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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/320
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Kostenentwicklung und das Qualitätsicherungsmanagement in der Gebäudereinigung bei städtischen öffentlichen Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Kenntnisnahme
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10.11.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Kenntnisnahme
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16.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
- Sachstand:
In der laufenden Unterhaltsreinigung sind aktuell 86 städtische (eigene und angemietete) Gebäude mit einer Reinigungsfläche von 124.919 m² zu reinigen.
Hiervon wird in 34 städtischen Gebäuden eine Reinigungsfläche von 63.384 m² durch städtisches Reinigungspersonal (39 teilzeitbeschäftigte Reinigungskräfte) gereinigt (Eigenreinigung). Weitere 52 Gebäude mit einer Reinigungsfläche von 61.535 m² werden von Fremdreinigungsfirmen (Fremdreinigung) gereinigt. Das entspricht einem Eigenreinigungsanteil von ca. 51 Prozent, während ca. 49 Prozent der Reinigungsfläche durch Fremdfirmen gereinigt wird.
Aus der folgenden Darstellung ist ersichtlich, wie sich die Gesamtreinigungsfläche auf die unterschiedlichen Gebäudearten in Eigen- und Fremdreinigung aufteilt.
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Anteil Eigen-/Fremdreinigung nach Reinigungsfläche je Gebäudeart: |
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Gebäudeart: |
Fremdreinigung Prozent |
Eigenreinigung Prozent |
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Feuerwehr |
13,21 |
86,79 |
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Kindertageseinrichtungen/Horts |
88,11 |
11,89 |
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Büchereien/Museen/Veranstaltungsräume |
41,20 |
58,80 |
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Schulen mit Mensen |
44,07 |
55,93 |
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Sonstige Schulen |
14,82 |
85,18 |
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Sport-/Mehrzweckhallen |
87,68 |
12,32 |
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Verwaltungsgebäude |
2,67 |
97,33 |
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Sonstige Gebäude |
100,00 |
0,00 |
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Im Zuge der Haushaltskonsolidierung aus dem Jahre 2001/2002 wurde vom Gemeinderat beschlossen, bei Ausscheiden von Reinigungskräften aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei Neubauten keine Neueinstellung von Reinigungspersonal vorzunehmen, sondern die Unterhaltsreinigung von der Eigenreinigung in die Fremdreinigung umzustellen.
Diese Vorgaben wurden durch sozialverträgliche Umsetzungen von städtischem Reinigungspersonal sowie durch die Vergabe der Neubauobjekte oder dazu erworbenen oder angemieteten Flächen an Fremdreinigungsfirmen umgesetzt.
Seit dem Kalenderjahr 2011 werden als Grundlage für die Unterhaltsreinigung an Schulen die Empfehlungen des Musterhygieneplanes Baden-Württemberg herangezogen. Seither wurde nach dem Ausscheiden von Reinigungskräften (überwiegend in den Ruhestand) der Reinigungsturnus bei Schulen entsprechend diesen Empfehlungen angepasst. Es wurde der Reinigungsturnus von den Klassenzimmern zum Teil von täglich oder dreimal wöchentlich auf 2,5 wöchentlich reduziert. Dies entspricht einer Reinigung jedem zweiten Tag.
Trotz jährlich steigender Lohnkosten nach TVÖD in der Eigenreinigung ( Ø 2,19 % pro Kalenderjahr in den letzten 4 Jahren) und den Kostensteigerungen in der Fremdreinigung
(Ø 2,48 % pro Kalenderjahr in den letzten 4 Jahren) bei gleichzeitiger Erhöhung der Gesamtreinigungsflächen durch reinigungsintensive Neubauten sowie Umbauten (z.B. Kindertageseinrichtungen, Mensen) und der Einführung eines jährlichen Großputzes in den Schulen sowie Geräteräumen in Sporthallen ab 2015 konnten die Kostensteigerungen bei der Unterhaltsreinigung im großen Umfang durch sozialverträgliche Umstellung der Unterhaltsreinigung von Eigenreinigung in Fremdreinigung kompensiert werden. Nachfolgend die Darstellung der Kostenentwicklung der Eigen- und Fremdreinigung.
