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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/378-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                                                                                                                                                                      Das bisher mit Landesmitteln durchgeführte Modellprojekt Quartiersarbeit endet am
    30.11.2021. Ab 01.01.2022 wird das Modellprojekt zunächst für einen Zeitraum von fünf
    Jahren, anteilig finanziert aus städtischen Mitteln, weitergeführt. Das
    Quartiersmanagement wird weiterhin generationenübergreifend bei gemeinnützigen
    Trägern im Sozialraum angesiedelt. Für die Umsetzung werden insgesamt 200 % VZÄ
    (Vollzeitäquivalente/Stellenanteile) mit einer maximalen Vergütung in Entgeltgruppe S 12
    TVöD zur Verfügung gestellt.
     
  2.                                                                                                                                                                      Die Stadt Leonberg schließt auf Grundlage der für den jeweiligen Sozialraum zu
    definierenden Leitlinien und Ziele sowie der unter I der Vorlage 2021/378 definierten Stellenanteile pro Einwohner Kooperationsvereinbarungen mit dem jeweiligen Träger ab. Die Stadt Leonberg bezuschusst die jeweils definierten VZÄ für die Durchführung des
    Quartiersmanagements nach Abzug möglicher Zuschussmittel Dritter zu 100 %. Der Finanzbedarf ist in den Haushaltsplänen 2022 ff mit 135.000 Euro zu veranschlagen. Sonstige Betriebs- und Sachkosten werden vom jeweiligen Träger übernommen.
     
  3.                                                                                                                                                                      Das Modellprojekt Leonberg-Mitte wird mit der Samariterstiftung weitergeführt.

 

  1.                                                                                                                                                                      Verwaltung und Träger werden beauftragt, die maximalen Förder- bzw. Zuschussmöglichkeiten durch Dritte auszuschöpfen.
     
  2.                                                                                                                                                                      Dem Gemeinderat wird jährlich berichtet.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten künftiger Quartiersarbeit durch Zuschüsse oder Dritte

 

  1. Leonberg-Mitte

Die Fördermöglichkeiten aus dem Programm Quartiersimpulse des Landes Baden-Württemberg für Personalkosten sind als Anschubfinanzierung konzipiert und für ein Quartier einmalig erhältlich. Das heißt für die Fortführung der Quartiersarbeit in Leonberg-Mitte ist eine Förderung von Seiten des Landes Baden-Württemberg für Personalkosten ausgeschöpft.

 

Möglich wäre eine Förderung z. B. über § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, für den Anteil der Quartiersarbeit, der die Förderung von Netzwerken zum Thema „Verbesserung der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen“ betrifft. Grundvoraussetzung dafür ist eine „Basisfinanzierung“ über die örtliche Kommune, Gemeinde oder Stadt.

 

Beim Fördertitel „Seniorennetzwerke“ des § 45c SGB XI beispielsweise (Besuchsdienste, Engagement-Börsen etc.) gibt das Land jährlich 1.250 Euro hinzu. Die Summe der Beteiligung der Kommune und der Landesförderung in Höhe von 1.250 Euro wird von den Pflegekassen verdoppelt. Anträge sind über die jeweilige Landkreisverwaltung zu stellen, die Genehmigung erfolgt durch den Koordinierungsausschuss des Sozialministeriums. Der Betrag pro Landkreis ist limitiert.

Aus Erfahrungen in Städten anderer Kreise hält die Samariterstiftung für die Arbeit im Quartier Leonberg-Mitte einen Zuschuss in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro pro Jahr für möglich. Der Personalkostenzuschuss der Stadt Leonberg, kalkuliert mit 47.250 Euro für 70 % VZÄ, könnte sich demzufolge pro Jahr für das Quartier Leonberg-Mitte um diesen Betrag reduzieren.

 

Diese Fördermöglichkeiten stehen gewöhnlich nur Trägern oder Vereinen offen, nicht aber Kommunen.

 

  1. Eltingen/Ramtel

Leonberg kann sich mit dem neuen Quartier erneut im Programm Quartiersimpulse bewerben. Die Allianz für Beteiligung, die das Land Baden-Württemberg vertritt, nimmt die Anträge entgegen und vergibt die Fördermittel aufgrund von Auswahlentscheidungen. Drei Mal pro Jahr tritt das Auswahlgremium zusammen. Dieser Fördertopf ist zunnächst für 2022 gesichert.

 

Aktuell sieht die Förderung einen einmaligen Festbetrag für Sach-, Personal- und Beratungskosten zur kommunalen Quartierskoordination und -entwicklung für Städte mit einer Summe von bis zu 85.000 Euro für einen Zeitraum von 2 Jahren vor. Für Personalkosten können dabei maximal 42.500 Euro veranschlagt werden. Das Thema „Maßnahmen zur altersgerechten- und generationengerechten Gestaltung des Lebensumfelds“ muss Teil des Quartiersprojekts sein. Dies bedeutet nicht, dass die Zielgruppe ausschließlich Senioren oder Personen über 55 Jahren sind. Die Zielgruppe kann generationenübergreifend sein und Menschen mit und ohne Behinderung beinhalten. (Ausschreibungsflyer siehe Anlage 1).

 

Bei jeder Bewerbung müssen auch Konzeptideen vorgestellt werden, die kreative Ideen für die Herausforderung „Corona“ beschreiben (siehe Anlage 2). Das heißt, Quartiersarbeit ist auch unter Corona-Bedingungen zu entwickeln. Die Erfahrungen aus den Quartiersimpulsen Leonberg-Mitte bilden hier eine gute Grundlage.

 

Mit dem Förderprogramm „Gut Beraten“ der Allianz für Beteiligung kann sich ein Träger, der in die Quartiersarbeit neu einsteigen will, gemeinsam mit der Kommune vorbereitend für die Arbeit für Fragen der Projektentwicklung und -durchführung beraten lassen. Hierfür erhält ein Träger 4.000 Euro. So könnte die Planungsphase für ein weiteres Quartier zunächst aus diesen Mitteln finanziert werden und im Anschluss mit den Mitteln aus dem Programm Quartiersimpulse starten.

 

  1. Leonberg-Höfingen

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es auch über Anträge bei der Stiftung Deutsches Hilfswerk SdbR/Deutsch Fernsehlotterie gGmbH. Förderfähig sind hier ausschließlich Träger der Altenhilfe. Möglich ist eine Anschubfinanzierung für das erste Jahr, mit Verlängerungsoption für ein zweites Jahr.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Finanzierungsübersicht siehe Vorlage 2021/378. Mögliche Zuschüsse Dritter können noch nicht abschließend beziffert werden.

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Anlagen

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