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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/374
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Nord Leonberg - Neubau einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung mit Wohnen - Vergabe des Gewerkes Fliesenarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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10.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
An der nördlichen Kernstadt von Leonberg, „Obere Burghalde 69 + 71“ wird der Neubau der Kita Nord als Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen und 5 Wohnungen erstellt.
Das Ziel dieser Maßnahme ist die Deckung der Bedarfslagen für Kinderbetreuung der nördlichen Kernstadt sowie der nördlichen Wohnlagen des Ramtel.
Sachstand
Mit der Vorlage 2018/082 und durch Beschlussfassung des Gemeinderates vom 19.06.2018 für eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung mit Wohnen wurde der Beauftragung des Architekturbüros ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart, auf der vorliegenden Planung aus dem VgV-Verfahren, zugestimmt.
Mit der Vorlage 2018/164 und Beschlussfassung vom 25.09.2018 wurde der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an verschiedene Ing.-Büros auf Basis der HOAI zugestimmt.
Mit der Vorlage 2019/081 und Beschlussfassung des Gemeinderates vom 21.05.2019 wurde der Variante 1, 4-gruppige Kita mit 5 Wohnungen, zugestimmt. Des Weiteren wurde mit dieser Entscheidung die Genehmigung der Gesamtkosten auf Basis der Grobkostenschätzung (Stand 04/2019) nach DIN 276, KGR 300-700 erteilt.
Vergabe
1.) Vergabevorschlag Fliesenarbeiten
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 9 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 21.09.2021, 10:00 Uhr, lagen 7 Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro ARP Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 7 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 7 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. IFD-Innovatives Fliesen Design GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 72585 Riederich, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. IFD-Innovatives Fliesen Design GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 72585 Riederich, mit einer Angebotssumme i. H. v. 75.017,39 € (inkl. 19% Mwst.) zu vergeben.
Budget-/Kostenstand
Neben dem hier vorliegenden Gewerk Fliesenarbeiten wurde für die Kita Nord auch das Gewerk Estrich öffentlich ausgeschrieben.
Ausgehend von den budgetierten Ausführungskosten (Kostegruppen 300 bis 600) bilden alle bisherigen Ausschreibungspakete zusammen ca. 79% der Kostenberechnung ab.
Die aktuelle Kostendarstellung ist in Anlage 1 beigefügt.
Aufgrund der bisher getätigten Vergaben und der vorliegenden Nachträge entstehen Mehrkosten, laut aktuellem Stand, in Höhe von 96.966,54 € brutto. Dies bedeutet eine Mehrung von ca. 2,4% bezogen auf die genehmigten Gesamtkosten (KGR 300 bis 600 der Kostenschätzung).
Weiteres Vorgehen
Nach Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistung getätigt werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kindergarten Nord Neubau |
2021 |
2.780.000,- € |
1.780.000,- € |
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. Der niedrigere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Baublaufs. |
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2021 |
2.600.000,- € |
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Verpflichtungsermächti-gung |
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2022 |
2.300.000,- € |
2.365.400,- € |
Der geänderte Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.. |
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2023 |
300.000,- € |
1.300.000,- € |
Der geänderte Finanzbedarf ist nach Beschlussfassung auf die Änderungsliste des Gemeinderats zum Haushalt 2022 aufzunehmen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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437 kB
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