Anmerkung: Im Kalenderjahr 2020 wurde der Großputz an den Schulen vom städtischen Reinigungspersonal Corona bedingt durchgeführt und hierdurch haben sich die Fremdreinigungskosten reduziert.
- Qualitätssicherung in der Eigenreinigung und Fremdreinigung:
- Qualitätssicherung in der Eigenreinigung:
Beim städtischen Reinigungspersonal handelt es sich um langjährige Mitarbeiterinnen, die mindestens 20 Jahre bei der Stadtverwaltung Leonberg beschäftigt sind. Die Altersstruktur der 39 städtischen Reinigungskräfte liegt zwischen 46 Jahren und 65 Jahren.
Grundlage für eine Qualitätssicherung ist das Reinigungskonzept. Aus dem Reinigungs-konzept muss die Aufgabenstellung und das Reinigungsverfahren klar definiert sein, das objektspezifische Equipment vorhanden, die Reinigungszeit berechnet sein und eine Unterweisung im Objekt sowie die fortlaufenden Schulungen des Personales erfolgen.
Ein Reinigungskonzept ist für alle städtischen Objekte in der Eigenreinigung erstellt worden. Hierzu sind Reinigungsrevierpläne, Leistungsverzeichnisse und Reinigungsbedarfs-berechnungen für unsere Reinigungskräfte erstellt worden, aus denen hervorgeht wo, was und wie oft wöchentlich und an welchen Tag zu reinigen ist. Zusätzlich liegt den städtischen Reinigungskräften einen Reinigungsplan für das Objekt vor. Im Reinigungsplan ist geregelt: Was (Gegenstand), Womit (Reinigungsprodukt), Wie (Dosierung und Anwendung), Wie oft pro Woche und Was in der Umsetzung zu beachten ist. Grundlage für den Reinigungsplan und das Leistungsverzeichnis (wie oft: Reinigungsturnus) sind die Empfehlungen des Musterhygieneplanes für Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses und des Reinigungsplanes wird die Unterhalts-reinigung in den Objekten vorgenommen und die Reinigungskontrolle im Reinigungsrevier durchgeführt.
Die städtischen Reinigungskräfte werden in ihre durchzuführenden Reinigungsaufgaben von den Hausmeistern unterwiesen. Bei Wechsel der Reinigungsprodukte oder bei neuem Reinigungsequipment erhalten die Mitarbeiterinnen eine Schulung.
Eine Reinigungsqualitätskontrolle durch die Hausmeister erfolgt täglich morgens vor Nutzungsbeginn an Schulen und Sporthallen in allen Sanitärbereichen und es werden Stichproben in einzelnen Räumen in der Schule im Wechsel durchgeführt. Im Laufe eines Monates werden alle Räumlichkeiten einer Schule kontrolliert. Die Reinigungsqualitäts-kontrolle wird einmal monatlich schriftlich in einem Reinigungsqualitäts-Kontrollprotokoll von unseren Hausmeistern festgehalten.
Die Hausmeister sind die unmittelbaren Vorgesetzte der städtischen Reinigungskräfte und den Reinigungskräften weisungsbefugt. Es kann hier auf kurzem Weg eine situativ erforderliche Änderung der Reinigungsaufgabe bekanntgeben werden. Wenn Reinigungs-mängel auftreten, werden diese am Tag des Feststellens bei Arbeitsbeginn beseitigt.
Die städtischen Reinigungskräfte sind langjährig Beschäftigte der Stadt Leonberg, welche ihre Reinigungsaufgaben sehr gut kennen. Das städtische Fachpersonal in der Gebäudereinigung identifiziert sich mit den zu reinigenden Objekten und sie betreuen die ihnen übertragenen Reinigungsreviere in den Objekten über längere Zeiträume. Daher kommt es im Moment in der Eigenreinigung selten zu Reinigungsmängeln.
