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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vom ergänzenden Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und der jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung dazu wird Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinderordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die überörtliche Prüfung der Stadtverwaltung Leonberg zuständig. Die Prüfung erfolgte - mit Unterbrechungen - in der Zeit vom 14.01.2019 bis 21.02.2019 in den Räumen der Verwaltung und anschließend bei der GPA.

Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Bauausgaben in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2014 bis 2018, als selbständiger Teil der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Der Prüfungsbericht ging am 22.11.2019 bei der Stadtverwaltung ein. Über den wesentlichen Inhalt wurde der Gemeinderat am 19.11.2020 unterrichtet. Mit Schreiben vom 10.02.2021 wurde gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt Stellung genommen.

Auf diese Stellungnahme gingen mit Schreiben vom 20.05.2021 ergänzende Beanstandungen bei der Stadtverwaltung ein. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Zu diesen ergänzenden Anständen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu A 10: “Oftmals führten Auftragnehmer pauschaliert vergebene Leistungen entgegen den vertraglichen Regelungen aus“

 

GPA:

Es wird deshalb erneut darum gebeten darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, ob bei einer geänderten Ausführung die tatsächlich verwendeten Baustoffe mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Künftig hat der Auftragnehmer solche Änderungen rechtzeitig anzuzeigen. Die Eignung des zu verwendenden Materials wird dann vorab einer Prüfung unterzogen und der schriftliche Gütenachweis ist durch den Auftragnehmer vorzulegen. Ebenfalls ist ein entsprechender Nachtrag durch den Auftragnehmer einzureichen. Auf dieser Basis kann dann nach sachlichen und wirtschaftlichen Kriterien entschieden werden.

 

Zu A 11 und A 27: “Mehrfach unterblieb die Ausführung vereinbarter Teilleistungen in Detail-Pauschalverträgen“

 

GPA:

Der Verwaltung wird daher empfohlen zu prüfen, ob die Einlassungen der anwaltlichen Stellungnahme des Bauunternehmers die Rechtsprechung des BGH berücksichtigt.

 

…Sollte ein finanzieller Ausgleich nicht möglich sein, wäre nachzuweisen, dass die Vergabe und Abrechnung der Pauschale im Ergebnis wirtschaftlicher war, als die ursprünglich vorgesehene Vergabe nach Einheitspreisen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Rechtslage durch das Anwaltsbüro Menold Bezler prüfen lassen. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt. Das Anwaltsbüro resümiert, dass das Risiko der Stadt Leonberg vor Gericht zu unterliegen in diesem Fall sehr hoch ist.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses wurde die geforderte Vergleichsberechnung aufgestellt, um die Wirtschaftlichkeit der pauschalen Vergabe nachzuweisen (Anlage 2, 3 und 4). Im Ergebnis ist die Pauschalabrechnung günstiger als eine Abrechnung nach Einheitspreisen.

 

 

Zu A 18: Neubau des Rathauses

 

GPA:

…Kern der Feststellung ist die Beachtung des Gemeindewirtschaftsrechts, das zwingend umfangreiche Planungen, Berechnungen und Nachweise als Entscheidungsgrundlage fordert, um eine Abweichung vom Regelverfahren zur rechtfertigen.

 

Für künftige Bauvorhaben sind die Vergabegrundsätze und die GemHVO, wie auch im Schreiben der Kanzlei vom 15.04.2013 angeführt, zu beachten sowie Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken der jeweiligen Vergabeart bauvorhabenbezogen in der geforderten Tiefe zu untersuchen und zu dokumentieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird künftig entsprechend verfahren und bei abweichenden Vergabearten bauhabenbezogen die erforderlichen Fakten und Abwägungen dokumentieren.

 

 

Zu A 25: Sanierung des Sportzentrums und des Hallenbades

 

Dieser Punkt erfordert eine rechtliche Prüfung durch ein Rechtsanwaltsbüro. Wir können deshalb aktuell noch keine Stellungnahme abgeben und bitten um Fristverlängerung bis 01.11.2021.

 

Aktueller Stand bei diesem Punkt:

Es fand gemeinsam mit der Vergabestelle und dem Objektverantwortlichen für das Sportzentrum und das Hallenbad ein Termin statt in welchem die Themen gemeinsam erörtert und besprochen wurden. Daraufhin wurden weitere Schritte in die Wege geleitet - Kontaktaufnahme Planer, Kontaktaufnahme Rechtsanwaltskanzlei etc..

 

 

Dieser Vorlage ist die rechtliche Stellungnahme des Anwaltsbüros Menold Bezler und die Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung beigefügt. Die im Schreiben an die GPA genannten Anlagen 2 und 3 wurden nicht beigefügt, da sie die detaillierte Prüfberechnung enthalten, ohne Fachwissen schwer nachvollziehbar und mit 168 Seiten sehr umfangreich sind. Das Ergebnis der Prüfberechnungen mündet in die Wirtschaftlichkeitsvergleichsberechnung.

 

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Anlagen

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