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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2017/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Mörikeschule - Neugestaltung Schulhof, Vergabe von Bauleistungen - Gewerk: Außenanlagen und Aufhebung des Sperrvermerk auf dem Investitionsauftrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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12.07.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.07.2017
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Beschlussvorschlag
1. Die Vergabe des Gewerkes Außenanlage an die Firma Hörr GmbH, Cannstatter Straße 106, 71686 Remseck auf der Grundlage ihres Angebotes mit einer Angebotssumme in Höhe von 116.791,92 EURO inkl. 19% Mehrwertsteuer, wird genehmigt.
2.Der Sperrvermerk auf dem Investitionsauftrag 721100107005 Mörikeschule Neugestaltung Schulhof wird aufgehoben.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Mit der DS 2016 S 37 ö wurde die Gesamtmaßnahme zur Neugestaltung des Schulhofs der Mörikeschule genehmigt. In den Sommerferien 2017 soll die Maßnahme ausgeführt werden.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde das Gewerk Außenanlagen ausgeschrieben. Um die Vergabe erteilen zu können, muss vorab der Sperrvermerk auf dem Investitionsauftrag aufgehoben werden.
Ziele der Maßnahme
Durch die Neugestaltung des Schulhofes soll der asphaltierte Pausenhof aufgewertet sowie Grünflächen und Spielflächen für die Schulkinder geschaffen werden. Nach Aufhebung des Sperrvermerks und Vergabe des Gewerks kann mit den Arbeiten in den Sommerferien begonnen werden.
Sachverhalt/Sachstand
Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung wurden von 6 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen angefordert bzw. abgeholt. Zum Eröffnungstermin am 20.06.2017 um 11 Uhr lag 1 Angebot (Bieter) vor.
Durch das Archtikturbüro schlude ströhle richter, das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§16 ff VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
˃ Wertungsstufe I (Formale Prüfung – Ausschlüsse von Angeboten):
Es musste kein Angebot (Haupt- bzw. Nebenangebot) nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
˃ Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
˃ Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
˃ Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleibt somit 1 Angebot.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebot, Sondervorschläge, und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nebenangebote wurden nicht abgegeben.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma Hörr GmbH, Cannstatter Str. 106, 71686 Remseck unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Hörr GmbH mit einer Angebotssumme i.H.v. 116.791,92 EURO/ brutto zu vergeben.
Die Angebotssumme der Firma Hörr überschreitet den Rahmen der Kostenberechnung.
Aufgrund einer derzeit explodierenden Marktsituation sind die Ausschreibungsergebnisse in jüngster Vergangenheit schwer kalkulierbar und häufig teurer als angenommen.
Trotz Rückgriff auf die aktuellsten Ausschreibungsergebnisse und unter Einrechnung der anzunehmenden Steigerungsfaktoren, ist es den Planungsbüros fast unmöglich die marktbedingten Preissteigerungen in den Kostenschätzungen zu erfassen. Ein Großteil der Firmen ist ausgelastet, so dass die Anzahl der eingehenden Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen häufig gering ist.
Das Gebäudemanagment empfiehlt, die Fa. Hörr auf Grundlage Ihres Angebotes zu beauftragen, um die Baumaßnahme dem Terminplan entsprechend in den Sommerferien 2017 umzusetzen.
Durch eine Weiterentwicklung der Planung wird angestrebt die Ausführung zu vereinfachen und damit Kosten zu reduzieren. Beispielsweise könnten die Flächen mit EPDM Belag verkleinert werden.
Gewerk Kostenberechnung Vergabesumme +Mehr/ -Minderkosten
Außenanlagen 82.000,- € 116.791,92 € 34.791,92 €
Weiteres Vorgehen
Im Falle der Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter und die Aufhebung des Sperrvermerks kann die formelle Beauftragung getätigt werden und die Erneuerung des Schulhofs in den Sommerferien 2017 ausgeführt werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
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