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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.  Den Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Ezach" über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 erhält das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schweigern.

 

2.   Die Option zur zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis

      31.12.2024 bzw. 31.12.2025 ist vorgesehen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 erhalten die Kinder der Kindertageseinrichtung Kinderhaus Ezach eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung.

 

Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 24.750 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen), davon ca. 4.500 Portionen für Unter-Drei-Jährige (U3), sowie 24.750 Portionen Nachmittagssnacks liegen. Unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 49.500 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen), davon ca. 9.000 Portionen für Unter-Drei-Jährige, sowie 49.500 Portionen Nachmittagssnack.

 

Die Dienstleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Ezach" durch den bisherigen Dienstleister endet am 31.12.2021 und wird erneut fremdvergeben. Die Vergabe wurde europaweit ausgeschrieben.

 

Insgesamt 7 Bewerber bestellten die Vergabeunterlagen digital.

Zum Eröffnungstermin am 02.09.2021 um 10.00 Uhr lagen 3 Angebote vor. Durch die Zentrale Vergabestelle und das Amt für Jugend, Familie und Schule wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote vorgenommen.

 

Alle Angebote entsprechen den gestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.

 

Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Der Auftraggeber entscheidet nach den folgenden Kriterien über den Zuschlag:

 

 

  1. Preis, Gewichtung 50 %
  2. Qualitätskonzept: Gewichtung 50 %, davon
  1.          Speisenqualität: Gewichtung 60 %, davon
    1.   Ergebnis eines Probeessens: Gewichtung 40 %
    2.   Ernährungswissenschaftliche Beurteilung der eingereichten Speisepläne: Gewichtung 40 %, davon
      1.         Zielgruppenorientierung: Verknüpfung typischer Lieblingsgerichte der Zielgruppe mit den in der Leistungsbeschreibung geforderten Vorgaben: Gewichtung 10 %
      2.         Zielgruppenorientierung: Berücksichtigung der Esskompetenzen: Gewichtung 10 %
      3.         Wiederholungen der Gerichte, auch in abgewandelter Form, in Wochen: Gewichtung 15 %
      4.         Einhaltung der Vorgaben zur Lebensmittelhäufigkeit: Gewichtung 40 %
      5.         Saisonalität der Gerichte bzw. der Komponenten im Zeitraum von 4 Wochen: Gewichtung 15 %
      6.         Berücksichtigung der regionaltypischen Ernährungsgewohnheiten im Zeitraum von 4 Wochen: Gewichtung 10 %
    1.   Verpflegungskonzept zur Sicherung der Qualitätskriterien und zur Optimierung der Attraktivität: Gewichtung 15 %
    2.   Zertifikate: DGE-Caterer-Zertifizierung oder „DGE ZERT-KONFORM“: Gewichtung 5 %
  1.          Qualitätsmanagementkonzept: Gewichtung 40 %, davon

2.2.1.  Hygienemanagement: Prozessablaufpläne, Arbeitsanweisungen,

Reinigungspläne: Gewichtung 30 %

2.2.2.      Mitwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung und Umfrageaktionen:     Gewichtung 20 %

2.2.3.      Beschwerdemanagement: Konzept und Reaktionszeit:        Gewichtung 20 %

2.2.4.      Personalmanagement: Vertretung, Qualifikationen, Schulungen:      Gewichtung 30 %

 

Der Essenspreis liegt bei 4,44 Euro netto/4,75 Euro brutto pro Portion für Ein- bis Zweijährige und bei 4,55 Euro netto/4,87 Euro brutto für Über-Drei-Jährige. Der Preis für eine Portion Nachmittagssnack beträgt 0,25 Euro netto/0,27 Euro brutto. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 118.305,00 Euro netto/126.586,35 Euro brutto für den zweijährigen Vertragszeitraum.

 

Der Essenspreis ist bis 31.12.2023 festgeschrieben. Eine Anpassung des Essenspreises kann ab 01.01.2024 maximal entsprechend der jeweils aktuellen Verbraucherindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen. Tarifvertragliche oder sozialversicherungsbeitragsrechtliche Regelungen können entsprechend der Preisgleitklausel ebenfalls Berücksichtigung finden.

In den Betreuungsgebühren sind anteilig die Kosten für die Mittagsverpflegung enthalten.

 

Das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH produziert die Menükomponenten im Cook & Freeze-Verfahren, d. h. die Anlieferung erfolgt als Tiefkühlkomponenten einmal wöchentlich.

Das Kinderhaus Ezach wurde mit einer voll ausgestatteten Regenerierküche für die Verpflegung in einem zeit- und temperaturentkoppelten Verfahren (Cook & Chill bzw. Kochen und Kühlen) eingerichtet und verfügt nur über die für das Lagern von Cook & Chill-Produkten erforderlichen Kühlgeräte. Die für die Lagerung der tiefgefrorenen Lebensmittel notwendigen Tiefkühlaggregate stellt der Bieter kostenfrei zur Verfügung.

 

Weiteres Vorgehen

Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Hofmann Catering-Service GmbH,
Adelbert-Hofmann-Straße 6, 97944 Boxberg-Schweigern den Zuschlag für die Dienstleistung "Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Ezach" zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 118.305,00 Euro netto/126.586,35 EUR brutto über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 zu erteilen.
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

Verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkungen

 

 

 

 

 

36500008-42710000

Mittagsverpflegung für das Kinderhaus

Ezach

2022

100.500,00 EUR

63.300,00 EUR

Insgesamt etwa 12.375 Essensportionen, davon

ca. 2.250 Portionen Unter-Drei-Jährige sowie 12.375 Portionen Nachmittagssnack; im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 70.550,00 EUR veranschlagt.

36500008-42710000

Mittagsverpflegung für das Kinderhaus

Ezach

2023

100.500,00 EUR

63.300,00 EUR

Insgesamt etwa 12.375 Essensportionen, davon

ca. 2.250 Portionen Unter-Drei-Jährige sowie 12.375 Portionen Nachmittagssnack; im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 74.700,00 EUR veranschlagt.

36500008-42710000

Mittagsverpflegung für das Kinderhaus

Ezach

2024

100.500,00 EUR

65.000,00 EUR

Insgesamt etwa 12.375 Essensportionen, davon

ca. 2.250 Portionen Unter-Drei-Jährige sowie 12.375 Portionen Nachmittagssnack.

Ab 01.01.2024 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 4,86 EUR für Ein- bis Zweijährige und auf 4,98 EUR für Über-Dreijährige angenommen. Der Preis für eine Portion Nachmittags-snack könnte sich auf 0,28 EUR erhöhen. Im Haushalts-planentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 74.700,00 EUR veranschlagt.

36500008-42710000

Mittagsverpflegung für das Kinderhaus

Ezach

2025

0,00 EUR

66.500,00 EUR

Insgesamt etwa 12.375 Essensportionen, davon

ca. 2.250 Portionen Unter-Drei-Jährige sowie 12.375 Portionen Nachmittagssnack.

Ab 01.01.2025 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 4,97 EUR für Ein- bis Zweijährige und auf 5,10 EUR für Über-Dreijährige angenommen. Der Preis für eine Portion Nachmittags-snack könnte sich auf 0,29 EUR erhöhen. Im Haushalts-planentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 74.700,00EUR veranschlagt.

 

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