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Anfrage in einer Sitzung - 2021/429
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterlagen ehemaliges Notariat Bahnhofstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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14.12.2021
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
In Folge der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Grundbuchämter der Amtsgerichtsbezirke Waiblingen, Backnang, Bad Cannstatt, Leonberg, Ludwigsburg und Schorndorf bis zum 31.12.2017 sukzessive in das neue zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen eingegliedert und die Bezirksnotariate, denen die entsprechenden Grundbuchämter bis dahin angegliedert waren, aufgelöst. Die Eingliederung des Grundbuchamts Leonberg erfolgte zum 27.06.2016.
Die Grundakten (und damit auch alle Verträge, die mit einem Grundstück zusammenhängen) und Grundbücher in Papierform werden seit der erfolgten Eingliederung beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert. Einsicht in das Grundbuch kann direkt beim Grundbuchamt Waiblingen erfolgen, der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks kann auch online gestellt werden.
Alternativ ist die Einsichtnahme in das Grundbuch und Beantragung von Grundbuchausdrucken auch bei den kommunalen Grundbucheinsichtsstellen möglich. Bereits im Jahr 2015 wurde das Thema im Finanz- und Verwaltungsausschuss behandelt (Drucksache 2015 Nr. V 81). Der Ausschuss hat davon Kenntnis genommen, dass auf Grund der geringen Nachfrage aus der Bürgerschaft, sowie der hohen Unterdeckung der Dienstleistung, die Stadt Leonberg keine eigene Grundbucheinsichtsstelle einrichten wird und die Grundbucheinsichtsstelle damit an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen verlegt wird.
Alle Erläuterungen zum Thema sowie die entsprechenden Verlinkungen sind der städtischen Homepage unter www.leonberg.de/Bürger-Stadt/Bürger/Bürgerservice mit dem Suchbegriff "Grundbuchauszüge" zu entnehmen.
