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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/364

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamts vom 16.11.2021 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss 2017 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  3. Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2017 mit folgenden Werten fest:

 

 

EUR

1.

Ergebnisrechnung

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

136.248.374,45

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

127.410.810,13

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

8.837.564,32

1.4

Außerordentliche Erträge

1.657.479,18

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

1.660.845,50

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

-3.366,32

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

8.834.198,00

2.

Finanzrechnung

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

131.804.573,07

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

114.557.254,41

2.3

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

17.247.318,66

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

8.480.100,87

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

18.004.198,65

2.6

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-9.524.097,78

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)

7.723.220,88

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

200.000,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.744.351,60

2.10

Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

-6.544.351,60

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

1.178.869,28

2.12

Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

-4.455.897,24

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

18.799.355,48

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

(Saldo aus 2.11 und 2.12)

-3.277.027,96

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

15.522.327,52

3.

Bilanz

3.1

Immaterielles Vermögen

96.047,23

3.2

Sachvermögen

323.248.844,42

3.3

Finanzvermögen

52.423.023,84

3.4

Abgrenzungsposten

345.147,64

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

376.113.063,13

3.7

Basiskapital

224.345.880,45

3.8

Rücklagen

8.837.564,32

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

39.258.981,95

3.11

Rückstellungen

1.247.932,48

3.12

Verbindlichkeiten

97.497.038,81

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

4.925.665,12

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

376.113.063,13

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 wurde vom Gemeinderat am 24.09.2019 beschlossen, anschließend öffentlich bekannt gemacht und dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vorgelegt. Die GPA hat sich daraufhin zur überörtlichen allgemeinen Finanzprüfung angekündigt und diese am 27.01.2020 vor Ort begonnen.

 

Die Schlussarbeiten für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 wurden auf Grund der laufenden Prüfung durch die GPA zurückgestellt. Der Prüfungsbericht lag bei Aufstellung des Jahresabschlusses (Anlage 1) noch nicht vor, jedoch wurden die im Rahmen der Prüfung vor Ort festgestellten und schnell zu erledigenden Prüfungsbemerkungen bei Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses berücksichtigt. Der Prüfungsbericht vom 17.11.2020 ist am 19.11.2020 bei der Stadtverwaltung eingegangen. Über das Ergebnis der Prüfung durch die GPA wurde im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 29.04.2021 und Gemeinderat am 05.05.2021 berichtet (Vgl. 2021/030). Die Stellungnahme an die GPA ist fristgerecht ergangen. Rückmeldungen der GPA oder des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Stellungnahme liegen bislang nicht vor.

 

Teile des Jahresabschlusses wurden im Oktober 2019 dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Nach Unterbrechung auf Grund der GPA-Prüfung wurde der Jahresabschluss 2017 wurde im Juni 2020 aufgestellt und an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben. Der beigefügte Jahresabschluss (Anlage 2) gibt den Stand Juni 2020 wieder.

 

Auf Grund einer über ein Jahr unbesetzten Stelle beim Rechnungsprüfungsamt konnte die Prüfung erst im Jahr 2021 aufgenommen und abgeschlossen werden. Der Prüfungsbericht vom 16.11.2021 ist beigefügt (Anlage 1).

 

Das Rechnungsprüfungsamt stellt im Prüfungsbericht unter Nr. 7 Schlussbemerkungen (Anlage 1, Seite 31 f) fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leonberg vermittelt und empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 gemäß § 95 b Gemeindeordnung festzustellen.

 

Nach Beschlussfassung im Gemeinderat ist die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses durchzuführen und dieser anschließend auszulegen. Der Jahresabschluss ist danach sowohl dem Regierungspräsidium als auch der GPA vorzulegen.

 

Da die Arbeiten für den Jahresabschluss 2018 abgeschlossen sind, wird das Kämmereiamt diesen anschließend dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Jahresabschluss 2017 (Anlage 2) dargestellt.

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Anlagen

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