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Anfrage in einer Sitzung - 2021/396

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 19.10.2021

Herr Dr. Grassmann spricht die Parksituation an der Engelberg-Gaststätte an. Wenn am Wochenende Fußballspiele stattfinden, würden die zugeteilten Parkplätze der Gaststätte zugeparkt und kein Gast könne mehr dort parken. Er erkundigt sich, inwieweit die Stadtverwaltung Leonberg tätig werden könne und ob die Parkplätze verpachtet seien oder ob man dies über die Polizei regeln müsse.

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Ordnungsrechtlich, und damit öffentlich-rechtlich, besteht keine Möglichkeit, Verstöße festzustellen und zu ahnden. Einem Fahrzeug ist nicht anzusehen, ob es sich um Besucher der Gaststätte oder um andere Parkende handelt.
Vielmehr könnte es sich privatrechtlich um so genannte verbotene Eigenmacht im Sinne von § 862 BGB handeln. Nach der Rechtsprechung begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatparkplatz abstellt. Ggf. entstandener Schaden muss zivilrechtlich geltend gemacht werden.

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