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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/159
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Warmbronn - Neubau Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, Abbruch der Pavillons 1 und 2 sowie Sanierung des Bestandsgebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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03.07.2017
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Gestoppt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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12.07.2017
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20.09.2017
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.07.2017
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Beschlussvorschlag
1.Der Neubau der Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, der Abbruch der Pavillons 1 und 2 sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule Warmbronn wird auf Grundlage der dargestellten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Dasch-Zürn genehmigt (siehe Anlage 1).
2.Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 4.400.000,- € (inkl. MwSt.) für die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, die Interimsunterbringung von Klassen in Containern und die VgV-Verfahrenskosten werden gebilligt (siehe Anlage 2).
Sachverhalt
Der Altbau der Grundschule Warmbronn muss, wie in den Bezugsvorlagen dargestellt, in baukonstruktiver Hinsicht sowie bezüglich der haus- und elektrotechnischen Anlagen saniert werden.
In diesem Zusammenhang soll die Schule gleichzeitig ab dem Schuljahr 2019/2020 auf die
Einrichtung als Ganztagsschule in Wahlform gemäß § 4a Schulgesetz ausgerichtet werden.
Um den Anforderungen an eine solche Schulform zu entsprechen, müssen neben den zu ersetzenden Klassenräumen auf dem Schulgelände weitere Flächen für eine Mensa mit Küche sowie Betreuungsräume mit Lehrmittelraum angebaut werden.
Für die Vergabe der Objektplanungsleistungen dieser Maßnahme musste aufgrund des Auftragsvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchgeführt werden.
Der Gemeinderat hat am 20.12.2016 (DS 2016 S 62) die Vergabe der Objektplanungsleistung an das Architekturbüro Dasch Zürn Architekten Partnerschaft mbH, Böheimstraße 43, 70199 Stuttgart, beschlossen.
Das beauftragte Architekturbüro Dasch Zürn Architekten hat die Planungen mittlerweile unter Zuarbeit der Fachplaner konzeptionell und bautechnisch konkretisiert.
Um den Bauantrag zeitnah einreichen zu können, ist es notwendig, den Neubau der Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, dem Abbruch der Pavillons 1 und 2, die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Containerprovisorien als Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die Sicherung eines zeitgemäßen Schul- und Betreuungsbetriebs.
Es soll bautechnisch, ökologisch und pädagogisch eine zukunftsfähige Lösung geschaffen werden, die den Erfordernissen eines zeitgemäßen Unterrichtsbetriebs und einer bedarfs-gerechten Schulkindbetreuung mit Essensversorgung als Ergänzung zum Ganztags-schulbetrieb Rechnung trägt.
Sachverhalt/Sachstand
Pädagogisches Konzept für Unterricht und Betreuung
Die Grundschule Warmbronn soll gemäß dem schulischen Konzept nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zum Schuljahr 2019/ 2020 zu einer Ganztagesgrundschule (GTS) in Wahlform gemäß § 4 Schulgesetz werden. In der Ganztagsschule sind in einer rhythmisierten Tagesstruktur Unterricht, Übungsphasen und Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivzeiten und Kreativzeiten zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit ver-knüpft. Ergänzt wird die GTS durch ein städtisches Betreuungsangebot vor und nach dem schulischen Ganztagesbetrieb an Freitagen und in den Ferien.
Aus heutiger Sicht werden sich die Schülerzahlen der zweizügig geführten Grundschule bei ca. 160 – 180 Schulkindern einpendeln. Der Bedarf an Schulkindbetreuung liegt in Warm-bronn derzeit bei 63,4% mit steigender Tendenz.
Die räumliche Gestaltung des Neubaus soll ein pädagogisches Konzept ermöglichen und fördern, welches die Tagesstruktur der GTS mit allen vorgesehenen Inhalten sowie den zusätzlichen Betreuungszeiten eng miteinander verknüpft. In den Planungsprozess wurde die Schulleitung maßgeblich eingebunden. Die Verwaltung ist zu den geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen in enger Abstimmung mit den schulbaufördertechnischen Abteilungen des Regierungspräsidiums Stuttgart.
In diesem Zusammenhang wurde der Verwaltung der Stadt Leonberg durch das Regierungs-präsidium dringend empfohlen, die geplante Küche sowie den Speiseraum zu vergrößern.
(Risiko der Verweigerung der Betriebsgenehmigung durch das Gesundheitsamt bei zu knapper Auslegung der Küchenbereiche).
In Zuge der fortschreitenden Planung bestand von Seiten der Schule der Wunsch, auf einen separaten Lehrmittelraum zu verzichten und die hierfür vorgesehenen Flächen in die Klassenräume zu integrieren.
Weiterhin sollte aufgrund des geplanten Betreuungs- und Aufsichtskonzeptes ein Gruppen -raum aufgelöst und die vorgesehenen Flächenanteile den Klassenzimmern zugeschlagen und somit flexibler genutzt werden können. Die verbleibenden beiden Betreuungsräume werden jeweils zwischen 2 Klassenzimmer geschaltet.
Durch diese Planung entsteht eine größtmögliche Flexibilität für den Unterrichtsbetrieb.
Für die Betreuung ergibt sich die Möglichkeit, versch. Angebote durchzuführen und eine optimale Aufsicht zu gewährleisten.
