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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/140-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Unter Einbeziehung der Änderungsanträge, dass

a)      bei den Tempo 30 Maßnahmen in der Gesamtstadt anstatt „gelegentlicher Geschwindigkeitsüberwachungen“ gleichzeitig „regelmäßig mindestens einmal im Monat Geschwindigkeitsüberwachungen“ durchzuführen sind.

b)      die Ausweitung von Tempo 30 in der Gesamtstadt bereits auf die Gebiete von Auslösewerte 65/55 db(A) stattzufinden hat.

1.  Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der ersten Beteiligungsrunde wird entsprechend Anlage 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2017/140 zugestimmt.

2.  Der Fortschreibung der Inhalte der Lärmaktionsplanung (Entwurfsfassung) wird gebilligt.

3.  Die Resolution zur Lärmminderung in Leonberg gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte der Resolution umzusetzen.

4.  Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan (Entwurf, Anlage 4) wird in einer zweiten Beteiligungsrunde mindestens 8 Wochen für die Öffentlichkeit ausgelegt. Behörden und sonstige Treäge öffentlicher Belange werden analog § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

5.  Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend fortzuführen.

6.  Zur Umsetzung des Lärmaktionsplans werden die aktuellen Fachplanungen, wie das Radverkehrskonzept, integriert und umgesetzt.

7.  Wegen der größeren Anzahl Betroffener wird die Verwaltung beauftragt, höhere Haushaltsmittel in den kommenden Haushalt einzuplanen.

 

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Sachverhalt

 

Auszug aus dem Protokoll der Planungsausschusssitzung am 20.06.2017:

Der Vorsitzende stellt die Punkte a) und b) der Vorlage 2017/140-001 auf die Gesamtstadt ausgedehnt zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 2  Gegenstimmen und 4 Enthaltungen dem Gemeinderat:

Unter Einbeziehung der Änderungsanträge, dass

a)      bei den Tempo 30 Maßnahmen in der Gesamtstadt anstatt „gelegentlicher Geschwindigkeitsüberwachungen“ gleichzeitig „regelmäßig mindestens einmal im Monat Geschwindigkeitsüberwachungen“ durchzuführen sind.

b)      die Ausweitung von Tempo 30 in der Gesamtstadt bereits auf die Gebiete von Auslösewerte 65/55 db(A) stattzufinden hat.

 

Der Vorsitzende stellt vom Beschlussvorschlag 2017/140-001 Punkt 4, verlängert auf mindestens 8 Wochen Auslegezeit, zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen einstimmig dem Gemeinderat:

4.  Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan (Entwurf, Anlage 4) wird in einer zweiten Beteiligungsrunde mindestens 8 Wochen für die Öffentlichkeit ausgelegt. Behörden und sonstige Treäge öffentlicher Belange werden analog § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Der Vorsitzende stellt zusätzlich Punkt 6. als Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, ohne  Gegenstimme und 5 Enthaltungen dem Gemeinderat:

6.  Zur Umsetzung des Lärmaktionsplans werden die aktuellen Fachplanungen, wie das Radverkehrskonzept, integriert und umgesetzt.

 

Der Vorsitzende stellt zusätzlich Punkt 7. als Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen, einer  Gegenstimme und 4 Enthaltungen dem Gemeinderat:

7. Wegen der größeren Anzahl Betroffener wird die Verwaltung beauftragt, höhere Haushaltsmittel in den kommenden Haushalt einzuplanen.

 

Der Vorsitzende stellt die Erweiterung der Resolution zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, ohne  Gegenstimme und 4 Enthaltungen dem Gemeinderat:

Die Bahn wird aufgefordert, die Betriebsgenehmigung für die Strecke 4840, Stuttgart – Calw, den betroffenen Kommunen vorzulegen.

 

Der Vorsitzende stellt den gesamten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die Mitglieder des Planungsausschusses empfehlen mehrheitlich bei einer Enthaltung dem Gemeinderat:

Unter Einbeziehung der Änderungsanträge, dass

a)      bei den Tempo 30 Maßnahmen in der Gesamtstadt anstatt „gelegentlicher Geschwindigkeitsüberwachungen“ gleichzeitig „regelmäßig mindestens einmal im Monat Geschwindigkeitsüberwachungen“ durchzuführen sind.

b)      die Ausweitung von Tempo 30 in der Gesamtstadt bereits auf die Gebiete von Auslösewerte 65/55 db(A) stattzufinden hat.

1.  Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der ersten Beteiligungsrunde wird entsprechend Anlage 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2017/140 zugestimmt.

2.  Der Fortschreibung der Inhalte der Lärmaktionsplanung (Entwurfsfassung) wird gebilligt.

3.  Die Resolution zur Lärmminderung in Leonberg gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte der Resolution umzusetzen.

4.  Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan (Entwurf, Anlage 4) wird in einer zweiten Beteiligungsrunde mindestens 8 Wochen für die Öffentlichkeit ausgelegt. Behörden und sonstige Treäge öffentlicher Belange werden analog § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

5.  Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend fortzuführen.

6.  Zur Umsetzung des Lärmaktionsplans werden die aktuellen Fachplanungen, wie das Radverkehrskonzept, integriert und umgesetzt.

7.  Wegen der größeren Anzahl Betroffener wird die Verwaltung beauftragt, höhere Haushaltsmittel in den kommenden Haushalt einzuplanen.

 

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