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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/278
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentrale Abwasserbeseitigung:
a) geänderte Nachkalkulation 2017-2018
b) Nachkalkulation 2019
c) Kalkulation 2022
d) Kenntnisnahme der Kalkulationsgrundlage 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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14.10.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.10.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die geänderte Nachkalkulation der Rechnungsjahre 2017-2018 wird festgestellt.
2. Die restlichen Kostenüberdeckungen der Jahre 2017-2018 in Höhe von 119.343,83 EUR werden beschlossen und entsprechend der Anlage 3, Seite 16 in die Kalkulation 2022 eingestellt.
3. Die restlichen Kostenunterdeckungen der Jahre 2017-2018 in Höhe von 27.162,80 EUR werden beschlossen und entsprechend der Anlage 3, Seite 16 in die Kalkulation 2022 eingestellt.
4. Die Nachkalkulation des Rechnungsjahres 2019 wird festgestellt.
5. Die Kostenunterdeckung des Jahres 2019 in Höhe von 866.448,64 EUR wird beschlossen. Davon werden 687.448,64 EUR entsprechend der Anlage 3, Seite 16 in die Kalkulation 2022 eingestellt. Die restlichen Kostenunterdeckungen in Höhe von 179.000 EUR werden in der darauffolgenden Abwassergebührenkalkulation bis spätestens 31.12.2024 eingestellt.
6. Die Gebührenkalkulation 2022 einschließlich der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Entsprechend der Abwassergebührenkalkulation wird die Schmutzwassergebühr 2022 in Höhe von 2,25 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr 2022 unverändert in Höhe von 0,69 EUR/m² festgelegt.
7. Der kalkulatorische Zinssatz ab dem Jahr 2022 wird auf 2 % festgelegt.
Sachverhalt
1. Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Verwaltung schlägt vor, die seit 01.01.2020 geltenden Abwassergebührensätze für das Jahr 2022 beizubehalten:
Schmutzwassergebühr: 2,25 EUR/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,69 EUR/m²
Diese Vorlage dient lediglich der Kalkulation der Abwassergebühren und trifft keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit der Abwasserbeseitigung.
2. Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Kostenunterdeckungen können, Kostenüberdeckungen müssen gemäß § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Bei einer zweijährigen Kalkulation ist keine genaue Trennung innerhalb der Jahre möglich.
Die Nachkalkulation der Jahre 2017-2018 wurde bereits auf Basis der vorläufigen Rechnungsergebnisse zum Stand 29.10.2019 festgestellt. Im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 hat sich ein zwingender Korrekturbedarf der Anlagenbuchhaltung ergeben. Aufgrund der Korrekturen ergaben sich Änderungen bei den Erträgen aus der Auflösung von Zuschüssen und den Abschreibungen. Die erforderlichen Korrekturen wurden zwischenzeitlich durchgeführt.
Mit der Kalkulation für das Jahr 2022 liegt den Abwassergebühren eine einjährige Kalkulation zugrunde, um die derzeit noch ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus den Jahren 2017-2018 in Höhe von 119.343,83 EUR, sowie die ausgleichswürdige Kostenunterdeckung in Höhe von 27.026,65 EUR fristgerecht innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums, in diesem Fall bis zum Jahr 2022, zu berücksichtigen.
In Anlage 4 ist die aktuelle Übersicht der Unter- und Überdeckungen und deren Ausgleich dargestellt.
a) Vergleich Kosten der Schmutzwasserbeseitigung aus den Nachkalkulationen 2016,
2017-2018, 2019 sowie der Kalkulationen 2020-2021 und 2022:
b) Vergleich Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung aus den Nachkalkulationen 2016, 2017-2018, 2019 sowie der Kalkulationen 2020-2021 und 2022:
3.1 Ergebnisse der Nachkalkulation 2017-2018 (Anlage 1)
Die Anlage 1 enthält die aktualisierte Nachkalkulation. In roter Farbe dargestellt sind die ursprünglichen Ergebnisse der Nachkalkulation zum Zeitpunkt 29.10.2019 (Vorlage 2019/195).
