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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/368
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabeverfahren Mittagsverpflegung für die Kindertageseinrichtung Kinderhaus Stadtpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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10.11.2021
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.11.2021
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Beschlussvorschlag
- Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Stadtpark" über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 erhält das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schweigern.
- Die Option zur zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 ist vorgesehen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 erhalten die Kinder der Kindertageseinrichtung Kinderhaus Stadtpark eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.
Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 33.750 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen) und 18.000 Portionen Nachmittagssnacks liegen. Die Essensportionsgröße für Kinder unter drei Jahren wird in dieser Einrichtung nicht gewünscht. Unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 67.500 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen) und 36.000 Portionen Nachmittagssnacks.
Die Dienstleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Stadtpark" durch den bisherigen Dienstleister endet am 31.12.2021 und wird erneut fremdvergeben. Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.
Insgesamt 7 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen komplett digital.
Zum Eröffnungstermin am 02.09.2021 um 11.00 Uhr lagen 3 Angebote vor. Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.
Alle Angebote entsprechen den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.
Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Der Auftraggeber entscheidet nach den folgenden Kriterien über den Zuschlag:
- Preis, Gewichtung 50 %
- Qualitätskonzept: Gewichtung 50 %, davon
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Speisenqualität: Gewichtung 60 %, davon
- Ergebnis eines Probeessens: Gewichtung 40 %
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Ernährungswissenschaftliche Beurteilung der eingereichten Speisepläne: Gewichtung 40 %, davon
- Zielgruppenorientierung: Verknüpfung typischer Lieblingsgerichte der Zielgruppe mit den in der Leistungsbeschreibung geforderten Vorgaben: Gewichtung 10 %
- Zielgruppenorientierung: Berücksichtigung der Esskompetenzen: Gewichtung 10 %
- Wiederholungen der Gerichte, auch in abgewandelter Form, in Wochen: Gewichtung 15 %
- Einhaltung der Vorgaben zur Lebensmittelhäufigkeit: Gewichtung 40 %
- Saisonalität der Gerichte bzw. der Komponenten im Zeitraum von 4 Wochen: Gewichtung 15 %
- Berücksichtigung der regionaltypischen Ernährungsgewohnheiten im Zeitraum von 4 Wochen: Gewichtung 10 %
- Verpflegungskonzept zur Sicherung der Qualitätskriterien und zur Optimierung der Attraktivität: Gewichtung 15 %
- Zertifikate: DGE-Caterer-Zertifizierung oder „DGE ZERT-KONFORM“: Gewichtung 5 %
- Qualitätsmanagementkonzept: Gewichtung 40 %, davon
2.2.1. Hygienemanagement: Prozessablaufpläne, Arbeitsanweisungen,
Reinigungspläne: Gewichtung 30 %
2.2.2. Mitwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung und Umfrageaktionen: Gewichtung 20 %
2.2.3. Beschwerdemanagement: Konzept und Reaktionszeit: Gewichtung 20 %
2.2.4. Personalmanagement: Vertretung, Qualifikationen, Schulungen: Gewichtung 30 %
Der Essenspreis liegt bei 4,08 Euro netto/4,37 Euro brutto pro Portion. Der Preis für eine Portion Nachmittagssnack beträgt 0,25 Euro netto/0,27 Euro brutto. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 152.154,00 Euro für den zweijährigen Vertragszeitraum.
Der Essenspreis ist bis 31.12.2023 festgeschrieben. Eine Anpassung des Essenspreises kann ab 01.01.2024 maximal entsprechend der jeweils aktuellen Verbraucherindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen.
Tarifvertragliche oder sozialversicherungsbeitragsrechtliche Regelungen können entsprechend der Preisgleitklausel ebenfalls Berücksichtigung finden.
In den Betreuungsgebühren sind anteilig die Kosten für die Mittagsverpflegung enthalten.
Das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH produziert die Menükomponenten im Cook & Freeze-Verfahren, d. h. die Anlieferung erfolgt als Tiefkühlkomponenten einmal wöchentlich.
Das Kinderhaus Stadtpark wurde mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung in einem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill bzw. Kochen und Kühlen) eingerichtet und verfügt nur über die für das Lagern von Cook & Chill-Produkten erforderlichen Kühlgeräte. Die für die Lagerung der tiefgefrorenen Lebensmittel notwendigen Tiefkühlaggregate stellt der Bieter kostenfrei zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Hofmann Catering-Service GmbH,
Adelbert-Hofmann-Straße 6, 97944 Boxberg-Schweigern den Zuschlag für die Dienstleistung "Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Stadtpark" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 152.154,00 EUR über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
Verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkungen |
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36500011-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Stadtpark |
2022 |
150.000,00 EUR |
76.100,00 EUR |
Insgesamt etwa 16.875 Essensportionen und 9.000 Portionen Nachmittags-snack; im Haushalts-planentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 98.600,00 EUR veranschlagt. |
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36500011-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Stadtpark |
2023 |
150.000,00 EUR |
76.100,00 EUR |
Insgesamt etwa 16.875 Essensportionen und 9.000 Portionen Nachmittags-snack; im Haushalts-planentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 104.400,00 EUR veranschlagt. |
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36500011-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Stadtpark |
2024 |
150.000,00 EUR |
78.000,00 EUR |
Insgesamt etwa 16.875 Essensportionen und 9.000 Portionen Nachmittags-snack. Ab 01.01.2024 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 4,47 EUR angenommen. Der Preis für eine Portion Nachmittags-snack könnte sich auf 0,28 EUR erhöhen. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 104.400,00 EUR veranschlagt. |
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36500011-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Stadtpark |
2025 |
0,00 EUR |
80.000,00 EUR |
Insgesamt etwa 16.875 Essensportionen und 9.000 Portionen Nachmittags-snack. Ab 01.01.2025 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 4,57 EUR angenommen. Der Preis für eine Portion Nachmittags-snack könnte sich auf 0,29 EUR erhöhen. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 104.400,00 EUR veranschlagt. |
