Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/442

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten im Modell TAKKI Plus lautet wie folgt:

 

Die Stadt Leonberg beteiligt sich am Modell TAKKI Plus mit einem Subventionsbetrag nur in den Fällen, in denen das Landratsamt Böblingen nach einer erfolgreichen Einkommensprüfung der Antragsteller den Gebührensatz festgesetzt hat.

 

  1. Der Anpassung der Voraussetzung zur Gewährung eines Zuschusses auf die Gebührenfestsetzung im Modell TAKKI Plus wird zugestimmt.
     
  2. Die Deckung der höheren Aufwendungen durch die höheren Erträge wird zur Kenntnis genommen.
Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Anpassung der Abrechnungsmodalitäten kann vermieden werden, dass aufgrund nicht durchgeführter Einkommensprüfungen des Landkreises Böblingen bei Eltern / Sorgeberechtigten, die TAKKI Plus in Anspruch nehmen, die Stadt Leonberg einen überhöhten Subventionsbeitrag zu leisten hat. Die Kooperation für die Durchführung der Kindertagesbetreuung für Kinder über 3 Jahren (TAKKI Plus) zwischen dem Landkreis Böblingen und der Stadt Leonberg soll fortgeführt werden.

 

Seit 01.03.2021 besteht mit dem Landkreis Böblingen ein Kooperationsvertrag zum Modell TAKKI Plus. Ziel der Kooperation ist es, die Leonberger Familien, die eine Betreuung in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, gegenüber einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung finanziell gleichzustellen. Deshalb wurde mit Vorlage 2020/418 beschlossen, dass die Stadt Leonberg die Gebührensätze des Landkreises Böblingen in der Höhe subventioniert, damit nur noch der Nettokostenbeitrag der Gebührentabelle der Kindertageseinrichtungen in Leonberg für die Eltern zu leisten ist.

 

Für die Ermittlung der Gebührenhöhe sieht die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege im Landkreis Böblingen eine einkommensabhängige Staffelung der Beiträge vor. Sofern keine Einkommensnachweise vorgelegt werden oder die Eltern bestätigen, dass Sie der höchsten Einkommensstufe angehören und auf eine Einkommensberechnung verzichten, erfolgt die Festsetzung in der höchsten Einkommensstufe.

 

Derzeit haben 16 von 17 Familien, die TAKKI Plus in Anspruch nehmen, im Antrag ein Kreuz für Besserverdienende gesetzt, weshalb vom Landkreis die höchste Einkommensstufe für die Gebührenfestsetzung herangezogen wurde. Dies hat zur Folge, dass der Subventionsbetrag den die Stadt Leonberg zu leisten hat, erheblich steigt.

 

Damit sich die Zuschussgewährung nicht weiter zum Nachteil der Stadt Leonberg auswirkt, werden die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung folgendermaßen geändert:

 

Die Stadt Leonberg beteiligt sich am Modell TAKKI Plus mit einem Subventionsbetrag in den Fällen, in denen das Landratsamt Böblingen nach einer erfolgreichen Einkommensprüfung den Gebührensatz festgesetzt hat. Die Zuschusshöhe bleibt wie bisher auch die Differenz zwischen dem Kostenbeitrag des Landkreises Böblingen und dem Nettokostenbeitrag der Gebührentabelle der Stadt Leonberg. Für die Einkommensprüfung müssen die Sorgeberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und alle einkommensrelevanten Unterlagen dem Landkreis Böblingen vorlegen.

 

Eine Subventionierung durch die Kommune an den Gebührensätzen ist ausgeschlossen, sofern die Sorgeberechtigten keine Einkommensprüfung wünschen und eine Erklärung für Besserverdienende abgegeben haben.

 

Eltern, die sich als Besserverdienende ausweisen, können eine Bezuschussung durch die Stadt Leonberg erhalten, sofern Sie eine Einkommensprüfung durch den Landkreis Böblingen vornehmen lassen. Wenn nach erfolgter Einkommensprüfung die höchste Einkommensstufe angesetzt wird, wird auch hier die Differenz seitens der Stadt Leonberg bezuschusst.

 

Die Anpassung dieses Verfahrensschritts wird nach Beschlussfassung des Gemeinderats für alle künftigen TAKKI Plus Fälle umgesetzt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

TAKKI 36500002

31410000

Zuweisungen und Zuschüsse

2022

555.000

697.500

Zuschüsse für TAKKI-Kinder

TAKKI 36500002

33220000

Elternbeiträge

2022

317.000

317.000

Hochrechnung der Elternbeiträge

TAKKI 36500002

34820000

Erstattung von Gemeinden und GV

2022

34.000

34.000

Erstattung Verwaltungs-
aufwand

TAKKI 36500002

Sachkonto

42910010

2022

807.500

950.000

Hochrechnung Honorare Tagespflegepersonen, Die höheren Erträge decken die höheren Aufwendungen (Budget-kürzung um 15 %).

TAKKI 36500002

43120000

Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbünde

2022

65.000

65.000

Hochrechnung Zuschuss TAKKI Plus. Die Abrechnung 2021 des Landkreises Böblingen mit der Stadt liegt noch nicht vor.

 

Loading...