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Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/089

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO kann, u.a. in einer Sitzung des Gemeinderates, jedes Ratsmitglied mündliche Anfragen an den Oberbürgermeister richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Im Rahmen der regulären Sitzungen der beschließenden Ausschüsse sowie des Gemeinderates können im öffentlichen sowie im nichtöffentlichen Teil unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt Anfragen durch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gestellt werden.

 

Um die Transparenz für den Gemeinderat und die Bürger zu erhöhen, die Qualität der Rückmeldungen zu verbessern und strukturierte Prozesse sowohl innerhalb des Ratsinformationssystems, als auch innerhalb der Stadtverwaltung bei der Bearbeitung zu schaffen, wurde mit dem Beginn der Sitzungsrunde im März 2020 ein in das Ratsinformationssystem integriertes Anfragen-Management-System (AMS) für die beschließenden Ausschüsse und den Gemeinderat entwickelt.

 

Alle Anfragen, die unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung gestellt und nicht unmittelbar mündlich beantwortet werden können, werden in das AMS eingepflegt, von den beteiligten Ämtern bearbeitet und spätestens in der übernächsten Sitzung schriftlich beantwortet. Ist eine befriedigende Rückmeldung ausnahmsweise nicht innerhalb der Frist möglich, wird dies im Rahmen des Anfragen-Management-Systems bekanntgegeben.

 

Es wurde zu Beginn festgelegt, dass das Anfragen-Management-System nach dem Ablauf des Jahres 2020 evaluiert wird, insbesondere im Hinblick auf das mit der Anfragenbeantwortung verbundene Arbeitsaufkommen.

 

Die statistische Auswertung für den Zeitraum von 01.03.2020 bis 31.12.2020 ist der Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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