2. Qualitätssicherung in der Fremdreinigung:
In den letzten Jahren sind häufig Reinigungsmängel in der Fremdreinigung aufgetreten, da die Reinigungsleistungen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Fremdreinigungsfirmen von den Aufsichtspersonen der Fremdreinigungsfirmen (Objektverantwortliche) zu wenig kontrolliert wurden und die städtischen Hausmeister und die Sachgebietsleitung des Gebäudemanagement mussten diese Reinigungsmängel bei den Fremdreinigungsfirmen reklamieren.
Aus diesem Grund wurde bei der europaweiten Ausschreibung in der laufenden Unterhaltsreinigung für den Zeitraum 08.02.2021 bis 30.06.2023 zum ersten Mal ein Qualitätssicherungs- und Reinigungskonzept von den Fremdreinigungsfirmen verlangt, welches Bestandteil des Dienstleistungsvertrages über die Reinigungsleistungen mit Schließdienst ist.
Hierbei wurden die Fremdreinigungsfirmen verpflichtet, einen Objektleiter (Aufsichtsperson) einzusetzen. Der Objektleiter ist der zentrale Ansprechpartner für die Stadt Leonberg und ist die Aufsichtsperson der Fremdreinigungskräfte und ist hier für die ordnungsgemäße Organisation und Koordination der Erbringung der vertraglichen Leistung gegenüber der Stadt Leonberg in den Objekten verantwortlich.
Die tägliche Reinigungsqualitätskontrolle durch die Hausmeister erfolgt morgens vor Nutzungsbeginn an Schulen und Sporthallen in allen Sanitärbereichen und es werden Stichproben in einzelnen Räumen in der Schule im Wechsel durchgeführt. In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird diese morgens durch die Erzieherinnen durchgeführt. Diese melden beim Vorliegen von Reinigungsmängeln in der Unterhaltsreinigung, diese der Kindertageseinrichtungsleitung. Diese wiederum meldet es dem Hausmeister bzw. schreibt eine E-Mail an die Fremdreinigungsfirma und den Hausmeister.
Die Qualitätssicherung ist mittels monatlichen Checklisten von den Objektverantwortlichen der Fremdreinigungsfirmen durchzuführen. Es besteht eine Berichtspflicht an die Stadt Leonberg über den Stand der Leistungen nach einem halben Jahr. In diesen Halbjahresberichten sind unter anderem die Beschwerden und die Behebung der Probleme, Ergebnisse und Auswertungen der Qualitätskontrollen der Stadt Leonberg mitzuteilen.
3. Probleme der Qualitätssicherung der Unterhaltsreinigung:
Zuständig für die Reinigungsqualitätskontrolle in den 86 Objekten sind 17 Hausmeister und
3 teilzeitbeschäftigte Hausmeistergehilfen.
Die städtischen Hausmeister betreuen nicht nur ein Objekt, sondern mehre Objekte. Aus diesem Grund kann der Hausmeister nicht täglich in allen Einrichtungen, welche er betreut, morgens eine Qualitätskontrolle durchführen und er ist auf die Unterstützung der Nutzer bei der Meldung von Reinigungsmängeln angewiesen.
Den Schulleitungen, Kindertageseinrichtungsleitungen und sonstigen Leitungen der Einrichtungen wurde bekanntgeben, dass sie sich gleich beim Feststellen eines Reinigungsmangels an die Hausmeister wenden sollen, damit eine zeitnahe Reinigungsmängelbeseitigung stattfinden kann.
In der Praxis erfolgt in der Regel ein enger und guter Austausch zwischen den Nutzern und den Hausmeistern.
4. Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich ergriffen, um die Qualität in der Unterhaltsreinigung zu sichern?
1. Informieren der Hausmeister über die neu eingeführten Regelungen in der Qualitäts- sicherung der Fremdreinigung und die Anweisung die Qualitätssicherung regelmäßig durchzuführen (Hausmeisterbesprechung am 10.02.2021).
2. Versand von Mängelanzeigeformularen im Februar 2021 an die Hausmeister zur Aushändigung an die Schulleitung für das Lehrpersonal an Schulen.