Raum- Flächenprogramm
Aus oben geschilderten organisatorischen und pädagogischen Vorgaben ergibt sich ein modifiziertes Raum – und Flächenprogramm mit moderatem Nutzflächenzuwachs für den Neubaubereich :
4 Klassenräumen mit integriertem Lehrmittelbereich
und Betreuungsfläche 4 x 80 qm:320 qm
GT Schule/Schulkindbetreuung 2 x 48 qm 96 qm
Lehrmittel: 0 qm
Küche: 84 qm
Speiseraum:107 qm
Gesamt:607 qm
Interimsunterbringung von 3 Klassenräumen in Containerprovisorien
Im Zuge der sich konkretisierenden Planung und besonders der Betrachtung der termin-lichen Situation der Neubau- und Sanierungsarbeiten ergibt sich die Notwendigkeit,
3 Klassenräume zeitweise in Interimscontainern unterzubringen. Ein 4. Klassenraum wird für die Zeit der Bauarbeiten jeweils im ehemaligen Kunstraum, im 1. OG des Pavillons 3, unter-gebracht. Die aus Kostengründen wünschenswerte Unterbringung weiterer Klassenräume im Bestandsbau oder umliegenden Gebäuden während der Bauphase erwies sich als nicht realisierbar.
Die Interimscontainer werden in möglichst enger Anbindung an die Bestandsgebäude auf dem bestehenden Parkplatz/ Verkehrserziehungsplatz aufgestellt. Der Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen Richtung Süden verlagert, sodass die Baustelleneinrichtungsflächen abgewandt, auf den nördlich orientierten Schulhofflächen angeordnet werden können.
Das Bauablaufkonzept sieht vor, die Stand- / Nutzungszeiten der Interimscontainer auf das absolut unerlässliche Maß zu beschränken und mit den Klassen so rasch als möglich wieder in die Klassenräume des Schulhauses einzuziehen.
Dennoch wird mit Kosten für die Interimscontainer und Sicherungsmaßnahmen von ca. 227.500,- € (inkl. MwSt.) zu rechnen sein.
Brandschutz
Aufgrund der gutachterlichen Untersuchung des Bestandsgebäudes ergibt sich für den 2 -geschossigen Bauteil Pavillion 3 die Notwendigkeit der Errichtung einer Aussentreppe in Stahlkonstruktion als 2. Rettungsweg.
Für die übrigen Bestandsbauteile sind bezüglich des vorbeugenden, baulichen Brand-schutzes die Schaffung von ebenerdigen Fluchtausstiegsmöglichkeiten durch Entfernen der Heizkörper vor den Ausstiegstüren (und Ersatz an anderer Stelle) sowie die Sanierung der Dachflächen mit nicht tropfend abbrennbarer Dämmung und Dachabdichtung erforderlich.
Kosten
Die gegenüber dem ersten Kostenansatz vom Juni 2016 (3.8 Mio) gestiegenen Kosten zum Stand Vorentwurf (4.4 Mio) resultieren in erster Linie aus notwendigen Mehraufwendungen in folgenden Bereichen:
- Erhöhter Flächenansatz im Bereich Mensa/Küche (+ 47 m² auf Empfehlung RP Stuttgart)
- Mehraufwendungen für vorbeugenden Brandschutz im Bestands (Fluchttreppe 1.OG)
- Erhöhter Aufwand für Containerprovisorien zur Interimsunterbringung von Klassenräumen
- Verfahrenskosten für VgV-Verfahren zur Planerauswahl (EU-Richtlinie)
- Einstellen eines Betrages „Unvorhergesehens“ ( ca. 3,35 % aus KG 200-700)
Die Möglichkeit zur Föderung des Bauvorhabens aus Mitteln der Schulbauförderung des Landes BW wurde seitens des RP Stuttgart in Aussicht gestellt.
Bauablauf
Um die notwendigen Provisorien (Container) zu minimieren, erfolgt der Bauablauf in 2 Bau-abschnitten. Die Container werden auf dem bestehenden Parkplatz/ Verkehrserziehungs-platz aufgestellt. Der Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen Richtung Süden, weg von der Baustelleneinrichtung, verlagert:
Bauabschnitt 1
-Abbruch Pavillon 1 und 2, Abbruch WC-Anlage und Pausenhofüberdachung
-Auslagerung der Klassen und der Toiletten
-Neubau des Erweiterungsbaus mit Mensa, Klassen- und Betreuungsräumen
-Inbetriebnahme der Ganztagesschule im Erweiterungsbau zu Beginn 2. Halbjahr
2019
Bauabschnitt 2
-Auslagerung der verbleibenden 4 Bestandsklassen in Container und Fachraum Kunst
-Auslagerung des Verwaltungs-/Lehrerbereichs in Container
-Sanierung des Bestandsgebäudes bei laufendem Schul-/Ganztagesbetrieb im
Erweiterungsbau
-Herstellen der neuen Außenanlagen
-Inbetriebnahme des sanierten Bestandsgebäudes zu Beginn Schuljahr 2019/2020
Weiteres Vorgehen
Nach Genehmigung der Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat werden unverzüglich die weiteren Phasen der Objekt- und Fachplanungen fortgeführt und der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.
Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördergeldern werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Stuttgart geprüft und die Anträge hierzu zeitnah eingereicht.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Reduzierung der Nutzflächen im Bereich der Küche auf 60 qm und des Speiseraums auf 70 qm (siehe DS 2016 S 38).
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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2 I 2115001 GS Warmbronn Planungskosten |
2016 |
41.317 |
41.317 |
Bisher bereitgestellt (VgV) |
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7 2110 014 7302 GS Warmbronn – Sanierung Altbau |
2019 |
1.000.000 |
1.175.000 |
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7 2110 014 7303 GS Warmbronn – Abbruch Pavillone und Neubau |
2017 |
1.600.000 |
400.000 |
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2018 |
1.058.683 |
1.983.683 |
VE |
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2019 |
100.000 |
800.000 |
VE |
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Gesamt |
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3.800.000 |
4.400.000 |
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Der zeitlich spätere und höhere Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung 2018 ff vorzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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509,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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152,9 kB
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