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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/407

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anpassung der Honorarordnung der Volkshochschule Leonberg wird in der vorliegenden Form beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Volkshochschule Leonberg hat letztmalig zum 1. September 2015 eine Anpassung der Honorarordnung der Volkshochschule Leonberg vorgenommen. Eine bereits beabsichtigte und schon damals notwendige Überarbeitung wurde zu Beginn des Jahres 2020 mit Blick auf die Pandemiesituation vorläufig zurückgestellt. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Honorarordnung ist eine Überarbeitung, die sicherstellen soll, dass die inzwischen spürbar kritisch gewordene Situation bezüglich der Gewinnung und des Haltens von qualifizierten Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule nicht zu einer massiven Krise wird.

 

Die Anpassung der Honorarordnung ist notwendig, um die Volkshochschule Leonberg auf einem Bildungsmarkt, in dem sie durch die gegenwärtige Krise unter schwierigen und ungewöhnlichen Bedingungen operieren muss, reaktions- und damit wettbewerbsfähig zu halten. Das grundlegende Ziel hierbei ist es, die vhs Leonberg auch für die weitere Zukunft fit zu machen und zu halten, sich auf dem durch die Krise schwieriger gewordenen Markt zu behaupten und das gerade in der Krise wichtige Weiterbildungsangebot im Mittelzentrum Leonberg zu festigen und zu stabilisieren.

 

Inzwischen haben sich die Honorare der Volkshochschulen in der Region so entwickelt, dass es zunehmend schwierig wird, gute Dozentinnen und Dozenten zu gewinnen und zu halten. Hier ist die Volkshochschule nun regelrecht gezwungen, sich an diese Marktgegebenheiten anzupassen, will sie nicht in verschiedenen Angebotssegmenten vom Markt verdrängt werden. Auch in der Binnenstruktur der Leonberger VHS ist eine erhebliche Schieflage durch die mehrfache Anhebung der Honorare für Integrationskurse durch das BAMF entstanden, die zu massiven Unterschieden bei den Honoraren für bestimmte Deutschkursformate führt und damit geeignet ist, eine eventuell aufkeimende Unzufriedenheit bei Dozentinnen und Dozenten deutlich zu verschärfen.

Um handlungsfähig zu bleiben, werden die Honorarkorridore in der Honorarordnung der Volkshochschule moderat erweitert, auch um der Vielfalt der Angebote in den jeweiligen Fachbereichen besser Rechnung tragen zu können und auch innerhalb eines Fachbereichs Angebote mit qualitativ unterschiedlichen Anforderungen an die Dozierenden gegebenenfalls auch unterschiedlich vergüten zu können.

In der gegenwärtigen Krisensituation muss eine Anpassung der Honorare stattfinden, um zu verhindern, dass die Dozentinnen und Dozenten der Leonberger Volkshochschule sich in großer Zahl von der VHS abwenden. Diese Entwicklung ist in ihren Anfängen bereits deutlich spürbar und droht sich zu beschleunigen. Daher würde auch nur ein kurzes weiteres Zögern hierauf zu reagieren langfristige, vermutlich auch irreparable Schäden in der über viele Jahre mühsam aufgebauten Angebotsstruktur der Leonberger Volkshochschule zur Folge haben.

 

Die Neufassung der Honorarordnung liegt als Anlage bei.


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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung/ Sachkonto

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

2022:

 

 

 

Kostenstelle 27100000 Sachkonto 33210010

Teilnahmegebühren förderfähig

525.000 €

530.000 €

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

 

Kostenstelle 27100000 Sachkonto 33210011

Teilnahmegebühren nicht förderfähig

50.000 €

50.000 €

Kostenstelle 27100000 Sachkonto 42910010

Honorare förderfähig

350.000 €

331.500 €

Kostenstelle 27100000 Sachkonto 42910011

Honorare nicht förderfähig

45.000 €

38.250 €

Kostenstelle 27100000

Sachkonto 31410000

Landeszuschuss

150.000 €

160.000 €

 

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Anlagen

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