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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Übernahme des landeseigenen Straßenentwässerungskanals im Bereich der L 1137 / (B 295 alt) / Feuerbacher Straße in das Eigentum der Stadt Leonberg wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Entwässerung der Neubaugebiete „Katzenbühl/Jahnstraße“ und des geplanten Erschließungsgebietes „Unterer Schützenrain“ erfolgt im sogenannten Trennsystem, was eine Ableitung über den Straßenentwässerungskanal der L 1137 / (B 295alt) / Feuerbacher Straße erfordert.

Die Möglichkeit der Entwässerung des Erschließungsgebiets „Unterer Schützenrain“ wurde überprüft und ist gegeben. Derzeit vorgesehen ist eine Gebietsentwässerung mit Rückhalteanlagen und gedrosselter Ableitung, mit rund 2,3 l/s aus dem Baugebiet und Oberflächenwasser aus dem Weg „Unterer Schützenrain“ mit rund 5,5 l/s. Somit fließen rund 8 l/s in den Kanal der Feuerbacher Straße.

 

Das Regenwasser fließt entlang der L 1137 in Richtung Tilghäuslesweg bis kurz vor den Abzweig in Richtung Gerlingen. Von dort wird das Regenwasser über einen Kanal (Länge ca. 300 m) in den Vorluter zum Tilghäuslesgraben geleitet und fließt weiter in die Glems.  Der Kanal der L 1137 muss in das Eigentum der Stadt Leonberg durch Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 4 Mobilität, Verkehr, Straßen überführt werden

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart teilte der Stadt Leonberg mit Schreiben vom 22.04.2020 das Einverständnis zur Kanalübernahme unter Vorbehalt der Zustimmung im Leonberger Gemeinderat mit.

 

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2020 wurde der Übernahme des Straßenentwässerungskanals der L 1137 / (B 295alt) zugestimmt (s. Beschlussvorschlag 2019/309, S. 3/4).

 

Die Stadt Leonberg bat das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 4 mit Schreiben vom 13.09.2021 um Erstellung einer Vereinbarung zur Übernahme des Kanals.

 

Das Landratsamt Böblingen, Bauen und Umwelt wurde über den Vorgang informiert.

 

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