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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die unter Ziffer I lfd. Nr. 1 aufgeführte Spende wird angenommen.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Für die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für nicht investive Zwecke werden bis

zu deren Verwendung passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

 

Als Sonderposten werden die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden, die für investive

Zwecke geleistet wurden, in der Bilanz abgebildet.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

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Anlagen

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