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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Ausführungen zur Notwendigkeit der Erstellung eines Biotopverbundkonzepts für die Stadt Leonberg und die Darstellung der sich derzeit bietenden Fördermöglich-keiten werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung eines Biotopverbundkonzepts eine Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg zu beantragen und dafür notwendige Angebote zur Antragstellung einzuholen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Biodiversität hat das Land Baden-Württemberg im Juli 2020 unter anderem weitreichende Vorgaben zur Stärkung des landesweiten Biotop-verbunds geschaffen. So soll bis zum Jahr 2030 auf Grundlage des Fachplans landesweiter Biotopverbund in Baden-Württemberg auf 15 Prozent des Offenlands ein Biotopverbund geschaffen werden. Damit soll der zunehmenden Zerschneidung und Verinselung der Landschaft entgegengewirkt und erreicht werden, dass Lebensräume von gefährdeten Arten erhalten bleiben und ein genetischer Austausch zwischen Populationen möglich bleibt.

Gemäß § 22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (LNatSchG) haben „ alle öffentlichen Planungsträger [...] bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne [...].“

Der Biotopverbund ist im Rahmen der Regionalpläne und der Flächennutzungspläne soweit erforderlich und geeignet jeweils planungsrechtlich zu sichern. [...]“ (§ 22 Abs. 4 LNatSchG).

Diese Anforderung ist im Zuge der anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Stadt Leonberg im Rahmen der dann ebenfalls notwendigen Fortschreibung des Landschaftsplans zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen.

Aktuell bietet sich dazu die Möglichkeit, die Erstellung des Biotopverbundplans, der wie oben ausgeführt Bestandteil des Landschaftsplans und damit Bestandteil des Flächennutzungs-plans wird, über die Landschaftspflegerichtlinie LPR (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur) des Landes zu 90 % fördern zu lassen. Der kommunale Eigenanteil beträgt dann lediglich 10 % der Gesamtkosten.

Einer ersten Schätzung durch den für den Förderantrag zuständigen Landschaftserhaltungs-verband Böblingen e.V. zufolge ist für die Stadt Leonberg mit einem Gesamtkostenrahmen von ca. 60.000.-- EUR zu rechnen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 enthalten.

Darüber hinaus besteht für die Kommunen die Möglichkeit, aus dem Biotopverbundplan entwickelte Maßnahmen (z.B. Anlage Blühflächen, Renaturierung Fließgewässer, Heckenpflege, etc.) mit 70 % über die LPR gefördert zu bekommen. Der verbleibende Eigenanteil von 30 % ist zudem ökokontofähig, d.h. die anteiligen Maßnahmenkosten können dem städtischen Ökokonto zugeordnet und bei zukünftigen Eingriffsvorhaben in Anspruch genommen bzw. abgerechnet werden.

Detaillierte Informationen können z.B. auf der Homepage des Landschaftserhaltungs-verbands Böblingen e.V., der für die Kommunen erste Anlaufstelle für die Förderung nach LPR ist, unter https://www.levbb.de/biotopverbund abgerufen werden.

Eine Antragstellung ist durch die Kommune jederzeit möglich. Für die Antragstellung ist es notwendig, auf Grundlage eines vom Land vorgegebenen Musterleistungsverzeichnisses mindestens drei Vergleichsangebote bei geeigneten Fachbüros einzuholen. Nach Vorliegen des positiven Förderbescheids erfolgt die Beauftragung des Fachbüros, das in einem ersten Bearbeitungsschritt dann die Zusammenstellung, Sichtung und Auswertung der Daten-grundlagen (u.a. Fachplan Landesweiter Biotopverbund, Geologie, Boden, Artvorkommen, Generalwildwegeplan, Biotopvernetzungskonzeption, Landschafts- und Landschaftsrahmen-plan …) vornimmt.

Im weiteren Verlauf der Bearbeitung schließt sich die Auswertung der Biotopverbunddaten, eine Bewertung der Kernflächen sowie der Kern- und Suchräume und eine Überprüfung aller Flächen im Gelände an, auf deren Grundlage im weiteren Verlauf das Biotopverbundkonzept mit entsprechenden Maßnahmensteckbriefen erstellt wird. Der gesamte Planungsprozess wird von einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet, bei der insbesondere die lokalen Beteiligten des Naturschutzes und der Landwirtschaft eingebunden werden.

Das fertiggestellte Biotopverbundkonzept wird dann wie oben bereits erläutert über den Landschaftsplan im Flächennutzungsplan rechtlich gesichert, so dass den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich Rechnung getragen werden kann.

 

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