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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnraumpotenziale "Vertikale Innenentwicklung"
- Erfahrungsbericht
- exemplarische Vorstellung einzelner Vorhaben (mündlicher Bericht)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtkasse
- Beteiligtes Amt:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.07.2017
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Beschlussvorschlag
1.
Die Konzeption "Vertikale Innenentwicklung - Wohnraumpotentiale im Bestand" wird für die Dauer von weiteren 2 Jahren als Rahmenplan beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Verlängerung des Beschlusses des Gemeinderates vom 7.06.2016 weiterhin Bauvorhaben zu dokumentieren, für die der Rahmenplan von Belang ist und die Gremien nach Ablauf von 2 Jahren erneut über die Ergebnisse zu informieren.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf von 2 Jahren einen Beschluss vorzubereiten, durch den der Rahmenplan geändert und/oder verlängert wird, oder durch den die Konzeption "Vertikale Innenentwicklung - Wohnraumpotentiale im Bestand" als Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO beschlossen wird.
Sachverhalt
Sachverhalt
In der Sitzung des Planungsausschuss vom 22.06.2017 wird der mündliche Vortrag von Herrn Vossler und Frau Sutterlüti gehalten und die Aussprache geführt. Anschließend stellt der Vorsitzende den Antrag von Frau Weiß auf Verlängerung des Rahmenplanes um 2 Jahre in der Formulierung der Präsentation zur Abstimmung.
Die Mitglieder des Planungsausschusses nehmen zur Kenntnis und empfehlen einstimmig dem Gemeinderat:
1.
Die Konzeption "Vertikale Innenentwicklung - Wohnraumpotentiale im Bestand" wird für die Dauer von weiteren 2 Jahren als Rahmenplan beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin Bauvorhaben zu dokumentieren, für die der Rahmenplan von Belang ist und die Gremien nach Ablauf von 2 Jahren erneut über die Ergebnisse zu informieren.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf von 2 Jahren einen Beschluss vorzubereiten, durch den der Rahmenplan geändert und/oder verlängert wird, oder durch den die Konzeption "Vertikale Innenentwicklung - Wohnraumpotentiale im Bestand" als Satzung überörtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO beschlossen wird.
