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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Große Kreisstadt Leonberg appelliert an die Landesregierung und insbesondere an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg:

 

Der Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Auftrag des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg wurde 2020 eine „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ durch das Münchner Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement erstellt.

Darin wurde auf Basis von Rechenmodellen die Empfehlung ausgesprochen, den bisherigen Standort des Leonberger Rettungshubschraubers Christoph 41 in Richtung Süden auf die Achse zwischen Tübingen-Reutlingen zu verlegen, um Versorgungslücken im Bereich der südlichen Schwäbischen Alb, in den Landkreisen Sigmaringen und Zollernalb, zu schließen.

Christoph 41 hat sowohl für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten als auch für Intensivtransporte im Großraum Stuttgart eine herausragende Funktion. Auch für Krankenhäuser der Maximalversorgung ist Christoph 41 der regionale Primärversorger.

Die im Gutachten empfohlene Übernahme dieser Aufgaben durch den am Flugplatz Pattonville stationierten Christoph 51 ist nicht nachvollziehbar. Christoph 51 ist durch den Transport von schwer erkrankten und verletzten Patientinnen und Patienten schon jetzt so stark ausgelastet, dass er nur eine begrenzte Ausfallsicherheit bietet.

Durch das konstant hohe Verkehrs- und Einsatzaufkommen ist die Rettung aus der Luft vom Standort Leonberg aus im Ballungsraum Stuttgart unersetzbar. Der bodengebundene Notarzt- und Rettungsdienst reicht in einem hochverdichteten und einwohnerstarken Raum nicht aus, um eine umfassende und schnelle Patientenversorgung zu garantieren.

Durch Christoph 41 besteht eine eingespielte und enge Verzahnung zwischen bodengestützten Einsatz- und Luftrettungskräften.

Unter Einbeziehung des sog. Voralarms, eines Frühwarnsystems, das die Alarmierungszeiten zwischen Leitstelle und Hubschrauber verkürzt, kann die landesweite Strukturplanung zusätzlich optimiert werden.

Die Versorgung durch Luftrettungsmittel und die damit verknüpfte Rettung von Menschenleben kann und darf nicht in Konkurrenz zwischen Regionen abgewogen werden.

Am 17.09. hat sich Herr Oberbürgermeister Cohn bereits in einem persönlichen Brief
(vgl. Anlage) an das Innenministerium für den Weiterbetrieb des Rettungshubschraubers Christoph 41 am Standort Leonberg stark gemacht.

Durch die Verabschiedung dieser Resolution fordert die Große Kreisstadt Leonberg:

Der Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!

 

Quellen:

Struktur- und Bedarfsanalyse, abrufbar unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20200727_Strukturanalyse_Luftrettung_Baden-Wuerttemberg_2020.pdf

Petition gegen die Standortverlegung von Christoph 41, abrufbar unter https://www.openpetition.de/petition/online/rettungshubschrauber-christoph-41-muss-in-leonberg-bleiben

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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