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Anfrage in einer Sitzung - 2021/437
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkzeit und Parkausweis Hallenbad
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Dezernat I
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Beantwortung Anfrage
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26.01.2022
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Frage
Anfrage aus dem Sozial- und Kultusausschuss vom 01.12.2021
Frau Metz führt aus, bislang habe man im Hallenbad beim Kauf einer Kombi-Karte einen Parkausweis dazu erhalten. Mittlerweile gebe es dies offensichtlich nicht mehr.
Frau Metz beschreibt zudem, der Kassenautomat am Parkplatz des Hallenbads sei veraltet und würde keine Scheine wechseln. Die maximale Parkzeit von drei Stunden, falls man keinen Parkausweis besitze, sei teilweise zu kurz für den Aufenthalt.
Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Die Geldwertkarte in Höhe von 200 Euro ist seit der Anpassung der Entgeltordnung nicht mehr im Angebot. Jahreskartenbesitzer erhalten einen Parkausweis. Die maximale Parkdauer soll verhindern, dass der Parkplatz zweckentfremdet wird. Am gegenüberliegenden Parkplatz „Festplatz“ gibt es keine Begrenzung der Parkzeit auf drei Stunden.
Um die Nutzerfreundlichkeit des Parkplatzes zu verbessern, könnte ein digitales Parkraummanagement angewandt werden. Hierbei werden die Kennzeichen der Fahrzeuge digital erfasst und geprüft, ob eine Parkberechtigung vorliegt und/oder die Parkzeit eingehalten wird. Es werden weder Schrankenanlagen, noch Kontrollen durch Personal benötigt. Des Weiteren würden die Parkautomaten erneuert und nutzerfreundlich eingerichtet.
Die Stadtverwaltung ist momentan in Gesprächen mit Anbietern solcher digitaler Parkraummanagement-Systeme und stellt dem Planungsausschuss schnellstmöglich entsprechende Konzepte vor.
