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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktualisierung der Globalberechnung von 2010-2013 durchzuführen.

2. Die Erweiterung des Auftrags für den Bereich der Wasserversorgung wird genehmigt.

3. Die Änderung der Beauftragung der Firma Heyder + Partner wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

1. Hintergrund zur Aktualisierung der Globalberechnung

In den GPA-Berichten zu den überörtlichen Finanzprüfungen 2009-2012 und 2013-2016 wurde eine Aktualisierung der Globalberechnung eingefordert. Zuletzt wurde in der Stellungnahme zum GPA-Bericht vom 17.11.2020 die Aufnahme der Aktualisierung im 2. Halbjahr 2021 zugesagt. Mit den Arbeiten wurde im Juni 2021 seitens der Kämmerei begonnen.

Die Globalberechnung besteht aus einem schriftlichen Rechenwerk zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen für die Wasserversorgung und Entwässerung; sie ist zwingende Voraussetzung für eine rechtmäßige Satzung. Die Kalkulationsgrundlage bezieht - vereinfacht dargestellt - die beitragsfähigen Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstücke. Daher werden im Rahmen der Aktualisierung der Globalberechnung die Kosten für die Wasser- und Abwasserversorgung ermittelt sowie die dazugehörigen Flächendaten aktualisiert.

2. Aktuelle Situation

Die letzte gültige Globalberechnung wurde im Jahr 1998 vom Gemeinderat beschlossen. Im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahr 2010 wurde die Firma Heyder + Partner (Tübingen) mit der Fortschreibung der Globalberechnung Abwasserbeseitigung und der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beauftragt (pauschales Auftragsvolumen 105.315 EUR brutto) – siehe nachfolgende Übersicht aus Vorlage 2010/G1.

In diesem Zusammenhang wurde die Globalberechnung in den Bereichen Flächen und Kosten Abwasser aktualisiert. Die Kosten für die Wasserversorgung wurden nicht auf den neuesten Stand gebracht, da dies nicht Teil des Auftrags war, jedoch für eine vollständige Globalberechnung unerlässlich ist.

Im Rahmen der Wiederaufnahme der Aktualisierung der Globalberechnung wurde festgestellt, dass der Auftrag an Heyder + Partner aus 2010 bzgl. der Globalberechnung nicht fertiggestellt wurde. Die Restarbeiten wurden seit 2013 nicht mehr aufgenommen, ein Restbetrag von 2.380 EUR brutto an Heyder + Partner folgerichtig nicht bezahlt.

 

3. Weitere Vorgehensweise:

Die im Jahr 2013 fast fertiggestellte Globalberechnung ist in allen Teilen zu aktualisieren. Dazu kann auf die Ergebnisse der Arbeiten von Heyder + Partner aus den Jahren
2010-2013 zurückgegriffen und der Auftrag von damals abgeschlossen werden.

Da in 2010 die Kostenseite Wasser nicht Teil des Auftrags an Heyder + Partner war, wird diese Auftragserweiterung nun in einem Zusatz ergänzt.

Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

In Verbindung mit § 12 Abs. 3 UVgO darf in solchen Fällen auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

Durch die Verwaltung wurde daraufhin die Firma Heyder + Partner aufgefordert, der Stadt diese erforderlichen Zusatzleistungen in einem Nachtrag anzubieten. Das daraufhin durch die Firma Heyder + Partner vorgelegte Nachtragsangebot beläuft sich auf pauschal 8.330 EUR brutto, zusammen mit Kosten für Sitzungsteilnahmen etc. (Eigenschätzung ca. 1.290 EUR brutto) ergibt sich eine Angebotssumme in Höhe von 9.620 EUR brutto.

Im Finanzbedarf ist mit Kosten von 12.000 EUR (9.620 EUR Nachtrag plus Restkosten von 2.380 EUR aus 2011) zu rechnen.

Da der Auftrag an Heyder + Partner 2010 vom Gemeinderat genehmigt wurde, ist die Erweiterung (Aktualisierung und Kosten Wasserversorgung) - und damit die Erhöhung des Auftrags aus dem Jahr 2010 - dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Nach Beschlussfassung wird das Angebot von Heyder + Partner angenommen und unverzüglich mit den Arbeiten begonnen. Die Fertigstellung ist im 2. Quartal 2022 vorgesehen.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

11320000 – Abgabewesen

42910000 – Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleis-tungen

2022

17.000

12.000

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt.

 

Der auf den Eigenbetrieb Stadtwerke entfallende Kostenanteil wird nach Abschluss der Globalberechnung ermittelt und angefordert.

 

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