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Anfrage in einer Sitzung - 2021/348

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 23.09.2021

Herr Pfitzenmaier berichtet, in der Poststraße gebe es mehrere Lieferanten von Lebensmitteln, deren Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr stünden, zuletzt wurden ca. 8 Autos auf öffentlichen Parkplätzen gezählt. Herr Pfitzenmaier interessiert, wie die Regelung bei gewerblichen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum sei und ob man dagegen etwas unternehmen könne, vor allem vor dem Hintergrund des hohen Parkdrucks.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet Fahrzeugarten, jedoch nicht ob diese gewerblich oder privat genutzt werden. So ist z.B. nicht jedes gewerblich genutzte Fahrzeug auch nach außen hin als solches erkennbar. Der öffentliche Straßenraum steht entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz jedem Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zur Verfügung. Einschränkungen können beispielsweise durch den Nachweis des hohen Parkdrucks im Rahmen der Einführung von Bewohnerparkregelungen vorgenommen werden.

 

Die Poststraße liegt zwischen Brennerstraße und Bismarckstraße in einem Bereich mit Parkscheibenregelung. Im Zeitraum von montags bis freitags, 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr, kann hier maximal zwei Stunden mit der Pflicht zum Auslegen einer Parkscheibe geparkt werden.

 

Anwohner und Berufstätige sowie Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung von dieser Einschränkung beantragen. Eine Begrenzung der Ausnahmegenehmigungen pro Haushalt/Gewerbe auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen besteht derzeit nicht.

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