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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/291
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalausgaben und Stellenplan 2022
Strukturdaten des Personalbestandes 2021 zur Kenntnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Personalabteilung
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Einbringung
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19.10.2021
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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01.12.2021
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.12.2021
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2021
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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14.12.2021
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Beschlussvorschlag
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Dem Stellenplan 2022 und den voraussichtlichen Personalkosten wird zugestimmt.
Die Stellenübersichten (Teile A bis D) werden Bestandteil des Haushaltsplans 2022.
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Zwei Stellen für „Systemadministration“ für den Bereich Schulen im Amt für Informations- und Kommunikationstechniken werden bewilligt.
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Zwei Stellen für „Support“ im Amt für Informations- und Kommunikationstechniken werden bewilligt.
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Die mit 50 % vorhandene Stelle zur unterstützenden Sachbearbeitung in der Personalabteilung wird um 50 % erhöht.
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Die Stelle einer „Abteilungsleitung für den technischen Bereich“ des Gebäudemanagements wird bewilligt.
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Die mit 20 % im Stellenplan vorhandene Stelle „Sachbearbeitung Marktwesen“ im Ordnungsamt wird um 50 % erhöht.
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Die im Stellenplan mit 75 % enthaltene Stelle „Umweltplanung“ im Planungsamt wird um 25 % erhöht.
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Eine Ausbildungsstelle „Digitalisierungs-Verwaltungsmanagement“ (duales Studium) wird geschaffen
- Drei neue Ausbildungsstellen zur praxisintegrierten Ausbildung von Kinderpfleger*innen werden geschaffen.
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Eine Stelle für ein Volontariat im Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird geschaffen.
- Die Strukturdaten des Personalbestandes (Stand 30.06.2021) Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorlage gibt einen Überblick über
- die voraussichtlichen Personalausgaben im Haushaltsjahr 2022,
- die Zahl der erforderlichen Stellen im Haushaltsjahr 2022,
- die Strukturdaten des Personalbestandes Stand 30.06.2021
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und damit Grundlage für die Personalplanung und den Personaleinsatz des Haushaltsjahres 2022.
Teil A stellt dar, wie viele Beamtenstellen vorhanden sind. Hierbei ist zu beachten, dass aus rechtlichen Gründen für alle Beamt*innen in Elternzeit bzw. mit voller oder teilweiser befristet gewährter Beurlaubung sogenannte Leerstellen ausgewiesen werden müssen. Dies resultiert aus dem im Beamtenrecht verankerten Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle.
Teil A des vorliegenden Stellenplans enthält 6,05 solcher Leerstellen, die nicht besetzt sind. Für Leerstellen fallen keine Personalkosten an und sind auch nicht im Budget eingeplant.
Am Stichtag 30.06.2021 sind mit den drei Bürgermeister*innen 59 Beamtinnen und Beamte in Voll- oder Teilzeit im aktiven Dienst. Vier Beamtinnen sind in Elternzeit bzw. voll beurlaubt. 20,5 Beamtenstellen sind am Stichtag mit Beschäftigten besetzt.
Teil B stellt die Beschäftigtenstellen untergliedert nach Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst sowie Stellen im übrigen Bereich der Stadtverwaltung dar.
Für Beschäftigte, die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind, müssen im Stellenplan Stellen ausgewiesen sein. Diese Stellen entfallen mit Beginn des Ruhestands. Im Jahr 2022 werden 12 Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sein. Während der Freistellung in der Altersteilzeit entstehen noch Personalkosten.
Entwicklung der Personalkosten:
Grundlage der Hochrechnung der voraussichtlichen Personalkosten im Jahr 2022 ist der Personalbestand am Stichtag 30.06.2021. Am Stichtag bereits bekannte Veränderungen wie z. B. Erfahrungsaufstiege und Tariferhöhung sind berücksichtigt. Personalkosten für beantragte neue Stellen sind ebenfalls eingerechnet.
Bei der Berechnung ist berücksichtigt, dass jedes Jahr mehrere Stellen über einen längeren Zeitraum nicht besetzt sind. Hierfür wurden 1.348.000 Euro bei der Planung bereits in Abzug gebracht.
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Jahr |
Personalkosten |
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2018 Ergebnis |
36.098.596,34 € |
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2019 Ergebnis |
38.658.274,41 € |
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2020 Ergebnis |
41.507.457,56 € |
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2021 Plan |
40.840.031,00 € |
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2022 Plan |
42.587.985,00 € |
Voraussichtliche Personalkostenerstattungen für 2022
Kostenerstattungen und Personalkostenzuschüsse werden von verschiedenen Stellen auf Antrag gewährt. Im Querbudget Personal werden alle Personalaufwendungen geplant und verbucht. Erst im nach hinein können Zuschüsse und Erstattungen abgerechnet und vereinnahmt werden. Diese Erträge werden produktplanbezogen verbucht.
