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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/424-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von zusätzlichen Pauschalbeträgen zur Pflege und Unterhaltung der Sportfreiflächen und Sondersportanlagen für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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17.01.2022
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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18.01.2022
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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19.01.2022
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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01.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen sind am 04. Mai 2004 in Kraft getreten. Damals wurden Pauschalbeiträge zur Pflege und Unterhaltung der Sportfreiflächen (Rasenspielfelder, Rundlaufbahnen, Tennisplätze) und Sondersportanlagen (z.B. Reithallen) zur Unterstützung der Vereine festgeschrieben.
Die in den §§ 12 und 13 angegebene Höhe der Beiträge wurde anhand der damals anfallenden Kosten berechnet (Anlage 1). Sie gelten seither unverändert.
Der Stadt Verband Sport hat im Jahr 2019 gemeinsam mit fünf großen Vereinen in Leonberg eine große Diskrepanz zwischen den Pauschalbeträgen und den tatsächlich anfallenden Kosten ermittelt: Diese sind seit 2004 deutlich gestiegen (Anlage 2).
Aktuell werden die Vereinsförderrichtlinien innerhalb einer Projektgruppe bestehend aus Gemeinderäten, den Vorsitzenden der Stadtverbände Kultur und Sport sowie der Stadtverwaltung überarbeitet. In den neuen Vereinsförderrichtlinien sind die Pauschalbeträge aufgrund der gestiegenen realen Kosten entsprechend erhöht. Ein Inkrafttreten der neuen Richtlinien zum 01.01.2022 ist nicht möglich, da noch weiterer Diskussionsbedarf innerhalb der Projektgruppe besteht.
Damit die Vereine weiterhin einen erhöhten Zuschuss zur Sportplatzpflege erhalten können, soll 2022 eine weitere Zahlung der zusätzlichen Beiträge zur Pflege und Unterhaltung der Sportfreiflächen und Sondersportanlagen erfolgen.
Hintergrund
Alle Tennenplätze sind zwischenzeitlich durch Natur-, Kunst- oder Hybridrasenplätze ersetzt worden. Diese weisen eine deutlich größere Langlebigkeit auf, was sich in mehr Spielstunden für den Verein bei einem geringeren Verletzungsrisiko für die Sporttreibenden niederschlägt. Allerdings bedürfen sie einer deutlich (kosten)intensiveren Pflege (z.B. Aufrichten der Halme durch Spezialmaschinen, Bürsten, Mähen, Schnittgutentsorgung, Düngung etc.) Oftmals wird ein erhöhter Einsatz von Fachfirmen nötig; auch sind die Preise für Pflegematerialien gestiegen. Ehrenamtliche Arbeitseinsätze sind in den Pauschalbeträgen nicht mitberücksichtigt.
Die Kostensteigerungen (lt. Stadt Verband Sport) bei Naturrasenplätzen betragen ca. 50-60%, bei Kunst- und Hybridrasenplätzen sogar bis zu 60-70%. Hybridrasenflächen sind in den jetzigen Richtlinien zur Förderung von Vereinen noch nicht vorgesehen und werden daher aktuell nicht bezuschusst. Auch die Kosten der Pflege von Rundlaufbahnen sind um ca. 40% gestiegen. Die Kosten für die Pflege und den Erhalt der Tennisplätze sind um 50% gestiegen. Diese muss durch externe Fachfirmen erfolgen, welche über die Jahre hinweg immer teurer geworden sind. Auch bedarf es einer aufwendigen Pflege und Unterhaltung der Reithallen und Reitplätze. Diese müssen mehrmals wöchentlich befahren, geglättet und gepflegt werden. Die aktuellen Kosten liegen hier bei 100% über dem aktuellen Zuschussbetrag von 2€/qm).
Von den Investitionen in Pflege und Unterhaltung der Sportfreiflächen und Sondersportanlagen profitieren neben den Leonberger Vereinen selbst auch die Schüler der Leonberger Schulen, da auch sie die vereinseigenen Anlagen nutzen dürfen. Insofern ist deren Instandhaltung in hohem Maße im öffentlichen Interesse.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Sachkonto 43180000 Kostenstelle 42100001 Förderung des Sports |
2022 |
356.200 |
356.200 |
Auszahlung der zusätzlichen Pauschalbeträge. Die Mittel sind im HH-Plan 2022 veranschlagt. |
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2023 |
356.200 |
356.200 |
In den Jahren 2023 ff erfolgt die Auszahlung regulär gemäß den Vereinsförderrichtlinien. |
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2024 |
356.200 |
356.200 |
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2025 |
356.200 |
356.200 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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644,1 kB
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2
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öffentlich
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198,2 kB
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3
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öffentlich
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811,1 kB
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