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Anfrage in einer Sitzung - 2021/348-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken Poststraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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08.12.2021
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Frage
Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 11.11.2021
Herr Pfitzenmaier betont, es herrsche hoher Parkdruck in der Poststraße. Anwohner, Gewerbetreibende und deren Kunden seien extrem verärgert. Das Ziel müsse sein, Lösungen zur Verbesserung der Situation zu finden. Er nimmt Bezug auf die vorherige Beantwortung der Anfrage und beschreibt, Ausnahmen könnten von der Parkscheibenregelung genehmigt werden. Dahingehend interessiert ihn, ob Ausnahmen genehmigt wurden, wie viele und vor dem Hintergrund des hohen Parkdruckes, warum. Herr Pfitzenmaier hätte außerdem gerne gewusst, ob die zwei-Stunden-Regelung engmaschiger kontrolliert werden könne.
Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Für das Stadtgebiet wurden bisher fünf Parkraumbewirtschaftungsbereiche definiert, in denen montags bis freitags in der Zeit von 7-19 Uhr mit Parkscheibe maximal zwei Stunden geparkt werden darf. Anwohner der jeweiligen Bereiche, Beschäftigte sowie Gewerbetreibende können Ausnahmen von der Parkzeitbegrenzung erhalten. Entsprechend dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz sind diejenigen antragsberechtigt, die dem genannten Personenkreis angehören und können damit auch Ausnahmegenehmigungen erhalten. Für die Bereiche wurden folgende Ausnahmen ausgestellt:
Gebiet 2020 2021
Bahnhofstraße 23 32
Brennerstraße 45 48
Östlich der Leonberger Straße 75 59
Südlich der Brennerstraße 57 63
Westlich der Leonberger Straße 54 61
Da bereits eine Bewirtschaftung dieser Bereiche besteht, wurden die entsprechenden Gebiete bei der Erstellung des neuen Konzepts (Drucksache 2021/108) nicht berücksichtigt. Eine Überprüfung und ggf. damit einhergehende Neuregelung bedarf ebenfalls einer strukturierten Erhebung, Planung und Umsetzung.
Bedeutendste Voraussetzung für den Erfolg von Parkraumbewirtschaftungskonzepten ist die Parkraumüberwachung. Daher werden die Gebiete regelmäßig kontrolliert. Eine noch engmaschigere Kontrolle ist jedoch auf Grund der weiteren Präsenz- und Überwachungstätigkeiten des Gemeindevollzugsdiensts nicht möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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815,6 kB
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