a) Erträge
Die Erträge für den Anteil Heuwegsiedlung Rutesheim sowie Sickerwasser und Prozessabwasser wurden nach Erstellung der Nachkalkulation mit Stand 29.10.2019 jahresbezogen abgegrenzt.
b) Interne Leistungsverrechnung
Mit Einführung der Doppik wird die Interne Leistungsverrechnung der Steuerungs- und Serviceumlage (Sachkonto 92300000 und 92400000) eingeführt. Seit 01.01.2017 werden damit Aufwendungen und Erträge des Produktbereichs 11 Innere Verwaltung nach einem Schlüssel pauschal auf die übrigen Produktbereiche umgelegt. Die Interne Leistungsverrechnung ist auf Rechtssicherheit im Bereich der Gebührenkalkulation zu überprüfen und aufzubauen. Unter der Annahme, dass die in den noch festzustellenden Rechnungsergebnissen 2017 und 2018 enthaltenen Steuerungs- und Serviceumlagen nichtgebührenfähige Anteile enthält, werden in der vorliegenden Nachkalkulation die Rechnungsergebnisse zu 75 % berücksichtigt.
Die Werte der internen Leistungsverrechnung haben sich auf Grund der Jahresabschlussarbeiten im Nachgang zur Vorlage 2019/195 bzw. 2019/195-001 noch verändert.
c) Abschreibungen und Erträge aus Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen
Im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 hat sich ein zwingender Korrekturbedarf der Anlagenbuchhaltung ergeben. Aufgrund von Korrekturen bei der Zuordnung von Investitionen, und Zuschüssen konnten zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachkalkulation Ende 2019 die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen noch nicht abschließend ermittelt und verbucht werden. Die erforderlichen Korrekturen wurden durchgeführt und die jetzt vorliegende Nachkalkulation bildet die Zahlen der noch nicht festgestellten Jahresabschlüsse 2017 und 2018 ab. Es ergab sich insbesondere im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ein Korrekturbedarf (siehe Bericht über die überörtliche allgemeine Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt mit Vorlage 2021/030).
d) Ermittlung der Kostenüber-/Unterdeckungen
Beim Schmutzwasser ergibt sich abschließend für den Bereich Kläranlage eine Unterdeckung in Höhe von 239.682,48 EUR. Im Bereich Kanal ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 386.154,12 EUR.
In der Niederschlagswasserbeseitigung resultiert im Bereich Kläranlage eine Unterdeckung in Höhe von 30.107,44 EUR. Im Bereich Kanal ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 211.522,67 EUR.
Es ergibt sich für die Jahre 2017-2018 eine Gesamtüberdeckung in Höhe von 327.886,87 EUR. Hiervon wurde ein Teilbetrag in Höhe von 235.705,84 EUR in der Kalkulation 2020-2021 (siehe Vorlage 2019/195 bzw. 2019/195-001) berücksichtigt. Die sich aus der aktualisierten Nachkalkulation ergebende restliche Überdeckung in Höhe von 92.181,03 EUR wird in der Kalkulation 2022 berücksichtigt (siehe Anlage 4).
e) Gebührensatz
In die Kalkulation 2017-2018 wurde eine Kostenüberdeckung von rd. 888 TEUR aus den Jahren 2013 und 2014-2015 eingerechnet.
Die Abwassergebühr konnte damit konstant bei 2,00 EUR/m³ gehalten werden, obwohl die Kosten gestiegen sind. Aus der Nachkalkulation ergibt sich aufgrund der Kostenüberdeckungen ein Gebührensatz in Höhe von 1,99 EUR/m³. Der kostendeckende Gebührensatz ohne Kostenüberdeckungen würde 2,19 EUR/m³ betragen.
Die Niederschlagswassergebühr wurde in Höhe von 0,58 EUR/m² beibehalten. Der kostendeckende Gebührensatz ohne Kostenüberdeckungen würde 0,53 EUR/m² betragen.
