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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/314
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau "Leonberg-Mitte", Abbruch Postareal - Vergabe von Planungs-/ Beratenden Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Stadtplanungsamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.10.2021
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.10.2021
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Beschlussvorschlag
Der Beauftragung der erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an folgend aufgeführte Ingenieurbüros auf Basis der jeweiligen Honorarangebote gemäß den Leistungen der HOAI / AHO wird zugestimmt.
- Abbruchplanung
Boll und Partner. Beratende Ingenieure VBI, GmbH & Co KG, Etzelstr. 11, 70180 Stuttgart
- Gefahrstoffuntersuchung
DEKRA Automobil GmbH, Industrie, Bau und Immobilien, Industriestr. 28, 70565 Stuttgart
- Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Ingenieur-/Beratungsleistungen (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zur Vorbereitung und Projektentwicklung des Postareals mit Brückenschlag hat der Gemein- derat in seiner Sitzung am 26. September 2017 beschlossen, ein Investorenauswahlverfahren (IAV) durchzuführen (vgl. SV 2017/213).
Im Rahmen der Preisgerichtssitzung am 14. Mai 2018 wurden zwei Arbeiten zur weiteren Bearbeitung empfohlen, wobei die weiteren Verhandlungen mit dem ersten Preisträger geführt wurden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 dem Ergebnis des IAV und der dargelegten Vorgehensweise zugestimmt (vgl. SV 2018/096). Parallel wurden eine Reihe von Privatgrundstücken von der Stadt erworben als eigentumsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung des sog. Brückenschlags (vgl. SV 2018/ 193 und 262).
Über den Planungsstand und Projektstatus wurde der Gemeinderat (SV 2019/007- Sitzung vom 24. Januar 2019, SV 2019/168- Sitzung vom 23. Juli 2019, 2020/046-Sitzung vom 03.03.2020, 2020/284-01, -02- Sitzung vom 05.05.2021, 2021/175-Sitzung vom 15.06.2021, 2021/269-Sitzung vom 27.07.2021) regelmäßig informiert.
Bevor mit dem Neubau begonnen werden kann, muss die Baufeldfreimachung durchgeführt und die folgenden Gebäude abgebrochen werden (siehe Abbildung 1): Eltinger Str. 32, Eltinger Str. 24, Garage Eltinger Fußweg 2/2, Eltinger Fußweg 4 mit Garage, Eltinger Fußweg 2/1 mit Übergang, Bahnhofstr. 5, Bahnhofstr. 1, Seestr. 2.
Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf Fachplanungsleistungen vergeben werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung –VgV- i.V.m dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Abbruchplanung, Schadstoffgutachten) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung –UVgO- an geeignete, qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung geeignete Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen angefragt.
Erforderliche Planungs- und Beratende Leistungen
Für die anstehenden Planungsphasen sind neben der Abbruchplanung folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellen von Schadtstoffgutachten
- Und weitere Fachdisziplinen im Projektablauf (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, usw.)
Abbruchplanung:
Es wurden 2 Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes angefragt, welche beide ein Angebot abgegeben haben. Die Grundlage der Honorarangebote ist die HOAI 2013 §35 sowie das Leistungsbild nach Heft Nr. 18 Planungsbereich „Baufeldfreimachung / Rückbau“ des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. - AHO. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das Gebäudemanagement und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt schlägt die Verwaltung vor, die Abbruchplanung an das Ingenieurbüro Boll und Partner. Beratende Ingenieure VBI, GmbH & Co KG, Etzelstr. 11, 70180 Stuttgart zu vergeben.
Gefahrstoffuntersuchung
Zur Vorbereitung der Abbruchmaßnahmen sollen in den folgenden Gebäuden (siehe Abbildung 1: dunkelblau hinterlegte Gebäude) Gefahrstoffuntersuchungen durchgeführt werden:
- Eltinger Str. 32
- Eltinger Str. 24
- Garage Eltinger Fußweg 2/2
- Eltinger Fußweg 4 mit Garage
- Eltinger Fußweg 2/1 mit Übergang
- Bahnhofstr. 5
Abbildung 1: Übersichtsplan der abzubrechenden Gebäude
Ziel ist es, schadstoffbelastete Baumaterialien/-teile zu identifizieren und zu beschreiben, die besondere Maßnahmen zum Arbeitsschutz oder Umgebungsschutz erforderlich machen oder als gefährdeter Abfall entsorgt werden müssen.
Es wurden 2 Gutachterbüros zur Abgabe eines Angebotes angefragt, welche beide ein Angebot abgegeben haben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Gefahrstoffuntersuchung an die DEKRA Automobil GmbH, Industrie, Bau und Immobilien, Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu vergeben.
Weiteres Vorgehen
Nach der Zustimmung zur Beauftragung der Fachplanungsleistungen wird unverzüglich mit der Planung und der Gefahrstoffuntersuchung begonnen.
Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung die Gesamtmaßnahme inklusive der anfallenden Gesamtkosten vorstellen und den Gremien zur Genehmigung vorlegen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Leonberg Mitte Abbruch Gebäude 751100017007 |
2021 |
550.000,- € |
90.000,-€ |
Der Projektablauf verzögert sich. |
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2022 |
0 |
1.410.000,- € |
Der Projektablauf verzögert sich. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 950.000,- € veranschlagt. Der Differenzbetrag in Höhe von 460.000,- € ist über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan zu veranschlagen. |
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Leonberg Mitte Ordnungsmaßnahmen Abbrüche 751100017011 |
2021 |
479.000,- € |
70.000,- € |
Der Projektablauf verzögert sich. |
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2022 |
0 |
1.259.000,- € |
Der Projektablauf verzögert sich. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind die Mittel in Höhe von 100.000,- € veranschlagt. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.159.000,- € ist über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan zu veranschlagen. |
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Zur Gegenfinanzierung wird ein Zuschuss angestrebt. Die Gespräche mit dem Regierungspräsidium finden Anfang Oktober statt. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren und die Mittel veranschlagen.
