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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/434

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Mit Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme im Rahmen der Vereinsförderung „Bau und Sanierung einer Sporthalle und Bau eines Sportvereinszentrums des SV Leonberg/Eltingen e.V.“ wird dem SV Leonberg/Eltingen e.V. ein abschließender Vereinszuschuss in Höhe von 402.950 EUR gewährt.
  2. Die Auszahlung des Vereinszuschusses erfolgt noch in 2021. Dem Deckungsvorschlag für die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 402.950 EUR aus Investitionsauftrag 711330146120 wird zugestimmt.
  3. Die mit Beschluss des Gemeinderats vom 03.05.2021 gewährte Bürgschaft (2021/125-01) reduziert sich um die Höhe des unter 1. gewährten Vereinszuschusses.
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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Die Sportvereine TSG Leonberg sowie TSV Eltingen mit einer Gesamtmitgliederzahl von ca. 4.500 haben im Jahr 2016 beschlossen, unter dem neuen Namen SV Leonberg/Eltingen zu fusionieren. Damit verbunden war die Aufgabe des Sportstättenstandorts der TSG Leonberg in der Jahnstraße, Leonberg, verbunden mit einer Sanierung sowie Neubau des bzw. auf dem Sportstättengelände des ehemaligen TSV Eltingen, Bruckenbachstraße 37, Leonberg in Höhe von rd. 12,9 Mio. EUR.

 

  1. Die Stadt Leonberg hat das Grundstück „Jahnstr.“ zu einem Kaufpreis 2.448.600 EUR von der TSG Leonberg erworben. Der Kaufvertrag erfolgte mit einer Nach-zahlungsverpflichtung im Falle einer Wohnbauentwicklung mit Weiterveräuße-rung des Grundstücks. Demzufolge wurde vereinbart, dass ein etwaiger Mehr-erlös unter Abzug von Verfahrenskosten und Grunderwerbsteuer, mithin 2.714.375,87 EUR an die TSG Leonberg bzw. deren Rechtsnachfolger zu entrichten ist. Demzufolge betrug der Kaufpreis 5.162.975,87 EUR. Dieses Rechtsgeschäft ist nicht unter Vereinsförderung zu subsumieren und wird deshalb lediglich der Vollständigkeit des Vorgangs dargestellt.
     
  2. Mit Beschluss vom 12.07.2017 des Gemeinderats der Stadt Leonberg aufgrund der Erfüllung sportpolitischer Ziele wurde dem SV Leonberg/Eltingen auf Grund-lage der Vereinsförderrichtlinien für den Umbau einer Hallensportanlage ein Investitionskostenzuschuss von 2.902.500,00 EUR gewährt. 
     
  3. In den Jahren 2018 bis 2021 wurden mit jeweiligem Beschluss des Gemeinde-rates sowie Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart Ausfallbürg-schaften in Höhe von insgesamt 4.482.863,00 EUR gewährt.

 

Nach vollständiger Sanierung und Errichtung der Sportanlage wurden seitens des SV Leonberg 13.067.597,34 EUR abgerechnet. Davon beträgt der förderfähige kommunale Anteil 7.945.733,49 EUR. In diesem Betrag ist der Zuschuss für den Umbau eines Wiesenfeldes in ein Kunstrasenfeld in Höhe von 432.000,00 EUR nicht enthalten (vgl. Drucksache Nr. 2017/168).

 

Der nach § 5 Abs. 3 S.2 i.V.m. § 6 d der Vereinsförderrichtlinien zu gewährende Zuschuss in Höhe von 50 % für den Neubau des Sportzentrums beträgt somit maximal 3.972.866,74 EUR. Mit Beschluss vom 12.07.2017 wurde eine Vereinsförderung in Höhe von 2.902.500,00 EUR gewährt, was einen prozentualen Zuschuss von 36,53 % ergibt. Somit blieben 13,47 % bzw. 1.070.290,30 EUR von der maximalen monetären Fördermöglichkeit „unausgeschöpft“.

 

Die Gesamtförderung darf jedoch den förderfähigen kommunalen Anteil (7.945.733,49 EUR) nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der gewährten Bürgschaften (4.482.863,00 EUR) sowie des Zuschusses (2.902.500,00 EUR) verbleibt ein möglicher Förderbetrag von 560.370,49 EUR.

 

Mit Schreiben vom 10.11.2021 beantragt der SV Leonberg nach Schlussrechnung einen weiteren monetären Zuschuss im Rahmen der Förderrichtlinien für den Neubau des Sport-zentrums in Höhe von 402.950,00 EUR.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg wurde mit Schreiben vom 17.11.2021 gebeten, zu dem obigen Sachverhalt eine rechtliche Einschätzung vorzunehmen. Demzu-folge bestehen im Falle einer Gewährung des Zuschusses keine Bedenken. Die Stellung-nahme ist der Drucksache beigefügt.

 

Vor dem Hintergrund der bisher nicht voll ausgeschöpften Förderbeträge, auch und vor allem mit Blick auf die kommunal- und sportpolitische Strahlkraft der erfolgten Fusion des Sport-vereins nebst Neubau eines gemeinsamen Sportzentrums schlägt die Verwaltung vor, den Antrag des SV Leonberg/Eltingen über einen Zuschuss in Höhe von 402.950 EUR auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinien zu genehmigen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

742100018002

Förderung SV Leonberg-Eltingen

2021

905.000

1.307.950

Deckung der überplanmäßigen Auszahlung aus Investitionsauftrag 711330146120.

711330146120

Baugebiet Hinter den Gärten

Grunderwerb

2021

3.100.000

0

Deckungsvorschlag

 

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Anlagen

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