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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Einrichtung eines Jugendausschusses in der vorliegenden Konzeption wird zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Sitzungen des Jugendausschusses sind im Haushalt 2018 bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten einzustellen.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit der Verankerung der Jugendbeteiligung in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind die Kommunen aufgefordert, passende und bedrafsgerechte Formen der Jugendbeteiligung zu entwickeln und anzubieten.

 

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, der Stadtverwaltung, der weiterführenden Schulen und den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wurde am 22.09.2015 das Jugendbeteiligungskonzept „mach mit³ – mitdenken, mitreden, mitgestalten“ für Leonberg entwickelt.

 

Das Konzept wird im zweiten Jahr erfolgreich durchgeführt. Am 17. März 2017 fand das zweite Jugendforum in Leonberg statt. Die Jugendlichen gründeten eine Projektgruppe zur Einrichtung eines Jugendausschusses mit dem Ziel die Leonberger Jugendbeteiligung jugendgerecht weiterzuentwickeln.

 

Ziele des Jugendausschusses:

 

-          Einrichtungen einer Jugendvertretung nach § 41 a GemO

-          Erhalt der gut angelaufenen offenen Beteiligungsstruktur von „mach mit³“ mit dem jährlichen Jugendforum und den daraus weiterarbeitenden Projektgruppen

-          Engerer Austausch mit den Fraktionen und bessere Anbindung an die gemeinderätlichen Gremien

-          Bündelung der Themen aus den Projektgruppen, evtl. Priorisierung der Themen mit den Jugendlichen im Jugendausschuss

-          Einbezug der Jugendlichen seitens der Stadt bei jugendrelevanten bzw. die Jugendlichen betreffenden Themen

 

In mehreren Treffen entwickelten Jugendliche das Konzept für einen Jugendausschuss in Ergänzung zum jährlichen Jugendforum und den Projektgruppen. Patenschaftlich begleitet wurden die Jugendlichen von Frau Staubach und Herrn Albrecht sowie der Stadtjugendreferentin.

Ziele der Maßnahme

-       Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung „mach mit³“ unter Einbeziehung von Jugendlichen

-       Einrichtung einer Jugendvertretung nach § 41a der Gemeindeordnung

Sachverhalt/Sachstand

Verwaltung und Politik möchten mit der Beteiligung junger Menschen jugendliches Engagement fördern, die Kommunikation zwischen Jugendlichen und Erwachsenen stärken, Jugendlichen Gehör verschaffen und gemeinsam mit den Jugendlichen etwas gestalten bzw. Jugendliche Dinge in ihrer Stadt gestalten lassen.

 

Im Rahmen des Jugendforums am 17. März 2017 bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit einer jugendgerechten Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung befasste. In mehreren Projektgruppentreffen konkretisierten Jugendliche die Idee der Einrichtung eines Jugendausschusses. Ziel war dabei einerseits die bewährten Elemente der Jugendbeteiligung wie die Offenheit für alle, ein jährliches großes Jugendforum und die thematischen Projektgruppen zu erhalten. Andererseits soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine engere Anbindung an die gemeinderätlichen Gremien zu haben und damit den politischen Austausch zwischen Jugendlichen, Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zu stärken und zu intensivieren.

 

Aufbau des Jugendausschusses:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben:

 

-       Der Jugendausschuss berät den S-Ausschuss in jugendrelevanten Themen.

-       Der Jugendausschuss informiert den S-Ausschuss über Ergebnisse aus den Projektgruppen.

-       Der Jugendausschuss übernimmt die Vorbereitung und auf Wunsch der Jugendlichen die Moderation des Jugendforums in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendreferat.

-       Der Jugendausschuss nimmt das Antrags- und Anhörungsrechts im S-Ausschuss durch die 3 gewählten Jugendsprecher und Jugendsprecherinnen wahr.

 

Geschäftsführung:

 

Die Geschäftsführung des Jugendausschusses obliegt den jugendlichen Sprechern und Sprecherinnen in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendreferat.

 

Von jeder Sitzung des Jugendausschusses wird ein Protokoll erstellt. 

 

Moderation:

 

Die Sitzungsvorbereitung und Leitung obliegt den jugendlichen Sprechern des Jugendausschusses.

 

Sitzungen des Jugendausschusses:

 

Die Sitzungen finden nach Bedarf, jeweils eine Woche vor dem S-Ausschuss statt. Gestartet wird 2018 mit 4 Sitzungen:
 

-       März/April: konstituierende Sitzung des Jugendausschusses (spätestens 2 Wochen nach dem Jugendforum)

-       Juni/Juli: Vorstellung der ersten Ergebnisse aus den Projektgruppen, Diskussion von jugendrelevanten Themen aus der Verwaltung, evtl. Anmeldung haushaltsrelevanter Themen

-       September/Oktober: Vorstellung der Themen aus den Projektgruppen, Vorbereitung des Jugendforums, Beratung jugendrelevanter Themen der Stadt Leonberg

-       Dezember/Januar: Vorbereitung des Jugendforums, Beratung jugendrelevanter Themen, Würdigung der Mitglieder im Jugendausschuss, letzte Sitzung vor dem Jugendforum
 

Die Sitzungen finden im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt. Zur Sitzungsvorbereitung können die Jugendlichen nach Absprache den Fraktionsraum von SALZ/LINKE nutzen.

