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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenerneuerung 'Am Schloßberg' in Höfingen; Vergabe der Bauleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Tiefbau, Straßenbau und Sonderbauwerke
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Stadtplanungsamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Unterbrochen
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.06.2017
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18.07.2017
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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05.07.2017
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2017
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●
Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Planungsausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 17.11.2016 die Verwaltung unverzüglich mit der Erstellung und Veröffentlichung der Ausschreibung der Maßnahme. Dies erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt, den förmlichen Zuschussantrag für die Gesamtmaßnahme ‚Am Schloßberg/Pforzheimer Str.‘ nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zu stellen. Dieser wurde am 02.02.2017 beim Regierungspräsidium eingereicht.
Ziele der Maßnahme
Umsetzung der Straßenerneuerungsmaßnahme ‚Am Schloßberg‘ zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur.
Sachverhalt/Sachstand
Vergabe der Bauleistung
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Baumaßnahme zur Straßenerneuerung ‚Am Schloßberg‘ in Höfingen ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von insgesamt 12 Firmen (Bewerbern) angefordert bzw. abgeholt.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 04.04.2017, 10 Uhr lagen 2 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Gauss+Lörcher aus Rottenburg, das Tiefbauamt sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurden daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff VOB/A) vorgenommen. Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschluss von der Wertung):
Es musste keines der 2 Angebote (Haupt- bzw. Nebenangebote) nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher erläuterte Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf das Im Sinne der VOB/A wirtschaftlichste Angebot der Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen mit einer Angebotssumme von 985.319,71 EUR/brutto den Zuschlag zu erteilen.
Information zum Stand des Förderantrags
Bereits 2016 wurde die Gesamtmaßnahme ‚Am Schloßberg/Pforzheimer Str.‘ (mit förderfähigen Kosten in Höhe von 1.489.000 €, Förderung 50 %) in das Förderprogramm in Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen. Am 02.02.2017 wurde der förmliche Zuschussantrag beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart eingereicht. Krankheitsbedingt konnte der Förderantrag bisher beim RP nicht bearbeitet werden. Um die Zuschlagsfrist, welche bereits um einen Monat verlängert wurde, einhalten zu können, hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 30.05.2017 der Stadt Leonberg den zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf Zeitpunkt und Höhe einer Förderung besteht dadurch nicht. Der offizielle Bescheid wird bis Juli 2017 erwartet.
Weiteres Vorgehen
Umsetzung der Maßnahme
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