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Personalkostenerstattungen und Zuschüsse 2022 |
Betrag |
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Erstattung Hausmeisterkosten, durch Eigentümergemeinschaft |
8.100 € |
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Integrationsmittel für Kinder mit Behinderung, Kreis BB volle Erstattung |
180.000 € |
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Verwaltung Bildung und Teilhabe, Landratsamt |
32.000 € |
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Nachfolgeförderung VWV Integrationsbeauftragte, Land BW |
60.980 € |
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Vier Stellen für Integrationsmanagement, Land BW volle Erstattung |
192.312 € |
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TAKKI- und TAPIR Verwaltung, Kreis BB |
52.000 € |
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Zuschuss für Jugendmusikschule, Land BW |
145.000 € |
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Zuschuss für VHS, Land BW |
155.000 € |
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Luftreinhaltung |
47.600 € |
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Erstattung Pflegeverbund für Personalzuweisung |
34.800 € |
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Stauwärtervergütung, Verbund |
37.161 € |
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Zensus, volle Erstattung |
40.000 € |
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Zwei Fachkraftstellen Sprachförderung in Kitas, Bund |
100.000 € |
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Zwei PIA-Stellen, Förderung Bundesprogramm |
37.800 € |
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Qualitätsmanagement, Beteiligung Katholische Kirche |
7.800 € |
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Kostenzuschuss Inklusion, Integrationsamt |
11.000 € |
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Erstattungen Beschäftigungsverbote und Mutterschutz, Krankenkassen |
Erstattungsbetrag ergibt sich erst rückwirkend |
Personalgewinnung:
Die Gewinnung von Fachkräften zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung ist nach wie vor schwierig. Trotz attraktiver Leistungen für Beschäftigte (z. B. ÖPNV-Zuschuss, Entgeltumwandlung für Bikeleasing, flexible Arbeitszeitmodelle, sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten) müssen inzwischen fast alle Stellen mehrfach ausgeschrieben werden. Eine Nachbesetzung ist nur sehr selten ohne eine längere Vakanz der Stelle möglich.
Um als attraktiver Arbeitgeber deutlicher am Arbeitsmarkt wahrgenommen zu werden, soll der öffentliche Auftritt bei gleichzeitiger Begrenzung der Ausschreibungskosten optimiert werden.
Neue in den Stellenplan 2022 aufgenommene Stellen:
- Amt für Informations- und Kommunikationstechniken
a) Stellenschaffung“ IT-Systemelektroniker*in“ 2 x 100 % (EG 10) für den Bereich Schulen
Im Rahmen der Digitalisierung der Schulen steigt die Zahl der zu betreuenden Endgeräte, Systeme und Hardware auch in den kommenden Jahren deutlich an. Die Beschaffung von Tablets für alle Lehrkräfte ist in Umsetzung. Weiterhin sollen die Klassenzimmer aller Schulen mit Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Zur Umsetzung und Betreuung sind zwei weitere Stellen für die IT-Sachbearbeitung in Bildungseinrichtungen (IT-Systemelektroniker – EG 10) erforderlich.
b) Stellenschaffung „Fachinformatiker*in“ 2 x 100 % (EG 9a)
Mit fortschreitender Digitalisierung der Gesamtverwaltung wurden und werden immer neue IT-Systeme eingeführt bzw. vorhandene intensiver genutzt. Dadurch wird die Administration immer umfangreicher, komplexer und aufwendiger. Die Administratoren müssen dringend entlastet werden, um ihre Kernaufgaben, die Qualität des Systembetriebs, gewährleisten zu können.
Die Abhängigkeit der Beschäftigten in fast allen Bereichen der Verwaltung von funktionierender IT-Ausstattung erfordert schnelles Handeln des IT-Supports. Längere Wartezeiten sind nicht tolerierbar. Durch eine gute Supportverfügbarkeit und deren zügige Reaktion können Reibungsverluste in allen Fachbereichen reduziert werden.
Zwei Support-Stellen (Fachinformatiker Systemintegration - EG 9 a) für die Anwenderunterstützung aller städtischen IT-Nutzer sind daher dringend erforderlich.
- Hauptamt
Stellenaufstockung um 50 % Verwaltungsfachangestellte*r (EG 8)
Durch die starke Zunahme des Aufwands bei der Personalgewinnung und die arbeitsmarkt-bedingte hohe Fluktuation, fallen immer mehr damit zusammenhängende administrative Tätigkeiten an. Um die Personalsachbearbeitung als Service für alle Bereiche der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sicher zu stellen, müssen Aufgaben an den Bereich der unterstützenden Sachbearbeitung abgegeben werden. Die Stelle (EG 8) ist dringend von 50 auf 100 % Beschäftigungsumfang aufzustocken.
- Gebäudemanagement
Stellenschaffung „Abteilungsleitung technisches Gebäudemanagement“
Dipl. Ingenieur Architekt (EG 12)
Die technische Abteilung des Gebäudemanagements mit 14 Beschäftigten (Voll- und Teilzeit) wird bislang von der Amtsleitung geleitet.
