Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Anfrage in einer Sitzung - 2021/348-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 11.11.2021

Herr Pfitzenmaier betont, es herrsche hoher Parkdruck in der Poststraße. Anwohner, Gewerbetreibende und deren Kunden seien extrem verärgert. Das Ziel müsse sein, Lösungen zur Verbesserung der Situation zu finden. Er nimmt Bezug auf die vorherige Beantwortung der Anfrage und beschreibt, Ausnahmen könnten von der Parkscheibenregelung genehmigt werden. Dahingehend interessiert ihn, ob Ausnahmen genehmigt wurden, wie viele und vor dem Hintergrund des hohen Parkdruckes, warum. Herr Pfitzenmaier hätte außerdem gerne gewusst, ob die zwei-Stunden-Regelung engmaschiger kontrolliert werden könne.

Reduzieren

Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Für das Stadtgebiet wurden bisher fünf Parkraumbewirtschaftungsbereiche definiert, in denen montags bis freitags in der Zeit von 7-19 Uhr mit Parkscheibe maximal zwei Stunden geparkt werden darf. Anwohner der jeweiligen Bereiche, Beschäftigte sowie Gewerbetreibende können Ausnahmen von der Parkzeitbegrenzung erhalten. Entsprechend dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz sind diejenigen antragsberechtigt, die dem genannten Personenkreis angehören und können damit auch Ausnahmegenehmigungen erhalten. Für die Bereiche wurden folgende Ausnahmen ausgestellt:

 

Gebiet      2020    2021

 

Bahnhofstraße    23    32

Brennerstraße     45    48

Östlich der Leonberger Straße  75    59

Südlich der Brennerstraße   57    63

Westlich der Leonberger Straße  54    61

 

Da bereits eine Bewirtschaftung dieser Bereiche besteht, wurden die entsprechenden Gebiete bei der Erstellung des neuen Konzepts (Drucksache 2021/108) nicht berücksichtigt. Eine Überprüfung und ggf. damit einhergehende Neuregelung bedarf ebenfalls einer strukturierten Erhebung, Planung und Umsetzung.

 

Bedeutendste Voraussetzung für den Erfolg von Parkraumbewirtschaftungskonzepten ist die Parkraumüberwachung. Daher werden die Gebiete regelmäßig kontrolliert. Eine noch engmaschigere Kontrolle ist jedoch auf Grund der weiteren Präsenz- und Überwachungstätigkeiten des Gemeindevollzugsdiensts nicht möglich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...