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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                                                                                                                                                                      Dem Betrieb der 2. Gruppe im Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. ab 1. September 2017 wird zugestimmt. Für den Betrieb werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und 1 FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 EUR belasten. Die im städtischen Haushalt 2017 anfallenden Kosten in Höhe von 13.700 EUR stehen im Teilbudget Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
  2.                                                                                                                                                                      Dem Zuschuss in Höhe von ca. 75.600 EUR an den Seehaus e. V. Leonberg für die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft und die Umgestaltung des Geländes wird zugestimmt.
  3.                                                                                                                                                                      Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben auf dem neu anzulegenden Investitionsauftrag 736502028001 „Wald- und Tierkindergarten Seehaus“ erfolgt aus den erwarteten Mehreinnahmen aus den FAG-Mitteln im Teilbudget Kindertageseinrichtungen (BUD_TH05_B5000_02).
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Träger Seehaus e. V. stellt den Antrag zur Schaffung einer 2. Kindergartengruppe ab 1. September 2017 und auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft, deren Ausstattung sowie die damit verbundenen Arbeiten im Bestand.

 

Für den Betrieb einer weiteren Gruppe werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und 1 FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 EUR belasten.

 

Für den Betrieb der 2. Gruppe benötigt der Träger zur Erlangung der Betriebserlaubnis eine weitere geeignete Unterkunft. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse am jetzigen Standort wird der Träger beide „Bauwagen“ an anderer Stelle - westlich des Seehauses und östlich des Stadtwalds Leonberg - auf seinem Grundstück aufstellen. Mit Schreiben vom 01.06.2017 reichte der Träger die beigefügte Kostenaufstellung vom 31.05.2017 in Höhe von 100.800 EUR ein.

 

Gemäß dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Kindergartens vom 15.12.2013 schlägt die Verwaltung die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 75 % der beantragten Investitionskosten für die Beschaffung einer geeigneten Unterkunft, die Umgestaltung des vorhandenen Geländes und die Umsetzung des vorhandenen Bauwagens vor (75.600 EUR).

Ziele der Maßnahme

                                                                                                                                                      Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs

                                                                                                                                                      Einrichtung einer weiteren Gruppe beim Träger Seehaus e. V.

Sachverhalt/Sachstand

Der Träger Seehaus e. V. betreibt seit 1. September 2008 auf dem Gelände des Seehauses und im daran angrenzenden Wald der Stadt Leonberg einen Wald- und Tierkindergarten. In der Vergangenheit wurde für den ersten Bauwagen ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 5.500 EUR ausbezahlt.

 

Für das Kindergartenjahr 2017/18 werden über die bestehende Gruppe hinaus 17 Leonberger und zahlreiche auswärtige Kinder auf der Warteliste geführt, die nach heutigem Stand nicht aufgenommen werden können.

 

Der Verein Seehaus e. V. hatte daher bereits im Vorfeld der Beratungen für den „Bedarfsplan für die Kinderbetreuung in Leonberg für die Jahre 2017 bis 2020“ angekündigt, dass er einen Antrag für die Schaffung einer weiteren Gruppe stellen wird. Beide Gruppen zusammen werden zunächst über 28 Plätze verfügen. Für den Betrieb werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und eine FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 EUR belasten. Die im städtischen Haushalt 2017 anfallenden Kosten in Höhe von 13.700 EUR stehen im Teilbudget Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang stellt der Träger den Antrag für einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung eines weiteren geeigneten Unterkunft, der für die Erlangung der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (KVJS) erforderlich ist, dessen Ausstattung und für die mit dem Umzug des Standorts verbundenen Arbeiten im Bestand. Der Antrag mit detaillierter Kostenaufstellung der verschiedenen Investitionsmaßnahmen ist am 01.06.17 eingegangen und wurde den Mitgliedern des Gemeinderats am 23.06.2017 per Mail übermittelt.

 

Die Kostenaufstellung nach Kostengruppen (siehe Anlage) geht von Kosten in Höhe von insgesamt 100.800 EUR aus. Die Grundlage für die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses ist der Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Kindergartens vom 15.12.2013. Die Stadt gewährt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckten Kosten. In diesem Fall ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 75.600 EUR.

 

Für die unmittelbaren Kosten (Baukonstruktion, techn. Anlagen und Ausstattung) fallen Kosten in Höhe von 52.930 EUR an. Die weiteren Kosten in Höhe von 47.870 EUR entfallen auf die Kostengruppen „Herrichten und Erschließen“, Außenanlagen und Baunebenkosten, die notwendig sind um beide Gruppen an geeigneter Stelle unterzubringen und zu betreiben.

 

Der erforderliche Zuschuss steht im Teilbudget Kindertageseinrichtungen durch Mehreinnahmen aus den FAG-Mitteln zur Verfügung.

Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat kann der Investitionszuschuss nach Vorlage der Schlussabrechnung durch den Verein und die Prüfung durch das Gebäudemanagement zur Auszahlung angewiesen werden.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

    Keine weitere Waldkindergartengruppe

    Senkung der Investitionskosten durch den Träger.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Einrichtung neue Gruppe

 

 

 

 

36500064 43180000

Wald- und Tierkindergarten Seehaus,

Zuschüsse an übrige Bereiche

2017

90.000

103.700

Deckung Mehrbedarf erfolgt innerhalb Teilbudget Kindertageseinrichtungen (BUD_TH05_B5000_0)

Investitionszuschuss

 

 

 

 

736502028001

Wald- und Tierkindergarten Seehaus, Investitionszuwendung

2017

0

75.600

 

BUD_TH05_B5000_02

Teilbudget Kindertageseinrichtungen

2017

75.600

 

Deckungsvorschlag, Mehreinnahmen aus FAG-Mitteln

 

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Anlagen

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