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Anfrage in einer Sitzung - 2021/351

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 23.09.2021

Herr Hackert informiert, der Durchgangsverkehr in der Bruckenbachstraße nehme immer stärker zu, auch die Geschwindigkeitsregelungen würden nicht eingehalten. An einigen Stellen werde einfach durchgefahren, es würden keine Vorfahrtsregelungen eingehalten.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

In der Bruckenbachstraße besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

Zudem besteht ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Von diesem Verbot sind Anlieger und der landwirtschaftliche Verkehr ausgenommen. Andere Fahrzeuge dürfen die Bruckenbachstraße in beide Richtungen befahren. Aus Richtung Leonberger Straße kommend besteht eine Wegweisung zu den Sportanlagen und zum Leobad über die Bruckenbachstraße. Zudem wird auch öffentlicher Personennahverkehr in der Bruckenbachstraße abgewickelt. 

 

Mit Mitteln des Verkehrsrechts bestehen derzeit keine weiteren Möglichkeiten durch Verkehrszeichen oder -einrichtungen ergänzende Regelungen zu treffen.

 

Bei den beschriebenen Situationen handelt es sich um das Begehen von Verkehrsverstößen, die im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen festgestellt, angezeigt und geahndet werden können.

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