3. Feedbackgespräche im Juni und September 2021 mit den Schulleitungen von folgenden Schulen: August-Lämmle-Schule, Albert-Schweitzer-Gymnasium, Gerhart-Hauptmann-Realschule, Grundschule Höfingen, Mörikeschule, Ostertagrealschule, Schellingschule, Sophie-Scholl-Schule und Spitalschule. Wie bereits zuletzt in der Schulleiterkonferenz am
5. Oktober 2020 bekanntgegeben, wurde nochmals explizit der Weg der Mängelanzeige von Reinigungsmängel aufgezeigt. Die weiteren Feedbackgespräche erfolgen mit den Schulleitungen in den Monaten Oktober und November 2021.
4. Durchführung eines Hausmeisters-Workshops am 22./23.07.2021 mit dem Ziel: Ideen zu entwickeln, welche die Qualität der Reinigungsdienstleistungen sichern.
5. Zwischenbericht über das Ergebnis des Qualitätssicherungs- und Reinigungskonzept von den zwei Fremdreinigungsfirmen DENSERV Facility Service GmbH und SAAD Facility Management GmbH und im Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis 8. August 2021:
Allgemeiner Hinweis: Im ersten halben Vertragsjahr waren teilweise die Schulen und Sporthallen aufgrund der geltenden Corona Bestimmungen geschlossen oder wurden nur eingeschränkt genutzt. Man kann daher unserer Ansicht nach nicht von einem repräsentativen Zeitraum sprechen.
a) Firma DENSERV Facility Service GmbH (DENSERV):
Mit der Firma DENSERV wurde entsprechend der Vergabeentscheidung der EU-Ausschreibung ein Dienstleistungsauftrag für 9 Objekte in der laufenden Unterhaltsreinigung ab 8. Februar 2021 geschlossen (Objekte von Los 2: Ehemaliges Arbeitsamt, Baubetriebshof, Bürgerzentrum, Kinderhaus Stadtpark, Martha-Johanna-Haus, Öffentliche Bedürfnisanstalt Marktplatz, Öffentliche Bedürfnisanstalt Steinstraße, Steinturnhalle, Turnhalle Spitalschule).
Im Monat Februar und März 2021 traten massive Probleme in der Unterhaltsreinigung im Martha-Johanna-Haus und im Kinderhaus Stadtpark mit der Reinigungsqualität auf.
Im Martha-Johanna-Haus (MHJ) wurde daher das Reinigungspersonal ausgetauscht und es wurde seitens der Firma DENSERV den Mitarbeiterinnen die tägliche Reinigungszeit erhöht. Seither wurden uns keine Reinigungsmängel im Martha-Johanna-Haus gemeldet.
Beim Kinderhaus Stadtpark (KH Stadtpark) wurde nach intensiven Gesprächen und wiederkehrender Mängelrügen durch die Stadt Leonberg im April 2021 das Reinigungs-personal seitens der Firma DENSERV aufgestockt. Im Monat Juli 2021 mussten erneut während der Urlaubsvertretungszeit des Stammreinigungspersonal häufig Reinigungsmängel beanstandet werden. Die unverzüglich beanstandeten Reinigungsmängel wurden häufig erst am folgenden Reinigungstag behoben. Weiterhin traten immer wieder im Monat August 2021 in einzelnen Bereichen einer Raumgruppe Reinigungsmängel auf. Seit dem 8. August 2021 werden die Reinigungsmängel am selben Vormittag vom Reinigungspersonal der Firma DENSERV beseitigt, da wir seit 8. August 2021 (nach 6 Monaten ab Vertragsabschluss) nach den vertraglich vereinbarten Malus Regelungen Strafzahlungen bei der Rechnungsbegleichungen in Abzug bringen können.
Im Sportzentrum, welches Corona bedingt erst seit April 2021 von den Schulen und Vereinen genutzt werden konnte, traten seither immer wieder an verschiedenen Stellen Reinigungs-mängel in den Raumgruppen auf, die wir beanstandet haben. Teilweise hat hier vor August 2021 die Beseitigung mehr als 24 Stunden gedauert. Seit August 2021 werden die Reinigungsmängel noch am selben Tag vor der Vereinsnutzung am Abend beseitigt. Uns wurde jetzt zugesichert, dass das Personal ausgetauscht wird.