 

Rederecht, Anhörungsrecht und Einbindung in den S-Ausschuss

 

Die Sprecherinnen/Sprecher des Jugendausschusses erhalten das in der Gemeindeordnung festgelegte Rederecht und Anhörungsrecht im S-Ausschuss. Zusätzlich können fachkundige Jugendliche zu bestimmten Themen hinzugezogen werden.

 

Im  S-Ausschuss sind die ersten 10 Minuten für den Jugendausschuss reserviert. Hier können die Sprecherinnen/Sprecher über ihre Themen mündlich informieren. Themen mit Beschlussvorschlag werden durch die Verwaltung im Rahmen einer Vorlage in den S-Aus­schuss eingebracht.

 

Die Jugendlichen geben spätestens 2 Tage vorher bekannt, ob die 10-minütige Redezeit seitens der Jugendsprecher/innen genutzt wird.

 

Einbindung der Projektgruppen in den Jugendausschuss

 

Die themenspezifische Projektgruppen wählen einen Sprecher/eine Sprecherin in den Jugendausschuss. Die Vorberatungen der Themen laufen in den Projektgruppen. Die Sprecherinnen/Sprecher berichten im Jugendausschuss über den Stand der Projektgruppen. Dort wird entschieden ob und wie die Einbringung der Themen im S-Ausschuss und Gemeinderat erfolgt.

 

Die Projektgruppen werden weiterhin von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit und der Stadtverwaltung begleitet. Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen und Gruppierungen im Gemeinderat können die Projektgruppen weiterhin als Paten unterstützen.

 

Jugendliche Mitglieder im Jugendausschuss

 

Jugendliche können sich während des Jugendforums als Mitglied im Jugendausschuss melden. Sie verpflichten sich für die Teilnahme für jeweils 1 Jahr. Zudem nimmt jeweils ein Sprecher aus den Projektgruppen an den Sitzungen des Jugendausschusses teil. Es müssen mindestens 10 Jugendliche bereit sein, sich im Jugendausschuss zu engagieren. Im Vorfeld wird an den Schulen sowohl für das Jugendforum als auch für den Jugendausschuss geworben. Jugendliche können auch mehrere Jahre im Jugendausschuss aktiv sein.

 

Die Altersbeschränkung liegt bei 13 bis 21 Jahren.

 

Im Jugendausschuss werden 3 Sprecher bzw. Sprecherinnen gewählt. Sie sind federführend für den Jugendausschuss verantwortlich  – begleitet und unterstützt werden sie vom Stadtjugendreferat.

 

Mitglieder politischer Fraktionen und Gruppierungen im Jugendausschuss

 

Die Fraktionen bzw. Gruppierungen im Gemeinderat wählen einen politischen Jugendvertreter als ständiges Mitglied im Jugendausschuss. Die Mitglieder erhalten über den Jugendausschuss einen Überblick über alle Projektgruppen und somit ein ganzheitliches Bild über die Jugendbeteiligung. Sie unterstützen die Jugendlichen bei Ihren Anliegen. Zusätzlich können auch weiterhin Fraktionsmitglieder die Projektgruppen als Paten begleiten.

 

Mitglieder der Stadtverwaltung

 

Die Verwaltungsspitze und das Stadtjugendreferat unterstützen den Jugendausschuss. Eine Vertretung der Verwaltungsspitze und das Stadtjugendreferat nehmen am Jugendausschuss teil.

 

Die Projektgruppen werden seitens der zuständigen Fachämter als Paten begleitet.

 

Geschäftsstelle des Jugendausschusses

 

Bei Fragen steht den Jugendlichen das Stadtjugendreferat als Anlaufstelle zur Verfügung. Das Stadtjugendreferat übernimmt die Funktion der Geschäftsstelle, hierzu gehören u. a. die Erstellung der Einladungen und Protokolle, die Raumreservierung etc.

 

Der Jugendausschuss ist eine Jugendvertretung nach § 41a und ein beratender Ausschuss zu den Jugendliche betreffenden Themen.

Weiteres Vorgehen

Nach dem Jugendforum 2018 wird der erste offizielle Jugendausschuss in Leonberg gegründet. Bis dahin werden die Grundlagen entwickelt und die Jugendlichen über eine Medienkampagne informiert.

 

Die Projektgruppe Jugendausschuss übernimmt bis zur ersten konstituierenden Sitzung

-       die Vorbereitung des nächsten Jugendforums in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendreferat,

-       die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den ersten Jugendausschuss.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Beibehaltung der bisherigen Form der Leonberger Jugendbeteiligung „mach mit³“

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