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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs wird an die Firma F & B Nutzfahrzug-Technik GmbH, Schwarzwaldstrasse 1 in 76767 Hagenbach, zum Preis von 252.506,10 €/brutto vergeben.
  2. Dem Deckungsvorschlag aus Investitionsauftrag 711330186220 in Höhe von 2.506,10 € für die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird zugestimmt.
  3. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2022 veranschlagt                                       
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Gemeinderat hat am 28.09.2021 die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen (Drucksache 2021/310).

 

 

Ziele der Maßnahme

 

Die Beschaffung dient dazu, mit dem Wechselladerfahrzeug, verschiedene Abrollcontainer an die Einsatzstelle zu bringen.

 

 

Sachverhalt/Sachstand

 

Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der

Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wurde (§ 1, Abs. 1 VgV), bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Beschaffung.

Die erforderlichen Lieferleistungen (Beschaffung Wechselladerfahrzeug) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden

 

Die Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs wurde daraufhin im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 25.10.2021 bis 16.11.2021 öffentlich ausgeschrieben.

 

Es wurden daraufhin von 7 Bewerbern die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Der Verwaltung lagen zum Submissionstermin (Angebotseröffnungstermin) am 16.11.2021, 12:00 Uhr, 2 Angebote vor. Ein drittes Angebot wurde nur als einfaches Email-Angebot eingereicht.

 

Durch die Freiwillige Feuerwehr und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 41-44 UVgO) des Angebots vorgenommen.

 

 

Wertungsstufe 1 (Formaler Angebotsausschluss)

 

Im Rahmen der Wertungsstufe 1 (§ 42 Abs. 1 und 2 UVGO), nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen musste 1 Angebot ausgeschlossen werden, da es nicht den formalen Anforderungen der UVgO entsprach (Angebotsabgabe als einfacher Email-Anhang – § 42 Abs.1 Nr.1 i.V.m. § 38 UVgO) und überdies dann noch keinerlei Preisangaben (§ 42 Abs.1 Nr.5 UVgO) sowie keine Unterschrift (§ 42 Abs.1 Nr.1 i.V.m. § 38 Abs.9 UVgO) aufwies.

 

Wertungsstufe 2 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)

 

Im Rahmen der Wertungsstufe 2 (§ 31 ff. UVgO, Eignungsprüfung (Fachkunde,

Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein weiterer Bieter ausgeschlossen werden.

Es verbleiben 2 Angebote in der Wertung und kommen im Rahmen der Wertungsstufe 3 in die engere Wahl.

 

Wertungsstufe 3 (Angemessener Preis)

 

Alle anderen Angebote enthalten auskömmliche Preise. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.

 

Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag

nach verschiedenen, durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigten Kriterien (Preis, Werkstatt, Verfügbarkeit Vor-Ort-Service, Ersatzteilgarantie, Gewährleistung, Beurteilung Fahrzeugausschuss) zu entscheiden (§ 43 Abs.6 UVgO).

 

Unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 Abs.1 UVgO) stellt das Angebot der Firma F & B Nutzfahrzug-Technik GmbH, Schwarzwaldstraße 1 in 76767 Hagenbach vom 16.11.2021 das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar.

 

Es wird daher vorgeschlagen, auf das Angebot der Firma F & B Nutzfahrzug-Technik GmbH, Schwarzwaldstraße 1 in 76767 Hagenbach vom 16.11.2021 den Zuschlag zu erteilen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Bestellung des Fahrzeuges.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Das Fahrzeug wird nicht beschafft.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

712600026025
Feuerwehr Leonberg
Ausstattung

2021

VE

250.000

255.000

Im Haushaltsplan 2021 ist eine Verpflichtungser-mächtigung in Höhe von 250.000 EUR veranschlagt. Um die Vergabe zu tätigen, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächti-gung in Höhe von 2.506,10 EUR notwendig.

711330186220

Westllich Albert-Schweitzer-Straße Grunderwerb

2021

VE

75.000

0

Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächti-gung in Höhe von 2.506,10 EUR

712600026025
Feuerwehr Leonberg
Ausstattung

2022

250.000

255.000

Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 250.000 EUR veranschlagt. Die veranschlagten Mittel sind im Haushaltsplan 2022 um 5.000 EUR zu erhöhen.

712600023021
Feuerwehr Zuwendungen Land

2022

61.000

61.000

Landeszuwendung

 

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