen.
Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Zu Ziff. 1:
Die Geschäftsführung hat die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 ff. für die LEO Energie GmbH & Co. KG und die LEO Energie Verwaltungs GmbH erstellt. Auf den als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2022 ff. wird verwiesen.
Zu Ziff. 2:
Die Aktivierungsrichtlinie Gas der Netze BW GmbH ändert sich zum 01.01.2022, um den Anforderungen an die Zukunftsfähigkeit der Gasnetze gerecht zu werden. Hierbei wird die Zielsetzung verfolgt, Aktivierungen aus dem Erfordernis zur H2-Readiness des Gasnetzes zu erhöhen, was schließlich zu einem höheren Sachanlagevermögen führen und somit pachterhöhend für die LEO Energie wirken kann.
Die Aktivierungssachverhalte werden um folgende Punkte erweitert, bei denen ein aktivierungspflichtiger Aufwand vorliegt:
- Erneuerung Gasdruckregelanlage aufgrund der Energiewende
- Leitungserneuerung des bestehenden Netzes aufgrund der Energiewende
Die Aktivierungsrichtlinie Gas ist Anlage zum Pachtvertrag vom 21.03.2013 (Änderungsvereinbarung 21./23.12.2016) zwischen der Netze BW GmbH und der LEO Energie GmbH & Co. KG. Die Änderung ist gemäß § 7 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtig und ein Gesellschafterbeschluss einzuholen. Die Aktivierungsrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt.
Zu Ziff. 3:
Gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie GmbH & Co. KG und § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie Verwaltungs GmbH ist der jeweilige Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der KG spricht der Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschafterversammlung eine Empfehlung für die Bestellung der Abschlussprüfer aus. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der GmbH wählt die Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer. Abschlussprüfer kann nur ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.
Für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 war die Baker Tilly GmbH & Co. KG als Prüfgesellschaft beauftragt. Die Prüfungen erfolgten kompetent, zuverlässig und gewissenhaft. Zuvor war SLP Bansbach seit Gründung der LEO Energie als Prüfgesellschaft tätig. Mit Ablauf einer fünfjährigen Prüfung durch Baker Tilly wurde die Jahresabschlussprüfung nun für das Jahr 2021 neu ausgeschrieben.
Angefragt wurden:
- Condit GmbH Wirtschaftsprüfgesellschaft
- PWC GmbH Wirtschaftsprüfgesellschaft
- Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die angefragte Leistung hat folgende Bestandteile:
- Jahresabschlussprüfung 2021
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
- Prüfung nach § 6 b Abs. 3 EnWG (nur GmbH & Co. KG)
- Präsentation der Prüfergebnisse durch den Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Aufsichtsrats
Ausschreibungsergebnisse:
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird ein personeller Wechsel im Prüferteam von Baker Tilly erfolgen. So gehen dann die Prüfungstätigkeiten von Herrn Deutsch auf Herrn Ott über. Damit wird den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg entsprochen. Dadurch kann einerseits die bis dahin hohe Prüfungsqualität aufrechterhalten und andererseits die wichtige kritische Distanz zum Unternehmen gewahrt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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222,1 kB
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