3.2 Ergebnisse der Nachkalkulation 2019 (Anlage 2)
a) Interne Leistungsverrechnung
Siehe 3.1. b)
b) Bemessungsgrundlagen Menge/Fläche
In der Abwassergebührenkalkulation 2019 wurde eine höhere Abwassermenge angesetzt. Als Grundlage wurde die durchschnittliche Steigerung der vorangegangenen fünf Jahre angesetzt. Außerdem wurde eine weitere Steigerung auf Grund von zusätzlichen Neubaugebieten vorgenommen (siehe Vorlage 2018/214).
Die tatsächliche Abwassermenge ist allerdings im Vergleich zur Abwassergebührenkalkulation 2019 um ca. 7 % niedriger ausgefallen.
Der Gebührenmaßstab beim Niederschlagswasser bemisst sich an der anrechenbaren versiegelten Fläche. Diese ist um ca. 2 % niedriger als prognostiziert.
c) Gebührensatz
In die Abwassergebührenkalkulation 2019 wurde eine Kostenüberdeckung von rd. 449 TEUR aus den Jahren 2014-2015 und 2016 eingerechnet. Die Abwassergebühr konnte damit konstant bei 2,00 EUR/m³ gehalten werden, obwohl die Kosten gestiegen waren. Aus der Nachkalkulation ergibt sich aufgrund der Kostenüberdeckungen ein Gebührensatz in Höhe von 2,34 EUR/m³. Der kostendeckende Gebührensatz ohne Kostenüberdeckungen würde 2,52 EUR/m³ betragen.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr 2019 konnte die Gebühr in Höhe 0,58 EUR/m² beibehalten werden. Der kostendeckende Gebührensatz ohne Kostenüberdeckungen würde 0,65 EUR/m² betragen.
d) Ermittlung der Kostenunterdeckungen
Aufgrund der tatsächlich höheren laufenden Aufwendungen und höheren kalkulatorischen Kosten im Zusammenspiel mit der niedrigeren Abwassermenge entstehen Unterdeckungen in Höhe von 866.448,64 EUR, die in die nachfolgenden Kalkulationen eingestellt werden (siehe Anlage 4).
3.3 Kalkulation 2022 (Anlage 3)
Der Ermittlung der Abwassergebühren 2022 liegen folgende Kosten bzw. Erträge zugrunde:
a) Erträge aus Prozessabwasser der Vergärungsanlage
Die Vergärungsanlage befindet sich nach dem Brand im September 2019 im Wiederaufbau.
Es fällt weiterhin Prozesswasser an, jedoch in geringeren Mengen.
b) Erträge aus Sickerwasser der Kreismülldeponie Leonberg
Die aktuelle Belastung bzw. Verunreinigung des Deponiesickerwassers ist im Vergleich zum übrigen Rohabwasser weitgehend identisch. Die Deponiesickerwasserbehandlung auf der Kläranlage verursacht daher keinen zusätzlichen Aufwand mehr. Infolge der zwischenzeitlich dauerhaft reduzierten Schmutzfracht für das Deponiesickerwasser wird ab dem Jahr 2021 die satzungsgemäße Klärgebühr ohne Starkverschmutzerzuschlag erhoben. Der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 19.04.1999 mit Ergänzung vom 16.05.2011 wurde am 01.12.2020 entsprechend angepasst.
c) Interne Leistungsverrechnung
Siehe 3.1 b)
d) Kalkulatorische Kosten
Zum Zeitpunkt 21.09.2021 waren für das Jahr 2022 im Bereich Kläranlage Investitionen in Höhe von ca. 2,1 Mio. EUR veranschlagt. Diese werden voraussichtlich erst nach dem Jahr 2022 in Betrieb genommen, daher wurden in dieser Kalkulation nur Abschreibungen bestehenden Anlagevermögens berücksichtigt. Für die sich voraussichtlich ab dem Jahr 2022 im Bau befindlichen Anlagen wurden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 30.000 EUR berechnet und berücksichtigt.
Im Bereich der Kanäle wurden ca. 800.000 EUR an Investitionen im Jahr 2022 gemeldet. Diese werden voraussichtlich ebenfalls nicht im Jahr 2022 in Betrieb genommen. Für diese wurden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 15.000 EUR berechnet und berücksichtigt.
e) Bemessungsgrundlagen Menge/Fläche
Vergleich Bemessungsgrundlage Schmutzwassermenge in m³ aus den Nach-
kalkulationen 2016, 2017-2018 und 2019 sowie der Kalkulationen 2020-2021 und 2022:
Die Höhe der Abwassermenge wurde auf Basis der tatsächlichen Menge des Jahres 2020 um 1 % fortgeschrieben.
