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Anfrage in einer Sitzung - 2021/392

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 19.10.2021

Herr Pfitzenmaier informiert, der LKZ konnte man entnehmen, dass die Gemeinde Weissach 95 mobile Luftfilteranlagen bestellt habe und man dort mit einem Betrag von 290.000 EUR rechnen würde. Die Kommune habe direkt bei diversen Lieferanten und Herstellern geordert und teilweise auch bereits die Ware erhalten. Herrn Pfitzenmaier ist unklar, warum die Stadt Leonberg europaweit ausschreiben musste und die Gemeinde Weissach bei einzelnen Herstellern direkt bestellen konnte.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für öffentliche Auftraggeber im Fall der Stadt Leonberg erreicht bzw. sogar überschritten wurde (§ 1, Abs. 1 VgV) - die genannte Kostenberechnung belief sich auf 282.352,94 €/netto, bedurfte es eines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Beschaffung.

 

Die erforderlichen Lieferleistungen können ab Erreichen des aktuellen Schwellenwertes nicht mehr im so genannten Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung national ausgeschrieben und vergeben werden.

 

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