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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/338
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilerstattung der Entgelte für die Nutzung von Schwimmbahnen in den städtischen Bädern durch Leonberger Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Beirat für Bäderangelegenheiten
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Vorberatung
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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13.10.2021
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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14.10.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.10.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Gebühren für die Nutzung von Schwimmbahnen in den städtischen Bädern durch Leonberger für Vereine wird auf 21,55 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Bahn je Übungszeiteinheit (ÜZE) festgesetzt.
- Um eine finanzielle Mehrbelastung zu vermeiden, erstattet die Stadt den Vereinen den Differenzbetrag gegenüber dem ursprünglichen Abrechnungsmodell mit Mitteln aus dem Vereinsförderbudget.
- Der Deckungsvorschlag der Verwaltung für das Jahr 2021 (Finanzbedarf 54.000 Euro) aus dem Teilbudget BUD_TH04_A4000_01 wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die künftig benötigten Mittel in Höhe von jährlich 104.000 Euro ab dem Jahr 2022 im Haushalt zu veranschlagen.
- In den neuen Vereinsförderrichtlinien wird das künftige Antrags- und Abrechnungsprocedere sowie der Kreis der Berechtigten festgeschrieben werden.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Leonberger Schwimmvereine (Wasserfreunde Leonberg e.V., DLRG e.V., Versehrtensportgruppe des Kreises Leonberg e.V. und Sporttauchclub Leonberg e.V.) nutzen die Leonberger Bäder intensiv für ihre Vereinsaktivitäten. Im Zuge derer reservieren sie Schwimmbahnen zur exklusiven Nutzung. Hierfür wurde in der Vergangenheit ein stark ermäßigter Sondertarif, auch unter Berücksichtigung des Jugendanteils, je Kurseinheit berechnet. Die Tarife waren in der Entgeltordnung des städtischen Bäderbetriebs (Anlage 1), gültig bis 1.6.2020, geregelt, analog der Entgeltliste für die Überlassung städtischer Räumlichkeiten (OR-2001).
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.2020 (Anlage 2) gilt ab 1. Januar 2021 ein neues Abrechnungsmodell für die Vereine:
- Die Vereine erhalten künftig eine Rechnung über die volle Nutzungsgebühr
- Auf Antrag der Vereine erfolgt eine Kostenbeteiligung der Stadt über die Vereinsförderung. Die Zahlung an den Verein erfolgt aus dem im Haushalt veranschlagten Budget.
Die Höhe der künftigen Nutzungsgebühr muss vom Gemeinderat festgelegt und regelmäßig überprüft werden. Des Weiteren ist der Kreis der Berechtigten im Rahmen der Vereinsförde-rung durch den Gemeinderat festzulegen.
Der Gemeinderat folgte bei seinem Beschluss einer Empfehlung des Lenkungsausschusses Bäder (Anlage 3, S. 12-13).
Ziel der Änderung war es, die de facto Vereinsförderung künftig über das Vereinsförderbudget abzubilden und nicht über das Budget der Bäderbetriebe bzw. Stadtwerke. Den Sitzungsprotokollen ist zu entnehmen, dass die Änderung kostenneutral für die Vereine umgesetzt werden soll. Dies ist auch aufgrund der Gleichbehandlung von Schwimmvereinen und Sportvereinen, die städtische Hallen nutzen, geboten. Daher soll der Differenzbetrag (Anlage 4) zwischen altem und neuem Abrechnungsmodell künftig im städtischen Haushalt als Förderung von Sportvereinen veranschlagt werden. Förderung erhalten alle Vereine, die gemäß den jeweils aktuell gültigen Vereinsförderrichtlinien förderberechtigt sind (für den aktuellen Stand 2021 s. Anlage 5). Da für das Haushaltsjahr 2021 noch keine zusätzlichen Mittel eingeplant waren, erfolgt die Deckung aus den vorhandenen Mitteln. Dies ist allerdings nur möglich, weil aufgrund der Corona-Pandemie Nutzungsgebühren in erheblich geringerer Höhe anfallen, als in einem regulären Jahr. Ab 2022 müssen Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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42100002
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2021 |
68.000
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54.000 |
Deckungsvorschlag Förderung des Sports (weniger Vereinsaktivität aufgrund der Corona-Pandemie) |
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42100001 Förderung des Sports
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2022 ff. |
252.200
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356.200
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Der Zuschuss ist im Haushaltsplanentwurf 2022 noch nicht veranschlagt. Nach erfolgter Beschlussfassung wird der Zuschuss auf die Änderungsliste des Gemeinderats zum Haushalt 2022 aufgenommen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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37,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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708,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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599 kB
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4
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(wie Dokument)
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623,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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169,5 kB
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