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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/382
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr - Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs
(WLF) für die Feuerwehr Leonberg
Beauftragung der Beschaffung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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14.12.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs wird an die Firma F & B Nutzfahrzug-Technik GmbH, Schwarzwaldstrasse 1 in 76767 Hagenbach, zum Preis von 252.506,10 €/brutto vergeben.
- Dem Deckungsvorschlag aus Investitionsauftrag 711330186220 in Höhe von 2.506,10 € für die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird zugestimmt.
- Die Mittel werden im Haushaltsplan 2022 veranschlagt
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Gemeinderat hat am 28.09.2021 die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen (Drucksache 2021/310).
Ziele der Maßnahme
Die Beschaffung dient dazu, mit dem Wechselladerfahrzeug, verschiedene Abrollcontainer an die Einsatzstelle zu bringen.
Sachverhalt/Sachstand
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wurde (§ 1, Abs. 1 VgV), bedurfte es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Beschaffung.
Die erforderlichen Lieferleistungen (Beschaffung Wechselladerfahrzeug) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden
Die Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs wurde daraufhin im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 25.10.2021 bis 16.11.2021 öffentlich ausgeschrieben.
Es wurden daraufhin von 7 Bewerbern die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Der Verwaltung lagen zum Submissionstermin (Angebotseröffnungstermin) am 16.11.2021, 12:00 Uhr, 2 Angebote vor. Ein drittes Angebot wurde nur als einfaches Email-Angebot eingereicht.
Durch die Freiwillige Feuerwehr und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 41-44 UVgO) des Angebots vorgenommen.
Wertungsstufe 1 (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe 1 (§ 42 Abs. 1 und 2 UVGO), nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen musste 1 Angebot ausgeschlossen werden, da es nicht den formalen Anforderungen der UVgO entsprach (Angebotsabgabe als einfacher Email-Anhang – § 42 Abs.1 Nr.1 i.V.m. § 38 UVgO) und überdies dann noch keinerlei Preisangaben (§ 42 Abs.1 Nr.5 UVgO) sowie keine Unterschrift (§ 42 Abs.1 Nr.1 i.V.m. § 38 Abs.9 UVgO) aufwies.
Wertungsstufe 2 (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Im Rahmen der Wertungsstufe 2 (§ 31 ff. UVgO, Eignungsprüfung (Fachkunde,
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein weiterer Bieter ausgeschlossen werden.
Es verbleiben 2 Angebote in der Wertung und kommen im Rahmen der Wertungsstufe 3 in die engere Wahl.
Wertungsstufe 3 (Angemessener Preis)
Alle anderen Angebote enthalten auskömmliche Preise. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.
Gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe war bei der Entscheidung über den Zuschlag
nach verschiedenen, durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigten Kriterien (Preis, Werkstatt, Verfügbarkeit Vor-Ort-Service, Ersatzteilgarantie, Gewährleistung, Beurteilung Fahrzeugausschuss) zu entscheiden (§ 43 Abs.6 UVgO).
Unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 Abs.1 UVgO) stellt das Angebot der Firma F & B Nutzfahrzug-Technik GmbH, Schwarzwaldstraße 1 in 76767 Hagenbach vom 16.11.2021 das wirtschaftlichste und annehmbarste Angebot dar.
Es wird daher vorgeschlagen, auf das Angebot der Firma F & B Nutzfahrzug-Technik GmbH, Schwarzwaldstraße 1 in 76767 Hagenbach vom 16.11.2021 den Zuschlag zu erteilen.
Weiteres Vorgehen
Bestellung des Fahrzeuges.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Das Fahrzeug wird nicht beschafft.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600026025 |
2021 VE |
250.000 |
255.000 |
Im Haushaltsplan 2021 ist eine Verpflichtungser-mächtigung in Höhe von 250.000 EUR veranschlagt. Um die Vergabe zu tätigen, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächti-gung in Höhe von 2.506,10 EUR notwendig. |
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711330186220 Westllich Albert-Schweitzer-Straße Grunderwerb |
2021 VE |
75.000 |
0 |
Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächti-gung in Höhe von 2.506,10 EUR |
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712600026025 |
2022 |
250.000 |
255.000 |
Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 250.000 EUR veranschlagt. Die veranschlagten Mittel sind im Haushaltsplan 2022 um 5.000 EUR zu erhöhen. |
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712600023021 |
2022 |
61.000 |
61.000 |
Landeszuwendung |