Die Umsetzung von Projektsteuerungs- und Managementaufgaben größerer Neubau/Hochbauprojekte sowie die Umsetzung der Projektsteuerungs- und Management-aufgaben von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Objekte steigt.
Die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei der Planung und Ausführung städtischer Hochbauprojekte umfasst die Koordination der Planungsbeteiligten wie Architekten, Fachingenieure, beratende Leistungen, Kosten- und Terminsteuerung, Baukostenfeststellung der Bauprojekte, Überprüfung von Planungen externer Ingenieurbüros sowie Ergebniskontrolle und Mitwirkung beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen.
Die Anzahl der Projekte und Projektgruppen im Zuständigkeitsbereich des Gebäude-managements steigt kontinuierlich. Auch die Komplexität von Projekten durch veränderte rechtliche Vorgaben, Klimathemen, Förderprogramme usw. erfordert ein mehr an Koordination und Abstimmung. Der steigende Abstimmungsbedarf mit Nutzern und der zeitliche Aufwand durch ein mehr an Projektgruppen erhöht die Belastung der Amtsleitung. Um die strategischen, steuernden und übergeordneten (Führungs-) Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Amtsleitung daher entlastet werden.
Zur Organisation/Aufgabenverteilung und Koordination der Mitarbeitenden und deren Budgetthemen sowie als Ansprechpartner*in für die Mitarbeitenden bei Fragen ist die Stelle einer Abteilungsleitung für die technische Abteilung erforderlich.
- Ordnungsamt
Stellenaufstockung um 50 % Sachbearbeitung „Marktwesen“ (A 9 mD)
Qualität und Quantität der Planung, Organisation und Durchführung der städtischen Wochenmärkte, des Krämermarktes beim Pferdemarkt und der städtischen Nikolaus- und Weihnachtsmärkte (auch Höfingen) stieg in den letzten Jahren auch durch veränderte rechtliche Anforderungen stetig an.
Eine Mitarbeiterin nimmt die Aufgabe bislang mit einem Stellenanteil von 20 % zusätzlich zu ihren Aufgaben im Ausländeramt wahr. Durch den gestiegenen Aufwand für den Bereich Marktwesen kommt es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten in ihrem Zuständigkeits-bereichs im Ausländerwesen.
Eine Erhöhung des Stellenanteils für das Marktwesen um 50 % ist daher erforderlich.
- Stadtplanungsamt
Stellenaufstockung von 75% auf 100 % „Umweltplaner*in“ (EG 11)
Aufgrund der Vielzahl der Planungsaufgaben im Bereich Bauleitplanung, der Arbeitsan-forderungen zur Umsetzung der Grünraumstrategie der Stadt Leonberg und der Umsetzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes ist eine Erhöhung des Stellenumfangs der vorhandenen Stelle von 75 % auf 100 % erforderlich.
Umweltplanerische Themen nehmen auf Grund der Einhaltung der Klimaschutzziele auch in Zukunft verstärkt Raum ein. Dies zeigt sich z. B. in der Änderung des Bodenschutzgesetzes durch Erstellung von Bodenschutzkonzepten nach DIN 19639 i. V. m. Neuregelungen im Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes und dem Monitoring der Ökokontomaßnahmen.
Anstehende Großprojekte erfordern hohen zeitlichen Einsatz im Bereich Umweltplanung.
- Ausbildung – Teil D Stellenplan
a )Schaffung einer Ausbildungsstelle Studiengang „Digitales Verwaltungsmanagement“
Die Hochschulen Kehl und Ludwigsburg haben 2020 einen neuen Studiengang “Bachelor of Arts Digitales Verwaltungsmanagement” geschaffen.
Das duale Studium zielt darauf ab Fachkräfte auszubilden, die sowohl das klassische Verwaltungswissen des gehobenen Verwaltungsdienstes als auch IT-Kenntnisse erlangen und dadurch die digitale Transformation in Verwaltungen vorantreiben.
Praxisphasen und Phasen des Studiums wechseln sich ab, so dass ein hoher Praxisbezug zu erwarten ist.
b ) Schaffung von drei Ausbildungsplätzen der praxisintegrierten Ausbildung von Kinderpfleger*innen
Zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen sollen 3 Ausbildungsstellen für Kinderpfleger*innen zur Betreuung von Kleinkindern in Kinderkrippen geschaffen werden.
c ) Ausweisung einer Stelle „Volontariat“ im Referat für Öffentlichkeitsarbeit und E-Government.
Stellenplan 2022
Übersicht Teile A bis D
Teil A : Beamte
Teil B : Beschäftigte
Teil C : Aufteilung der Stellen nach Gliederung des Haushaltsplanes
Teil D : Beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit
Aufwandentschädigungen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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103,8 kB
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