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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung der erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an folgend aufgeführte Ingenieurbüros auf Basis der jeweiligen Honorarangebote gemäß den Leistungen der HOAI / AHO wird zugestimmt.

 

  1. Abbruchplanung

Boll und Partner. Beratende Ingenieure VBI, GmbH & Co KG, Etzelstr. 11, 70180 Stuttgart

 

  1. Gefahrstoffuntersuchung

DEKRA Automobil GmbH, Industrie, Bau und Immobilien, Industriestr. 28, 70565 Stuttgart

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Ingenieur-/Beratungsleistungen (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Vermessung, usw.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zur Vorbereitung und Projektentwicklung des Postareals mit Brückenschlag hat der Gemein- derat in seiner Sitzung am 26. September 2017 beschlossen, ein Investorenauswahlverfahren (IAV) durchzuführen (vgl. SV 2017/213).

Im Rahmen der Preisgerichtssitzung am 14. Mai 2018 wurden zwei Arbeiten zur weiteren Bearbeitung empfohlen, wobei die weiteren Verhandlungen mit dem ersten Preisträger geführt wurden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 dem Ergebnis des IAV und der dargelegten Vorgehensweise zugestimmt (vgl. SV 2018/096). Parallel wurden eine Reihe von Privatgrundstücken von der Stadt erworben als eigentumsrechtliche Voraussetzung zur Realisierung des sog. Brückenschlags (vgl. SV 2018/ 193 und 262).

Über den Planungsstand und Projektstatus wurde der Gemeinderat (SV 2019/007- Sitzung vom 24. Januar 2019, SV 2019/168- Sitzung vom 23. Juli 2019, 2020/046-Sitzung vom 03.03.2020, 2020/284-01, -02- Sitzung vom 05.05.2021, 2021/175-Sitzung vom 15.06.2021, 2021/269-Sitzung vom 27.07.2021) regelmäßig informiert.

Bevor mit dem Neubau begonnen werden kann, muss die Baufeldfreimachung durchgeführt und die folgenden Gebäude abgebrochen werden (siehe Abbildung 1): Eltinger Str. 32, Eltinger Str. 24, Garage Eltinger Fußweg 2/2, Eltinger Fußweg 4 mit Garage, Eltinger Fußweg 2/1 mit Übergang, Bahnhofstr. 5, Bahnhofstr. 1, Seestr. 2.

 

Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf Fachplanungsleistungen vergeben werden.

 

Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung –VgV- i.V.m dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Abbruchplanung, Schadstoffgutachten) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung –UVgO- an geeignete, qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung geeignete Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen angefragt.

 

 

Erforderliche Planungs- und Beratende Leistungen

 

Für die anstehenden Planungsphasen sind neben der Abbruchplanung folgende Leistungen zu erbringen:

  • Erstellen von Schadtstoffgutachten
  • Und weitere Fachdisziplinen im Projektablauf (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, usw.)

 

Abbruchplanung:

Es wurden 2 Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebotes angefragt, welche beide ein Angebot abgegeben haben. Die Grundlage der Honorarangebote ist die HOAI 2013 §35 sowie das Leistungsbild nach Heft Nr. 18 Planungsbereich „Baufeldfreimachung / Rückbau“ des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. - AHO. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das Gebäudemanagement und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt schlägt die Verwaltung vor, die Abbruchplanung an das Ingenieurbüro Boll und Partner. Beratende Ingenieure VBI, GmbH & Co KG, Etzelstr. 11, 70180 Stuttgart zu vergeben.

 

Gefahrstoffuntersuchung

Zur Vorbereitung der Abbruchmaßnahmen sollen in den folgenden Gebäuden (siehe Abbildung 1: dunkelblau hinterlegte Gebäude) Gefahrstoffuntersuchungen durchgeführt werden:

  • Eltinger Str. 32
  • Eltinger Str. 24
  • Garage Eltinger Fußweg 2/2
  • Eltinger Fußweg 4 mit Garage
  • Eltinger Fußweg 2/1 mit Übergang
  • Bahnhofstr. 5

 

Abbildung 1: Übersichtsplan der abzubrechenden Gebäude

 

Ziel ist es, schadstoffbelastete Baumaterialien/-teile zu identifizieren und zu beschreiben, die besondere Maßnahmen zum Arbeitsschutz oder Umgebungsschutz erforderlich machen oder als gefährdeter Abfall entsorgt werden müssen.

Es wurden 2 Gutachterbüros zur Abgabe eines Angebotes angefragt, welche beide ein Angebot abgegeben haben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Gefahrstoffuntersuchung an die DEKRA Automobil GmbH, Industrie, Bau und Immobilien, Industriestr. 28, 70565 Stuttgart zu vergeben.

 

 

Weiteres Vorgehen

Nach der Zustimmung zur Beauftragung der Fachplanungsleistungen wird unverzüglich mit der Planung und der Gefahrstoffuntersuchung begonnen.

Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung die Gesamtmaßnahme inklusive der anfallenden Gesamtkosten vorstellen und den Gremien zur Genehmigung vorlegen.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leonberg Mitte

Abbruch Gebäude

751100017007

2021

550.000,- €

90.000,-€

Der Projektablauf verzögert sich.

 

2022

0

1.410.000,- €

Der Projektablauf verzögert sich. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind Mittel in Höhe von 950.000,- € veranschlagt. Der Differenzbetrag in Höhe von 460.000,- € ist über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

Leonberg Mitte

Ordnungsmaßnahmen Abbrüche

751100017011

2021

479.000,- €

70.000,- €

Der Projektablauf verzögert sich.

 

2022

0

1.259.000,- €

Der Projektablauf verzögert sich. Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind die Mittel in Höhe von 100.000,- € veranschlagt. Der Differenzbetrag in Höhe von 1.159.000,- € ist über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

Zur Gegenfinanzierung wird ein Zuschuss angestrebt. Die Gespräche mit dem Regierungspräsidium finden Anfang Oktober statt. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren und die Mittel veranschlagen.

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