Vergleich Bemessungsgrundlage Niederschlagswasser in m² aus den Nach-kalkulationen 2016, 2017-2018 und 2019 sowie der Kalkulationen 2020-2021 und 2022:
Der Gebührenmaßstab bemisst sich beim Niederschlagswasser an der anrechenbaren versiegelten Fläche. Hier wurde die im Abrechnungssystem der Stadtwerke Leonberg am 13.07.2021 hinterlegte Fläche um 1 % fortgeschrieben.
f) Kalkulatorischer Zinssatz 2022 (Anlage 4)
Der seit 2009 festgelegte Zinssatz von 5 % wird ab dem Jahr 2022 auf 2 % gesenkt. Damit wird dem allgemein niedrigen Zinsniveau in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Signifikant steigende Zinsen erwartet die Verwaltung in den nächsten Jahren nicht. Der Fremdkapitalzins bei der Stadt Leonberg beträgt für 10 Jahre 1,86 %. Die Nutzungsdauer der finanzierten Anlagegüter ist länger (z. B. 50 Jahre für Kanäle und Gebäude). Daher haben die Darlehen der Stadt Leonberg meist Laufzeiten von 20 oder 30 Jahren. Darlehen mit längeren Laufzeiten haben höhere Zinssätze als Darlehen mit kürzeren Laufzeiten.
Ab dem Jahr 2023 wird die Zinsbindung und damit die Zinsverbilligung bei einigen Darlehen auslaufen. Es wird mit leicht steigenden Zinssätzen gerechnet. Ein Vergleich mit den Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen (Durchschnitt der letzten 30 Jahre: 3,49 % / Durchschnitt der letzten 20 Jahre: 2,2 %) zeigt, dass der Ansatz mit 2,0 % bei langfristiger Betrachtung durchaus angemessen ist.
Mit der Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes sinkt unter anderem auch der Straßenentwässerungskostenanteil.
h) Ausgleich von Kostenüber-/Unterdeckungen
Der Anteil an der Schmutzwassergebühr durch die Einstellung der Kostenüber- und ‑Unterdeckungen aus den Nachkalkulationen 2017-2018 und 2019 beträgt rd. 0,20 EUR/m³.
Beim Niederschlagswasser beträgt der Anteil an der Gebühr durch die Einstellung der Kostenüber- und ‑Unterdeckungen aus den Jahren 2017-2018 und 2019 rd. 0,04 EUR/m².
i) Gebührensätze
Die bisher entstandenen Kostenüberdeckungen aus Vorjahren sind bis einschließlich 2019 aufgebraucht. Trotz der Kostenüberdeckung aus der Nachkalkulation 2017-2018 und der Kostenunterdeckung aus der Nachkalkulation 2019 ergibt sich bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr 2020-2021 eine Gebührenobergrenze in Höhe von 2,25 EUR/m³. Bei der Niederschlagswassergebühr ergibt sich eine Gebührenobergrenze in Höhe von 0,69 EUR/m².
Aufgrund der angestrebten 100-prozentigen Kostendeckung schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze für Schmutzwasser bei 2,25 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr bei 0,69 EUR/m² zu belassen.
Mit der Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Nachkalkulationen wird im Nachgang der tatsächliche Gebührenbedarf festgestellt. Sich daraus ergebende Kostenüber/Unterdeckungen werden in den nachfolgenden Gebührenkalkulationen entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes berücksichtigt.
4. Vergleichsberechnung
Die Gebührensätze (siehe Vorlage 2019/195-001) wurden zum 01.01.2020 für Schmutzwasser von 2,00 EUR/m³ auf 2,25 EUR/m³ und für Niederschlagswasser von 0,58 EUR/m² auf 0,69 EUR/m² erhöht.