Beim Baubetriebshof (BBH) wurden im März, Mai und Juli 2021 Reinigungsmängel in einzelnen Bereichen beanstandet, welche am Folgetag beseitigt wurden.
In der Turnhalle der Spitalschule wurde im Juli 2021 an einem Abend nicht gereinigt. Die Sanitärbereiche wurden am Vormittag gereinigt und am Abend hat, dann wieder die Unterhaltsreinigung stattgefunden.
Die monatlichen Qualitätskontrollen der Firma DENSERV werden abends in Abwesenheit der Hausmeister und Kindertageseinrichtungsleitungen durchgeführt.
b) Firma SAAD Facility Management GmbH (SAAD):
Es wurde ab 8. Februar 2021 der Dienstleistungsvertrag mit Schließdienst in der laufenden Unterhaltsreinigung für die Lose 1, 3 bis 5 mit der Firma SAAD abgeschlossen.
Es sind in der laufenden Unterhaltungsreinigung von den Mitarbeitern der Firma SAAD
29 Objekte zu reinigen.
Die Firma SAAD führt regelmäßig Qualitätskontrollen durch. Die Qualitätskontrollen werden überwiegend monatlich von der Aufsichtsperson der Fremdreinigungsperson gemeinsam mit den Hausmeistern und ggf. Kindertageseinrichtungsleitungen durchgeführt und die Stadt Leonberg erhält die Kontrollberichte mit Unterschrift der Teilnehmer und Bildern vom Objekt.
Im letzten halben Jahr wurden 6 Reinigungsmängel in verschiedenen Einrichtungen einmalig gemeldet und die Reinigungsmängel wurden nach Beanstandung (mit Ausnahme bei einem Objekt nach 20 Stunden) innerhalb von 53 Minuten bis 3 Stunden beseitigt.
c) Feedbackgespräche mit Schulleitungen im Monat Juni 2021 und September 2021 u.a. zu dem Punkt der Zufriedenheit mit der Reinigungsqualität in den Schulen:
Ergebnis: Zum Zeitpunkt der Befragung waren die Schulleitungen mit der Unterhaltsreinigungsleistung im letzten Schulhalbjahr zufrieden.
- Kostengegenüberstellung Eigen- und Fremdreinigung:
Einflussfaktoren Eigenreinigung:
Drei Aspekte beeinflussen die Kosten der Eigenreinigung besonders, die zu einem erheblichen Kostennachteil gegenüber der Fremdreinigung führen:
1.) Die Hauptkosten der Gebäudereinigung liegen in den Personalkosten. So hat die Eingruppierung der Eigenreinigungskräfte nach dem TVÖD in der personalintensiven Aufgabe der Gebäudereinigung einen maßgeblichen Einfluss.
2.) Neben der Eingruppierung haben Ausfallzeiten der Reinigungskräfte einen größeren Einfluss auf die Kosten der Eigenreinigung. Allein die Krankentage im Rahmen der Lohnfortzahlung und die Vertretungskosten sind eine hohe Belastung.
3.) Weiterhin sind die Leistungsrichtwerte in der Unterhaltsreinigung in der Eigenreinigung niedriger als in der Fremdreinigung. D.h. ihnen wird mehr Arbeitszeit für die Unterhalts-reinigung zur Verfügung gestellt, wodurch die Reinigungskosten in der Eigenreinigung höher ausfallen.
Einflussfaktoren Fremdreinigung:
Die Kosten der Fremdreinigung sind im Wesentlichen vom vereinbarten Stundenverrechnungssatz und den indirekt vereinbarten Reinigungsstunden abhängig.
Warum ist im Moment das Reinigungsergebnis in der Eigenreinigung gegenüber der Fremdreinigung besser?
Das städtische Reinigungspersonal wurde bei Ihrer Einstellung nach dem damals gültigen BAT eingestellt und sie wurden nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Umstellung von BAT in TVÖD in die Entgeltgruppe 2 eingestuft. Der Arbeitgeberaufwand für eine Arbeitsstunde in Entgeltgruppe 2 Erfahrungsstufe 6 liegt bei 21,66 €.
