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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2021/410
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungscampus Ezach - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte mit Mensa
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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01.12.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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14.12.2021
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Beschlussvorschlag
- Der stufenweisen Beauftragung des Architekturbüros Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart, auf der Basis der HOAI, für die erforderlichen Planungsleistungen („Gebäude“) für das Projekt wird zugestimmt.
- Die Planung inkl. Kostenschätzung für das Projekt wird im Sommer 2022 zur
Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In Anbetracht des hohen und durch das Neubaugebiet Ezach III weiter ansteigenden Bedarfs
an Kinderbetreuungsplätzen im Wohngebiet Ezach und im benachbarten Wohngebiet
Eltingen, der aktuell durch den Interimskindergarten in der Hohheckstraße aufgefangen wird,
sowie bedingt durch den baulichen Zustand von Ezach- und Schopflochkindergarten ist es
notwendig, eine neue Kinderbetreuungseinrichtung zu bauen. Sowohl der Ezach- als auch
der Schopflochkindergarten weisen bei künftig unzulänglichem Raumangebot erheblichen
Sanierungsbedarf auf.
Mit Sitzungsvorlage 2019/164 wurde unter anderem der Variante 1 der Machbarkeitsstudie des Büros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart zur weiteren planerischen Bearbeitung zugestimmt. Diese umfasste einen Neubau von einer 8-gruppigen Kindertagesstätte mit Mensa. Die damalig geschätzten Kosten (Stand 07/2019) belief sich auf ca. 6.750.000,- EUR für die Kindertagesstätte und ca. 2.190.000,- EUR für die Mensa.
Da der Auftragswert für das anfallende Objektplanungshonorar den nach Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR/netto) überschreitet
und dies dazu führt, dass die Architektenleistung nach den EG-Bestimmungen europaweit
auszuschreiben sind, wurde ebenso mit Sitzungsvorlage 2019/164 beschlossen, ein VgV-Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) einzuleiten und durchzuführen.
VgV-Verfahren
Die erforderliche Objektplanungsleistung ist im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit
vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an die/den
geeignetsten Bewerber zu vergeben (§ 74 i.V.m. §17 VgV).
Um die Angebote und Qualifizierungen entsprechend bewerten zu können, wurden vor der
Ausschreibung, gemeinsam mit dem beauftragten Büro Klotz und Dressel GmbH,
Teilnahmebedingungen erstellt. Hierzu gehörte u.a. auch die Festlegung der Honorarzone
gemäß HOAI.
Mit Auftragsbekanntmachung vom 12.07.2021 wurde die Objektplanungsleistung europaweit
ausgeschrieben. Zum Ende der Teilnahmefrist am 09.08.2021, 10:00 Uhr sind 14
Teilnahmeanträge eingegangen.
Die Prüfung und Wertung erfolgte durch das Büro Klotz und Dressel GmbH auf der
Grundlage der bekanntgemachten Teilnahmebedingungen.
Es wurden daraufhin fünf Büros zu Verhandlungsgesprächen am 28.10.2021 eingeladen.
Anhand eines vorher festgelegten Kriterienkatalogs (Auftragskriterien) wurden die
Präsentationen gemeinsam mit dem Baubürgermeister, dem Gebäudemanagement, dem
Amt für Jugend, Familie und Schule und dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
bewertet.
Nach der Auswertung der Auftragskriterien gemäß § 58 VgV i.V.m §127 GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ergibt sich die im Sachvortrag zu erläuternde
Rangfolge.
Das Büro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA, Silberburgstrasse 70a, 70176
Stuttgart geht demnach als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung des
Projektes aus dem VgV-Verfahren heraus.
Die vorgestellten ersten Ideenskizzen sind als Anlage beigefügt.
Förderprogramm:
Das Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ kann hier nicht mehr in Anspruch genommen werden, da die Abrechnung bis 30. Juni 2023 getätigt sein muss. Es wird jedoch rechtzeitig geprüft, ob ein Nachfolgeprogramm aufgelegt wird. Sollte dies der Fall sein beträgt die Förderung für eine neu eingerichtete Gruppe 120.000,- EUR. Ebenfalls wird bezüglich der Mensa mit Betreuungsräumen das Schulsanierungsprogramm geprüft und die Anträge gestellt.
Weitere Vorgehensweise
Nach der Genehmigung der Beauftragung des Architekturbüros wird unverzüglich mit
der Planung begonnen. Die Beauftragung durch die Verwaltung erfolgt immer
stufenweise. Erst nach Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 wird die weitere
Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 vorgenommen.
Die erforderlichen weiteren Planungsleistungen (Technische Ausrüstung,
Tragwerksplanung, Außenanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Sigeko usw.) werden
bei Notwendigkeit unter Durchführung weiterer VgV-Verfahren ausgewählt bzw. im
Rahmen einer freihändigen Vergabe gefunden und dem Gremium zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat voraussichtlich im Sommer 2022 die Vorentwurfsplanung und die Kostenschätzung mit der Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau des Bildungscampus Ezach vorgelegt werden kann.
Die Baugenehmigungsplanung soll nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme
zeitnah eingereicht werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung eventuell schon Anfang 2023 gerechnet werden kann.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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736501007003 Kita Süd Neubau |
2021 |
50.000 |
30.000 |
Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen. |
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2022 |
700.000 |
700.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt |
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2022 |
VE 6.000.000 |
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Der Finanzbedarf ist im HH-Planentwurf 2022 veranschlagt. Der konkrete Finanzbedarf wird im Zuge der Genehmigung der Gesamtmaßnahme ggf. im HH-Planentwurf 2023 angepasst. |
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2023 |
3.000.000 |
3.000.000 |
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2024 |
3.000.000 |
3.000.000 |
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721100127003 Sophie-Scholl GS Mensa |
2022 |
0 |
100.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt |
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2023 |
100.000 |
1.095.000 |
Der konkrete Finanzbedarf wird im Zuge der Genehmigung der Gesamtmaßnahme ggf. im HH-Planentwurf 2023 angepasst. |
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2024 |
800.000 |
1.095.000 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
|
(wie Dokument)
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807,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.004,8 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
99,1 kB
|
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|
4
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
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