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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2021/410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der stufenweisen Beauftragung des Architekturbüros Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart, auf der Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.

 

  1. Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird im Sommer 2022 zur

Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

In Anbetracht des hohen und durch das Neubaugebiet Ezach III weiter ansteigenden Bedarfs

an Kinderbetreuungsplätzen im Wohngebiet Ezach und im benachbarten Wohngebiet

Eltingen, der aktuell durch den Interimskindergarten in der Hohheckstraße aufgefangen wird,

sowie bedingt durch den baulichen Zustand von Ezach- und Schopflochkindergarten ist es

notwendig, eine neue Kinderbetreuungseinrichtung zu bauen. Sowohl der Ezach- als auch

der Schopflochkindergarten weisen bei künftig unzulänglichem Raumangebot erheblichen

Sanierungsbedarf auf.

 

Mit Sitzungsvorlage 2019/164 wurde unter anderem der Variante 1 der Machbarkeitsstudie des Büros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart zur weiteren planerischen Bearbeitung zugestimmt. Diese umfasste einen Neubau von einer 8-gruppigen Kindertagesstätte mit Mensa. Die damalig geschätzten Kosten (Stand 07/2019) belief sich auf ca. 6.750.000,- EUR für die Kindertagesstätte und ca. 2.190.000,- EUR für die Mensa.

 

Da der Auftragswert für das anfallende Objektplanungshonorar den nach Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR/netto) überschreitet

und dies dazu führt, dass die Architektenleistung nach den EG-Bestimmungen europaweit

auszuschreiben sind, wurde ebenso mit Sitzungsvorlage 2019/164 beschlossen, ein VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) einzuleiten und durchzuführen.

 

VgV-Verfahren

 

Die erforderliche Objektplanungsleistung ist im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit

vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den

geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV).

 

Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der

Ausschreibung, gemeinsam mit dem beauftragten Büro Klotz und Dressel GmbH,

Teilnahmebedingungen erstellt. Hierzu gehörte u.a. auch die Festlegung der Honorarzone

gemäß HOAI.

 

Mit Auftragsbekanntmachung vom 12.07.2021 wurde die Objektplanungsleistung europaweit

ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 09.08.2021, 10:00 Uhr sind 14

Teilnahmeanträge eingegangen.

 

Die Prüfung und Wertung erfolgte durch das Büro Klotz und Dressel GmbH auf der

Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen.

 

Es wurden daraufhin fünf Büros zu Verhandlungsgesprächen am 28.10.2021 eingeladen.

Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurden die

Präsentationen gemeinsam mit dem Baubürgermeister, dem Gebäudemanagement, dem

Amt für Jugend, Familie und Schule und dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt

bewertet.

 

Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m §127 GWB (Gesetz

gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ergibt sich die im Sachvortrag zu erläuternde

Rangfolge.

 

Das Büro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstrasse 70a, 70176

Stuttgart geht demnach als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des

Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus.

 

Die vorgestellten ersten Ideenskizzen sind als Anlage beigefügt.

 

 

Förderprogramm:

 

Das Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ kann hier nicht mehr in Anspruch genommen werden, da die Abrechnung bis 30. Juni 2023 getätigt sein muss. Es wird jedoch rechtzeitig geprüft, ob ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird. Sollte dies der Fall sein beträgt die Förderung für eine neu eingerichtete Gruppe 120.000,- EUR. Ebenfalls wird bezüglich der Mensa mit Betreuungsräumen das Schulsanierungsprogramm geprüft und die Anträge gestellt.

 

Weitere Vorgehensweise

 

      Nach der Genehmigung der Beauftragung des Architekturbüros wird unverzüglich mit

der Planung begonnen. Die Beauftragung durch die Verwaltung erfolgt immer

stufenweise. Erst nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 wird die weitere

Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 vorgenommen.

 

      Die erforderlichen weiteren Planungsleistungen (Technische Ausrüstung,

Tragwerksplanung, Außenanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Sigeko usw.) werden

bei Notwendigkeit unter Durchführung weiterer VgV-Verfahren ausgewählt bzw. im

Rahmen einer freihändigen Vergabe gefunden und dem Gremium zur

Kenntnisnahme vorgelegt.

 

      Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat voraussichtlich im Sommer 2022 die Vorentwurfsplanung und die Kostenschätzung mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau des Bildungscampus Ezach vorgelegt werden kann.

 

      Die Baugenehmigungsplanung soll nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme

zeitnah eingereicht werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung eventuell schon Anfang 2023 gerechnet werden kann.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

736501007003

Kita Süd Neubau

2021

50.000

30.000

Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen.

 

2022

700.000

700.000

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt

 

2022

VE 6.000.000

 

Der Finanzbedarf ist im HH-Planentwurf 2022 veranschlagt. Der konkrete Finanzbedarf wird im Zuge der Genehmigung der Gesamtmaßnahme ggf. im HH-Planentwurf 2023 angepasst.

 

2023

3.000.000

3.000.000

 

2024

3.000.000

3.000.000

721100127003

Sophie-Scholl GS Mensa

2022

0

100.000

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt

 

2023

100.000

1.095.000

Der konkrete Finanzbedarf wird im Zuge der Genehmigung der Gesamtmaßnahme ggf. im HH-Planentwurf 2023 angepasst.

 

2024

800.000

1.095.000

 

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Anlagen

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