Bei Neueinstellungen nach dem aktuell gültigen TVÖD erhalten erfahrene Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst die Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 3 bis 6. Der Arbeitgeberaufwand für eine Arbeitsstunde in Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 6 beträgt 16,80 €.
Im Vergleich liegt der Arbeitgeberaufwand bei Fremdreinigungsfirmen pro Reinigungsstunde bei ca. 16,57 € (Mindestlohn in der Gebäudereinigung pro Stunde 11,11 € zzgl. ca. Sozial-abgaben Arbeitgeberanteil und lohngebundene Kosten).
Durch die höhere Entlohnung werden die eigenen Reinigungskräfte im Vergleich zu den Fremdreinigungskräften mehr motiviert. Zudem gelingt es der Stadt Leonberg dadurch die Reinigungskräfte langfristig an die Stadt Leonberg zu binden, wodurch eine Routine und Qualitätsstands geschaffen werden können.
Weiterhin werden seitens der Stadt Leonberg den städtischen Reinigungskräften höhere Reinigungszeiten zur Erledigung der Reinigungsaufgaben zur Verfügung gestellt.
- Kostengegenüberstellung Eigen- und Fremdreinigung:
Von dreizehn städtischen Schulen sind vier Schulen in der Fremdreinigung. Die Schellingschule (seit 2006), die Mörikeschule mit Mensa (seit 2018), die Ostertagrealschule mit Mensa (seit 2018) und ein Großteil der Reinigungsfläche der Marie-Curie-Schule ehemals August-Lämmle-Schule (seit 2021) mit Mensa (seit 2020). Die Kostengegen-überstellung der Eigen- und Fremdreinigungs-kosten anhand des Beispiels der Marie-Curie-Schule zeigt uns deutlich, dass durch die Umstellung der Gebäudereinigung in die Fremdreinigung erhebliche Kosten eingespart werden können.
Kostengegenüberstellung Eigen- und Fremdreinigung an dem aktuellen Beispiel bei der Marie-Curie-Schule:
* KGSt: Kommunale Gemeinschaft für Verwaltungsmanagement: Bericht von 2020:
ø jüngere Reinigungskräfte, weniger Krankheitstage in der unteren Stufe 3
Was könnten für Maßnahmen zur Qualitätserhöhung der Gebäudereinigung in Schulen vorgenommen werden?
Nach der Dienstanweisung für die Hausmeister der städtischen Schulgebäude, Sporthallen und Kindertageseinrichtungen (DA-0620) Nr. 2.2.3.2 Grundreinigung vom 29.04.2010 werden notwendige Grundreinigungen bei offenporigen Bodenbelägen vorgenommen. Da der Reinigungsturnus der laufenden Unterhaltsreinigung in den letzten Jahren reduziert wurde, wird empfohlen zum Erhalt der Bodenbeläge (längerer Lebenszyklus der Bodenbeläge durch intakte Bodenbeschichtung: Die Beschichtung ist durch Abnutzung die Opferschicht und nicht der Bodenbelag) jährlich entsprechend den Pflegeanleitungen von Bodenherstellern Grundreinigungen der Bodenbeläge in den Schulferien durchzuführen.
Alternativ könnte durch die Erhöhung des Reinigungsturnus (Häufigkeit), welcher zu einer deutlichen Erhöhung der Reinigungskosten führt, die Qualität der Gebäudereinigung erhöht.
