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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/447

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Vergabe des Gewerks Metalldach- und Klempnerarbeiten an die Firma Güther Sanitär GmbH, Postfach 1254, 91555 Feuchtwangen, auf der Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 76.744,43 € (inkl. 19% Mwst) wird genehmigt.

 

  1. Die Vergabe des Gewerks Dachabdichtungsarbeiten an die Firma W. Müller Bedachungen GmbH & Co. KG, Werkstr. 5, 71384 Weinstadt, auf der Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 72.323,48 € (inkl. 19% Mwst) wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Leonberg (siehe Sitzungsvorlagen 2018/062
bzw. 2019/025) wurde den Gremien der Bedarf an zusätzlich benötigten Betreuungsplätzen
in Höfingen dargestellt.


Die Erweiterung vom Kinderhaus Kunterbunt um drei weitere Gruppen inkl. der Umsetzung
der Anträge aus dem Ortschaftsrat (u.A. Schaffung von Wohnraum, etc. - siehe Vorlagen
2018/279, -001, -002, und -003) führten zu grob geschätzten Baukosten in Höhe von ca.
3.900.000.- EUR.


Aufgrund des Auftragswertes für die Objektplanung musste ein VgV-Verfahren zur Vergabe
der Architektenleistung ‚Objektplanung Gebäude‘ durchgeführt werden (siehe
Sitzungsvorlage 2019/273).


Das Architekturbüro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstr. 70a in 70176
Stuttgart ging als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des Projektes aus dem
VgV-Verfahren heraus und der Beauftragung der ‚Objektplanung Gebäude‘ durch dieses
Büro wurde mit der Sitzungsvorlage 2020/362 zugestimmt.


Um den weiteren zügigen Planungsfortgang und ebenfalls noch eine rechtzeitige
Antragstellung auf Fördermittel - welche nach dem Investitionsprogramm des Bundes
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ bis spätestens 31.03.2021 beim zuständigen
Regierungspräsidium zu stellen war - sicherzustellen, wurden mit der Sitzungsvorlage
2021/032 der Beauftragung weiterer erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen
zugestimmt.


Auf Grundlage der Ideenskizze aus dem VgV-Verfahren erarbeitete das Architekturbüro
Schlude Ströhle Richter einen Konzeptentwurf, der in Abstimmung mit dem
Gebäudemanagement, dem Amt für Jugend, Familie und Schule und der Leitung vom
Kinderhaus abgestimmt und gemeinsam mit den beauftragten Fachplanern zum Entwurf
weiterentwickelt wurde.

 

Mit der Sitzungsvorlage 2021/24 wurde von der Entwurfsplanung Kenntnis genommen und die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erweiterung vom Kinderhaus wurden genehmigt.

 

 

1.) Vergabevorschlag Metalldach- und Klempnerarbeiten  

 

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 14 Fachfirmen die
Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 30.11.2021, 11:00 Uhr, lagen 8
Angebote (Bieter) vor.

Durch das Büro Schlude Ströhle Richter Architekten, das Gebäudemanagement,
sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§16 ff. VOB/A) vorgenommen.


Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:


- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 8 Angebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungs-
bedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen
werden.

- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.

- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer
bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
Da im Vergabeverfahren die Bindefrist gem. §18 VOB/A am 30.12.2021 endet, wurden die Bieter aufgefordert, einer Bindefristverlängerung bis zu 04.02.2022 zuzustimmen. Ein Bieter lehnte diese Zustimmung ab, wodurch sein Angebot bei der Zuschlagserteilung nicht mehr berücksichtigt werden darf.

In der engeren Wahl verbleiben somit noch 7 Hauptangebote

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu
erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,
Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis
berücksichtigt.


Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Güther Sanitär GmbH, Postfach 1254, 91555 Feuchtwangen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl
vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Fa. Güther Sanitär GmbH, Postfach 1254, 91555 Feuchtwangen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 76.744,43 € (inkl. 19% MwSt.) zu vergeben.

 

 

2.) Vergabevorschlag Dachabdichtungsarbeiten  

 

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 5 Fachfirmen die
Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 30.11.2021, 14:00 Uhr, lagen 3
Angebote (Bieter) vor.

Durch das Büro Schlude Ströhle Richter Architekten, das Gebäudemanagement,
sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§16 ff. VOB/A) vorgenommen.


Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:


- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 3 Angebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungs-
bedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen
werden.

- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.

- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer
bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 3 Hauptangebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu
erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,
Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis
berücksichtigt.


Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. W. Müller Bedachungen GmbH & Co. KG, Werkstr. 5, 71384 Weinstadt, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl
vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. W. Müller Bedachungen GmbH & Co. KG, Werkstr. 5, 71384 Weinstadt, mit einer Angebotssumme i. H. v. 72.323,48 € (inkl. 19% MwSt.) zu vergeben.

 

Budget-/ Kostenstand

 

Aktuell zur Vergabe anstehende Gewerke:

 

Gewerk

Kostenberechnung

Vergabesummen

“-“ Mehr-

“+” Minderkosten

 

 

 

 

Aufzungsanlage

(Zuständigkeit Verwaltung)

38.000 €

30.464 €

+ 7.536 €

 

 

 

 

Rohbauarbeiten

(Zuständigkeit GR siehe Vorlage 2021-446)

311.000 €

364.744 €

- 53.744 €

Holzbau- und Zimmererarbeiten

(Zuständigkeit GR siehe Vorlage 2021-446)

672.000 €

579.728 €

+ 92.272 €

 

 

 

 

Metalldach- und Klempnerarbeiten

81.000 €

76.744 €

+ 4.255 €

Dachabdichtungsarbeiten

73.000 €

72.324 €

+ 676 €

 

SUMME

 

 

 

 

+50.995 €

 

Aktueller Kostenstand:

 

Die aktuelle Kostenübersicht ist in Anlage 1 dargestellt.

Mit den aktuellen Vergaben sind ca. 43% der Gewerke beauftragt.

Die aktuellen Kosten liegen ca. 50.995 € unter den berechneten Kosten.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

736500357201
Kinderhaus Kunterbunt
Erweiterung

 

 

 

 

 

2018

230.000

27.329

Der Finanzbedarf
entspricht den
Auszahlungen.

 

2019

300.000

11.640

Der Finanzbedarf
entspricht den
Auszahlungen.

 

2020

100.000

3.239

Der Finanzbedarf
entspricht den
Auszahlungen.

 

2021

1.000.000

162.026

Der Finanzbedarf
entspricht den
Auszahlungen.

Der geringere
Finanzbedarf resultiert
aus der Verschiebung
des Projektablaufs.

 

2022

VE 1.000.000

 

 

 

2022

2.485.000

2.485.000

Der Finanzbedarf ist idt im HH-Plan 2022 veranschlagt.

 

2023

1.000.000

1.395.766

Der auf Grund des Bauablaufs geänderte Finanzbedarf wird im
HH-Plan-Entwurf 2023
neu veranschlagt.

 

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Anlagen

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