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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2017/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung des ehemaligen Kindergartens Sonnenschein an die Pflegeverbund Strohgäu Glems gemeinnützige GmbH im Wege eines Erbbaurechtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Sachgebiet Grundstücksverkehr
- Beteiligtes Amt:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.07.2017
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Beschlussvorschlag
- Begründung eines Eigentümererbbaurechts an dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens Sonnenschein Schlegelstr. 19.
- Aufteilung dieses Erbbaurechts in ein Teilerbbaurecht über den früheren Kindergarten und vier Wohnungserbbaurechte für die vier Wohnungen.
- Unentgeltliche Übertragung des Teilerbbaurechtes an die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der frühere Kindergarten Sonnenschein in der Schlegelstr. 19 wird seit Ende 2016 von der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH genutzt. Dem demografischen Wandel entsprechend sind die Räumlichkeiten in eine „Begegnungsstätte“ umgewandelt worden. Zudem werden die Räumlichkeiten für Hebammen in Leonberg genutzt. Die Umbaukosten wurden vollständig aus einer privaten Spende finanziert. Der laufende Betrieb wird vom Pflegeverbund finanziert.
Diese Räumlichkeiten sollen an die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH im Wege eines unentgeltlichen Erbbaurechts übertragen werden. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH wird in allen Verbundsgemeinden so gehandhabt.
Ziele der Maßnahme
Übertragung der ehemaligen Räumlichkeiten des Kindergartens Sonnenschein auf die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH im Wege eines Erbbaurechts
Sachverhalt/Sachstand
Der Betrieb des sanierungsbedürftigen Kindergartens Sonnenschein ist aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen von der kath. Kirchengemeinde als Träger zum 31.08.2016 eingestellt worden. Die Kinder werden seitdem im Johannes-Kindergarten sowie im Martha-Johanna-Haus bzw. im Kinderhaus Stadtpark betreut.
Die Stadt Leonberg hat danach die Räume der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH überlassen. Die Räume des zweigruppigen Kindergartens werden von der Sozialstation Leonberg für Demenzangebote genutzt. Es ist beabsichtigt, eine „Begegnungsstätte für Menschen mit Demenz“ einzurichten und mehrere Angebote in der Schlegelstraße 19 zu bündeln bzw. neu zu schaffen.
Dabei ist für die Räume folgende Nutzung vorgesehen bzw. teilweise bereits realisiert:
- Auslagerung der Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz aus dem Besprechungszimmer der Sozialstation Leonberg „In der Au 10“
- Auslagerung des Betreuten Mittagstisches für Senioren aus dem Besprechungszimmer der Sozialstation
- Schaffung einer Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und für deren Angehörige (Auslagerung von Frau Heidecke, Leiterin der Betreuungsgruppen)
- Räumlichkeiten für Hebammen in Leonberg
- Kursangebote
Die Auslagerung der Betreuungsgruppen und des Mittagstischs weg von den Räumen „In der Au 10“ war dringend erforderlich, da der Besprechungsraum für seinen eigentlichen Zweck kaum zur Verfügung stand.
Nachdem sich auf dem Grundstück Schlegelstr. 19 neben dem ehemaligen Kindergarten Sonnenschein noch vier städtische Wohnungen befinden, sind zur Übertragung der ehemaligen Räumlichkeiten des Kindergartens Sonnenschein auf den Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH im Wege eines Erbbaurechts folgende Schritte erforderlich:
- Von dem Grundstück Schlegelstr. 19 wurde bereits eine Fläche von 174 m² an der Schlegelstraße für künftige öffentliche Parkplätze samt dahinter verlaufendem Gehweg abgemessen. Die jetzige Parplatzsituation sowie die geplanten Parkplätze sind in den der Drucksache beigefügten Lageplänen ersichtlich.
- Bestellung eines sog. Eigentümererbbaurechts für die Stadt Leonberg an dem Grundstück Schlegelstr. 19
- Aufteilung dieses Erbbaurechts in ein Teilerbbaurecht über den früheren Kindergarten und vier Wohnungserbbaurechte für die vier Wohnungen.
- Übertragung des Teilerbbaurechtes an den Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH.
Die Beurkundung der Schritte 2 bis 4 soll in einem Zug erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Begründung eines sog. Eigentümer-Erbbaurechtes für die Stadt an dem Grundstück Schlegelstr. 19, Aufteilung in ein Teilerbbaurecht über den früheren Kindergarten Sonnenschein und vier Wohnungserbbaurechte für die vier Wohnungen. Danach Übertragung des Teilerbbaurechtes an den Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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291,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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278,3 kB
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