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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/183
Grunddaten
- Betreff:
-
Ver- und Entsorgung Abwasserbeseitigung - Abwasser
Bau einer zusätzlichen Nachklärung auf der Kläranlage Mittleres Glemstal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2017
| |||
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.07.2017
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Beschlussvorschlag
Der Erhöhung des Gesamtkostenrahmens der Maßnahme auf 2.087.025,-- EUR aufgrund der erhöhten Herstellkosten wird zugestimmt.
Eine überplanmäßige zusätzliche Verpflichtungsermächtigung beim Investitionsauftrag
753800017012 in Höhe von 350.999,-- EUR wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der VE Entwässerung „Stohrerstraße“ (Investitionsauftrag 7538000107001 – 128.974,-- EUR) und Entwässerung „Berliner Straße/Stadtpark“ (Investitionsauftrag 753800147001 – 222.025,-- EUR).
Die zusätzlich benötigten 350.999,-- EUR sind in den Haushaltsplan 2018 aufzunehmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts/Sachstand
Mit der Drucksache 2016 Nr. P 4 wurde der Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 1.465.000,-- EUR brutto zugestimmt.
Basis war die Kostenschätzung des Büros für ein großes Betonnachklärbecken mit einem Durchmesser von 36 m einschließlich maschineller Ausrüstung, Leitungen und Rücklaufschlammpumpwerk.
Die mit den Detailplanungen durchgeführte vom Gemeinderat ans Tiefbauamt gestellte Aufgabe der Nachklärungsgrößenprüfung ergab, dass die erforderliche Nachklärungsgröße am platzsparendsten in einer Schlussfiltration (rechteckiger Stahlbetonbehälter mit innenliegenden Scheibentuchfiltern) unterzubringen ist.
Mit Drucksache 2017 Nr. 131/1 wurden sämtliche Arbeiten zur Herstellung der gesamten 3. Nachklärung in Höhe von insgesamt 1.736.025,75 EUR vergeben.
Mit der damit vorhandenen Berechnung der Herstellkosten sind nunmehr weitgehend sämtliche Baunebenkosten wie Fachingenieurhonorare etc. fixiert, sodass der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme aufgestellt werden konnte.
Zusammenstellung Kosten „Schlussfiltration“
1.Maschinenbau u. Elektrotechnik „Filter“ 922.131,00 EUR
2.Maschinenbau u. Elektrotechnik „Maschinen- u.
elektr. Mess-, Steuer- u. Regeltechnik“ 231.099,19 EUR
3.Bauarbeiten 582.795,56 EUR
Herstellungskosten brutto 1.736.025,75 EUR
Zusammenstellung Baunebenkosten BNK
- Fachingenieur-Honorar (94 %) 242.000,-- EUR
- Bauleitung 72.000,-- EUR
- Statik 28.000,-- EUR
- Bodengutachten 6.000,-- EUR
- Vermessung 3.000,-- EUR
Gesamt (brutto) 351.000,-- EUR
Gesamtsumme (brutto) 2.087.025,-- EUR
Kostenschätzung Drucksache 2016 Nr. P 4
Nachklärbecken, Durchmesser 36 m, Wassertiefe 3,00 m
Baukörper: rd. 5.000 m³
bautechnischer Teil: 5.000 m³ . 100,00 EUR/m³= 500.000,-- EUR
maschineller Teil= 300.000,-- EUR
Leitungen= 100.000,-- EUR
Rücklaufschlammpumpwerk= 100.000,-- EUR
Herstellungskosten netto 1.000.000,-- EUR
zzgl. 19 % MWSt. rd. 190.000,-- EUR
Zwischensumme 1.190.000,-- EUR
Baunebenkosten 275.000,-- EUR
Gesamtsumme ca. 1.465.000,-- EUR
Die sich aus der Erhöhung des Gesamtkostenrahmens ergebenden zusätzlich benötigten
Mittel in Höhe von 350.999,-- müssen in den Haushalt 2018 aufgenommen werden.
Die Entscheidung zur Aufnahme der zusätzlich benötigten Mittel aufgrund der Bauleistungsvergabe in Höhe von 271.026,-- EUR in den Haushalt 2018 erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom
09.05.2017.
Ziele der Maßnahme
Sicherer Betrieb der Kläranlage insbesondere in Starkniederschlagsfällen und während Revisionzeiten bei der Anlagenwartung bzw. –reparatur.
Weiteres Vorgehen
Baubeginn ist der 3. Juli 2017.
Die Anlieger der Zufahrt, insbesondere das Reiterzentrum werden direkt über das erhöhte Verkehrsaufkommen mit LKW’s und sonstigen Baufahrzeugen informiert.
Gem. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen Leonberg und Rutesheim über die Zuführung von Abwasser aus der Rutesheimer Heuwegsiedlung in die Abwasseranlage der Stadt Leonberg muss sich Rutesheim an den Investitionskosten für Erneuerungen und Verbesserungen der Abwasserverhältnisse der Leonberger Abwasseranlagen zu 1200/60000 (~ 2 % = 41.740,-- EUR) beteiligen. Hierzu hört die Stadt Leonberg die Stadt Rutesheim auf Basis dieser Gesamtrahmenermittlung nach Beschlussfassung an.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800017012 - 78720000 |
2017 |
765.000,--
VE 700.000,-- |
765.000,--
700.000,--
271.026,--
350.999,--
|
überplanmäßige VE (bereits genehmigt)
überplanmäßige VE |
|
- dito – „ |
2018 |
700.000,-- |
700.000,--
622.025,-- |
(622.025,--)
Mehrbedarf gesamt |
