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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/362-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanentwurf 2022 (Schulhaushalt) mit mittelfristiger Investitionsplanung 2022 bis 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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01.12.2021
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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14.12.2021
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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10.11.2021
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Beschlussvorschlag
- Die globale Kürzung um 15 % bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (lfd. Nr. 14) der Schulleiterbudgets im Haushaltsplanentwurf 2022 wird aufgehoben. Die Deckung für die Mehraufwendungen in Höhe von 92.800 Euro erfolgt aus der reduzierten Kreisumlage 2022.
- Ganztagsgrundschulen erhalten ab dem Haushaltsjahr 2022 unabhängig vom allgemeinen Schulleiterbudget zusätzlich einen Betrag von 2.000 Euro für den Ganztagsbetrieb. Der Betrag wird den jeweiligen Schulleitungen zur selbständigen Bewirtschaftung im Rahmen des schulspezifischen Schulleiterbudgtes zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplanentwurf 2022 werden für aktuell 4 Ganztagsgrundschulen 8.000 Euro zusätzlich veranschlagt. Die Deckung erfolgt in 2022 aus aus der reduzierten Kreisumlage 2022.
- Schulen mit einer Vorbereitungsklasse erhalten ab dem Haushaltsjahr 2022 pro teilnehmendem Schulkind zusätzlich 20 Euro. Bei den betreffenden Schulen erhöht sich das jeweilige Schulleiterbudget. Im Haushaltsjahr 2022 werden dafür 2.500 Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt in 2022 aus der reduzierten Kreisumlage 2022.
- Die Beschlussvorschläge 1 bis 3 werden in die "Änderungsliste Gemeinderat zum Haushaltsplanentwurf 2022" aufgenommen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Schulbeirats am 28.10.2021 wurde beschlossen:
- Die globale Kürzung um 15 % bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (lfd. Nr. 14) im Haushaltsjahr 2022 hat Auswirkungen auf den Betrieb der Schulen. Die Schulleiterbudgets dienen unter anderem der Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln wie auch von Lernmitteln. Aufgrund der aktuell steigenden Schülerzahlen (ca. +25 % in den nächsten 5 Jahren) können nach Auskunft der in der Sitzung des Schulbeirats anwesenden Schulleitungen die verpflichtenden Aufgaben nicht mehr sichergestellt werden. Der Schulbeirat empfiehlt die Aufhebung der globalen Kürzung.
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Durch den Betrieb einer Ganztagsgrundschule entstehen erhebliche Kosten für Material und zusätzliche Sachkosten. Der Schulbeirat empfiehlt, einen geeigneten Betrag zur Deckung der entstehenden Aufwendungen zu bewilligen. Die Mehraufwände der Ganztagsschulen werden bei der Berechnung der aktuellen Schulleiterbudgets nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Ganztagsbetrieb an Grundschulen je Grundschule einen zusätzlichen pauschalen Betrag in Höhe von 2.000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. -
Leitungen von Schulen mit so genannten Vorbereitungsklassen berichten, dass neben dem Unterrichtsmaterial der jeweiligen Klassenstufe zusätzlich Lernmaterial für den Sprachunterricht benötigt wird. Darüber hinaus wird individuelles Lehrmaterial für den Unterricht in der Vorbereitungsklasse benötigt. Die Mehraufwände für die Vorbereitungsklassen werden bei der Berechnung der aktuellen Schulleiterbudgets nicht berücksichtigt. Der Schulbeirat empfiehlt, einen geeigneten Betrag zur Deckung der entstehenden Aufwendungen zu bewilligen.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Mehraufwendungen für Vorbereitungsklassen einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20 Euro pro Schüler*in zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für den Betrag, der einer Schule mit Vorbereitungsklasse in einem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt wird, ist die Anzahl der für die Vorbereitungsklasse angemeldeten Schulkinder aus der Schulstatistik des voangegangenen Schuljahres. Der Betrag wird nicht kindgenau abgerechnet. Derzeit wird von 2.500 Euro ausgegangen.
Der Schulbeirat empfiehlt eine Deckung der Mehraufwendungen aus der reduzierten Kreisumlage 2022. Im Haushaltsplanentwurf 2022 wird von einem Kreisumlagehebesatz in Höhe von 32 % und damit von einem Zahlbetrag in Höhe von 27,6 Mio. Euro ausgegangen. Der Landkreis Böblingen hat den Haushaltsplanentwurf 2022 mit einem Kreisumlagehebesatz von 29,9 % eingebracht, dies führt zu einer um 1,8 Mio. Euro geringeren Belastung für den städtischen Haushalt.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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21100080, 21100081, 21100082, 21100086, 21100087, 21100088, 21100089, 21100090, 21100091, 21100183, 21100284, 21100385, 21200080 |
2022 |
525.870 |
629.170 |
Lfd. Nr. 14, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Schulleiterbudgets werden erhöht (vgl. Beschlussanträge 1-3) |
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2023 |
556.803 |
567.303 |
Erhöhung um den Beschlussantrag 2+3 um jährlich 10.500 Euro |
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2024 |
556.803 |
567.303 |
Erhöhung um den Beschlussantrag 2+3 um jährlich 10.500 Euro |
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2025 |
556.803 |
567.303 |
Erhöhung um den Beschlussantrag 2+3 um jährlich 10.500 Euro |