Im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan 2021 stellte die Fraktion Freie Wähler den Antrag (FW 07), die Kalkulation des künftigen Abwasserpreises unter Zugrundelegung der bereits in der Planung befindlichen Investitionen in das Abwassersystem vorzunehmen, um hier gegebenenfalls regulierend eingreifen zu können.
Unter der Annahme, dass alle Parameter der Gebührenkalkulation 2022 (z.B. Personalaufwand, Abwassermengen, etc.) gleichbleiben, ergibt sich für jede in die Kläranlage investierte eine Million EUR eine durchschnittliche Erhöhung der Schmutzwassergebühr in Höhe von 0,02 EUR/m³. Investitionen in die Kanalisation in Höhe von zwei Millionen EUR erhöhen die Niederschlagswassergebühr um durchschnittlich 0,01 EUR/m². Da im Bereich des Niederschlagswassers keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind, wird im nachfolgenden auf die Auswirkungen der Investitionen in die Kläranlage und damit auf die Schmutzwassergebühr eingegangen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Auswirkung von Investitionen in die Kläranlage auf die Schmutzwassergebühr, gestaffelt nach Investitionssummen:
Die größten investiven Maßnahmen in der Kläranlage sind nachfolgend dargestellt (Auszug aus Anlage 8 des Haushaltsplanentwurfs 2022):
Aus diesen Investitionen ergeben sich unter Berücksichtigung der Inbetriebnahme in den Jahren 2023 bis 2025 folgende Gebührenerhöhungen:
Im Jahr 2023 steigt die Schmutzwassergebühr auf Grund von Investitionen in die technische Ausstattung der Kläranlage voraussichtlich um 0,01 EUR/m³ auf insgesamt 2,26 EUR/m³.
Die geplante Fertigstellung der Zufahrt zur Kläranlage und die weiteren Investitionen in die technische Ausstattung der Kläranlage im Jahr 2024 führen zu einer weiteren Gebührenerhöhung um voraussichtlich 0,08 EUR/m³ auf dann 2,34 EUR/m³.
Sofern die Maßnahme „Ersatzlösung Biologie“ im Jahr 2025 fertig gestellt wird, wird sich für diese Maßnahme eine weitere Gebührenerhöhung um voraussichtlich 0,27 EUR/m³ ergeben. Zusammen mit den weiteren Maßnahmen zur Ausstattung wird der Gebührensatz im Jahr 2025 bei 2,66 EUR/m³ liegen.
5. Änderung der Abwassersatzung
Eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Leonberg ist nicht erforderlich, wenn die Gebührensätze entsprechend der Abwassergebührenkalkulation 2022, und damit in gleicher Höhe wie in den Vorjahren, festgelegt wird.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
Haushaltsplan-entwurf 2022 (Stand: 24.09.2021) |
Finanzbedarf |
Bemerkung
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33210000 – 53800001 Kläranlage Erträge Benutzungsgebühren |
2022 ff. |
3.725.000 EUR |
3.368.000 EUR |
Verrechnung Kostenunter- deckungen aus Vorjahren |
|
33210000 – 53800002 Kanal Erträge Benutzungsgebühren |
2022 ff. |
3.303.000 EUR |
3.101.000 EUR |
Verrechnung Kostenunter- deckungen aus Vorjahren |
|
38110000 – 53800001 Kläranlage Erträge Straßenentwässerungs- kostenanteil |
2022 ff. |
94.800 EUR |
75.000 EUR |
Senkung kalkulatorischer Zinssatz von 5 % auf 2 % |
|
38110000 – 53800002 Kanal Erträge Straßenentwässerungs- kostenanteil |
2022 ff. |
923.000 EUR |
731.500 EUR |
Senkung kalkulatorischer Zinssatz von 5 % auf 2 % |
|
48110000 – 54100000 Gemeindestraßen Aufw. Straßenentwässerungs- kostenanteil |
2022 ff. |
1.028.000 EUR |
806.500 EUR |
Senkung kalkulatorischer Zinssatz von 5% auf 2 % |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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916,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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532,5 kB
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3
|
(wie Dokument)
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606,8 kB
|
||
|
4
|
(wie Dokument)
|
274,2 kB
|
||
|
5
|
(wie Dokument)
|
52,1 kB
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