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Anfrage in einer Sitzung - 2021/343
Grunddaten
- Betreff:
-
Taubenpopulation am Marktplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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08.12.2021
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Der Kot an den Sitzbänken am Alten Rathaus stammt überwiegend von den am Gebäude nistenden Schwalben.
Abhilfe kann entweder durch das Anbringen von so genannten Kotbrettern unter den jeweiligen Nestern geschaffen werden - der Kot fällt dann auf die Brettchen und muss von Zeit zu Zeit beseitigt werden - oder durch das Anbringen von Kunstnestern in einem Bereich, wo herabfallender Kot toleriert werden kann.
Die bestehenden Schwalbennester unterliegen grundsätzlich dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, auch dann, wenn sie gar nicht genutzt bzw. bebrütet werden. Eingriffe bzw. Maßnahmen sind durch die jeweilige Untere Naturschutzbehörde zu genehmigen. Bei einer Verlegung der Nester dürften die "Problemnester" über den Sitzbänken in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erst entfernt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die neuen Standorte angenommen wurden.
