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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2021/339-11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die auf Grundlage der Änderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2022 aktualisierten wesentlichen Eckdaten, Stand 09.12.2021, werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Haushaltsplanentwurf 2022 wurde von der Verwaltung am 19.10.2021 im Gemeinderat eingebracht.

 

Mit Vorlage 2021/339-01 werden die Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2022 vorgelegt, die sich seit Haushaltseinbringung ergeben haben. Die Änderungslisten sind getrennt nach Änderungen des Gemeinderats und Änderungen der Verwaltung zusammengestellt.

 

Auf Grundlage der Änderungslisten wurden die Planzahlen aktualisiert. Soweit sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 weitere Änderungen ergeben werden, sind diese in den Änderungslisten und den zum Stand 09.12.2021 aktualisierten Eckdaten noch nicht berücksichtigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Gesamtergebnishaushalts und des Gesamtfinanzhaushalts sowie die Entwicklung der Verschuldung und der Liquidität im Vergleich zum Stand der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 dargestellt.

 

a) Gesamtergebnishaushalt

 

Anlage 1: Gesamtergebnishaushalt 2022, Stand 09.12.2021

 

Die in den Änderungslisten aufgeführten Änderungen der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen führen im Vergleich zu den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs zu Änderungen der Planansätze des Haushaltsjahres 2022 und in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025. Die Auswirkungen sind nachfolgend in den Schaubildern 1 bis 4 dargestellt.

Schaubild 1: Ordentliche Erträge 2022 bis 2025

 

 

 

Schaubild 2: Ordentliche Aufwendungen 2022 bis 2025

 

 

Schaubild 3: Ordentliches Ergebnis 2022 bis 2025

 

Die Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land im November 2021, die Novembersteuerschätzung und die daraus resultierenden neuen Orientierungsdaten 2022 führen zu höheren Erträgen in den Jahren 2021 und 2022, die sich auf die Finanzplanungsjahre 2023 und 2024 negativ auswirken, da die Umlagen steigen. Auf Grund der Systematik des Finanzausgleichs wird damit die Entlastung der Jahre 2021 und 2022 zur Belastung der Jahre 2023 und 2024.

 

Das kumulierte ordentliche Ergebnis in den Jahren 2022 bis 2025 beträgt insgesamt -8,1 Mio. EUR, zur Haushaltseinbringung rund -8,4 Mio. EUR. Die Fehlbeträge werden durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen.

 

Schaubild 4: Gesamtergebnis 2022 bis 2025

 

 

Beim Sonderergebnis haben sich keine Änderungen ergeben. Die Veränderung des Gesamtergebnisses resultiert aus dem geänderten ordentlichen Ergebnis.

 

b) Gesamtfinanzhaushalt

 

Anlage 2: Gesamtfinanzhaushalt 2022, Stand 09.12.2021

 

Die in den Änderungslisten aufgeführten Änderungen der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen führen in voller Höhe zu Änderungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, da es sich jeweils um zahlungswirksame Erträge und zahlungswirksame Aufwendungen handelt.

 

In den Jahren 2022 bis 2025 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt über 33,3 Mio. EUR erwirtschaftet (Haushaltseinbringung: fast 33,1 Mio. €).

 

Schaubild 5: Zahlungsmittelüberschuss 2022 bis 2025

 

Neben den Änderungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, ergeben sich vor allem Änderungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

 

Die Änderungen ergeben sich durch inzwischen beschlossene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf, Änderungen des Mittelabflusses oder des Zeitablaufs einzelner Projekte. Die Gründe für die Änderungen sind den Hinweisen zu den jeweiligen Maßnahmen in den Änderungslisten der Sitzungsvorlage 2021/339-01 zu entnehmen.

 

 

 

Schaubild 6: Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

Im Zeitraum 2022 bis 2025 bleibt die Gesamtsumme der Investitionseinzahlungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf kaum verändert auf knapp 38 Mio. EUR.

 

 

Schaubild 7: Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

 

Die Summe der Investitionsauszahlungen steigt gegenüber der Einbringung im Planungszeitraum von 123,8 Mio. EUR auf 132,2 Mio. EUR (+8,4 Mio. EUR).

 

c) Verschuldung

 

Im Jahr 2021 werden keine Investitionskredite mehr aufgenommen. Dadurch ergibt sich zunächst ein geringerer Schuldenstand. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums wird aber auf Grund seit Haushaltseinbringung gefassten Beschlüsse der im Haushaltsplanentwurf prognostizierte Schuldenstand erreicht.

Schaubild 8: Entwicklung des Schuldenstands zum 31.12. eines Jahres

 

d) Liquidität

 

Der Erhalt der Mindestliquidität ist im Finanzplanungszeitraum auch auf Grund der Änderungen zum Haushaltsplanentwurf nicht gefährdet. Die aktualisierte Hochrechnung geht davon aus, dass die Liquidität zum 31.12.2025 rund 5,3 Mio. EUR beträgt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch Beschlussfassung des Haushaltsplans der Stadt Leonberg 2022.

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Anlagen

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