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Anfrage in einer Sitzung - 2021/352

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Gemeinderat vom 28.09.2021

Herr Albrecht berichtet, in einer anderen Stadt wurde beschlossen, dass man Bürgern für Ganzjahresparkausweise zwischen 120 und 180 Euro abverlange. Angeregt wurde, dass in der Stadt Leonberg ein ähnliches Konzept eingeführt werde. Herr Albrecht betont, in Leonberg habe man Straßen, die vollständig mit Wohnmobilen überlastet seien und bittet darum, dass analog zum „Modell Tübingen“ eine Lösung gefunden werde, welche das Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten verhindert.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Bei dem Begriff „Ganzjahresparkausweise“ handelt es sich formell um das so genannte „Bewohnerparken“. Demnach können für Bereiche, in denen erheblicher Parkdruck besteht und dies im Rahmen einer Erhebung entsprechend nachgewiesen wurde, Anwohnerpark-bereiche ausgewiesen werden. Das Referat für innovative und intermodale Mobilität führt bereits entsprechende Erhebungen durch.
Sobald Zahlen vorliegen, können die Planungen für die Bewohnerparkzonen vorgenommen, die Beschilderung angeordnet und im Gemeinderat die Höhe der Gebühren beschlossen werden.

 

Die Wohnmobilproblematik besteht im gesamten Bundesgebiet. Die Straßenverkehrs-ordnung sieht lediglich eine Privilegierung von Stellplätzen als Wohnmobilstellplätze vor. Die Straßenverkehrsbehörden können derzeit das Parken nicht unterbinden. Eine rechtliche Grundlage besteht hierfür nicht. Eine Regelung, wie z.B. für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, die in reinen und allgemeinen Wohngebieten im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken dürfen, findet sich in der Straßenverkehrsordnung nicht. Auch hier könnten ggf. mit Bewohnerparkreglungen Lösungen gefunden werden.

 

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