- Vor- und Nachteile in der Eigen- und Fremdreinigung:
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Eigenreinigung |
Fremdreinigung |
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Reinigungskosten |
Eigenreinigungskosten sind höher und nicht fest kalkulierbar: Arbeitgeberaufwand/Lohnkosten im Öffentlichen Dienst sind höher und die Lohnfortzahlungskosten sowie die Krankheitsvertretungskosten durch Fremdfirmen hängen vom Krankenstand des Personals ab. Je älter das Personal desto höher. |
Die Fremdreinigung ist günstiger, nicht nur wegen des Tarifvergleichs: Planungssicherheit, denn die Kosten der outsourcten Reinigung sind abschließend kalkulierbar. |
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Personalgewinnungs-kosten und Lohnbuchhaltungskosten |
Ja |
Entfällt |
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Lenkungs- und Steuerungskosten:
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Ja |
Entfällt |
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Unterweisung/Arbeits-sicherheit/Schulung, Personaleinteilung und Personalführung |
Ja |
Entfällt |
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Krankheits-/Urlaubsvertretung-organisation |
Ja |
Entfällt |
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Austausch/Kündigung des Personals bei schlechter Arbeitsleistung |
Schwieriger und langer Weg: Ermahnung, Abmahnung, Kündigung, Arbeitsgerichtsprozesse. |
Aufgabe des Gebäudereiniger durch Umsetzungen zuverlässige Leistung zu erbringen. |
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Anschaffung des Equipment und Reinigungsmittel mit Ausschreibung, Wartungskosten der Geräte, Lagerhaltungskosten |
Ja |
Entfällt |
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Ausschreibungsaufwand und Ausschreibungskosten der Unterhaltsreinigung |
Entfällt |
Ja
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Qualitätssicherungs-konzept |
Erforderlich |
Erforderlich |
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Schadensfall |
Risiko Stadt, wenn Mitarbeiter Einrichtung oder Objekt beschädigt oder jemand auf glattem Boden ausrutscht … |
Für Bearbeitungs- oder Folgeschäden haftet der Gebäudereiniger. |
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Objektbindung/Identi-fikation/Zufriedenheit des Mitarbeiters |
Ist höher |
Oft niedrig |
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Reinigungsqualität: Nutzerzufriedenheit |
Höher |
Geringer |
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Risiko hinsichtlich berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsauflagen |
Ja |
Trägt die Fremdreinigungsfirma |
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Zusätzliche Leistungen können vereinbart werden: Z.B.: Hausmeisteraufgaben |
Schwieriger |
Jederzeit möglich |
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Soziale Aspekte |
Leistungsrichtwerte sind niedriger: (Reinigungsfläche je Reinigungsstunde).
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Leistungsrichtwerte sind höher. Da überwiegend junges Personal. |
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Image des Arbeitgebers |
Höher: Bessere Bezahlung, |
Niedriger |
- Weg zurück in die Eigenreinigung?
Eine Eigenreinigung kann im Vergleich zu einer optimierten Fremdreinigung nur dann wirtschaftlich eingeführt oder betrieben werden, wenn folgende Voraussetzungen dauerhaft eingehalten werden:
- Die Vergütung für die Reinigungskräfte erfolgt nach der Entgeltgruppe 1 des TVÖD.
In der aktuellen Diskussion der Tarifvertragsparteien wird die Eingruppierung von Reinigungskräften in der EG 1 hinterfragt. (Bei einer Eingruppierung in EG 2 nach TVÖD ist die Eigenreinigung immer teurer als die Fremdreinigung). Hinzu kommt ein Fachkräftemangel, der sich bei der Gewinnung von Eigenreinigungspersonal auswirken wird.
- Die stündlichen Reinigungsleistungen pro Quadratmeter je Reinigungsgruppe werden für
Eigen- und Fremdreinigung identisch gesehen.
- Für ähnlich hohe Reinigungsleistungen ist es erforderlich, die Eigenreinigung mit modernen
Reinigungsgeräten auszustatten, eine Reinigungsorganisation mit Objektleitungen und
Vorarbeitern einzuführen sowie eine wirksame Reinigungskontrolle zu betreiben.
- Ausblick
Unter dem Aspekt der Kostenoptimierung ist der Weg von der Eigenreinigung in die Fremdreinigung richtig. Jedoch sollte trotz niedriger Betriebskosten in der Gebäudereinigung durch die Fremdreinigung unter Beachtung der nutzerspezifischen Besonderheiten, der objektspezifischen Einflüsse, der eventuellen Auswirkung schlechter Reinigungsqualität auf die Gebäudesubstanz und die Zufriedenheit der Nutzer/Nutzerinnen die Gebäudereinigung nicht zu 100 % in der Fremdreinigung übergegangen werden, sondern in einer Mischform zwischen Eigen- und Fremdreinigung die Gebäudereinigung erfolgen.
