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Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2020/399-08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die auf Grundlage der Änderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2021 aktualisierten wesentlichen Eckdaten, Stand 08.02.2021, werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Haushaltsplanentwurf 2021 wurde von der Verwaltung am 15.12.2020 im Gemeinderat eingebracht.

 

Mit Vorlage 2020/399-01 werden die Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2021 vorgelegt. Die Änderungslisten sind getrennt nach Änderungen des Gemeinderats und Änderungen der Verwaltung zusammengestellt.

 

Auf Grundlage der Änderungslisten wurden die Planzahlen aktualisiert. Soweit sich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weitere Änderungen ergeben werden, sind diese in den Änderungslisten und den zum Stand 08.02.2021 aktualisierten Eckdaten noch nicht berücksichtigt.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Gesamtergebnishaushalts und des Gesamtfinanzhaushalts sowie die Entwicklung der Verschuldung und der Liquidität im Vergleich zum Stand der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2021 dargestellt.

 

 

a)      Gesamtergebnishaushalt

 

Anlage 1: Gesamtergebnishaushalt 2021, Stand 08.02.2021

 

Die in den Änderungslisten aufgeführten Änderungen der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen führen im Vergleich zu den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs nur zu geringen Änderungen der Planansätze des Haushaltsjahres 2021 und den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024. Die Auswirkungen sind nachfolgend in den Schaubildern 1 bis 4 dargestellt.

 

 

Schaubild 1: Entwicklung der ordentlichen Erträge 2021 bis 2024

 

 

Schaubild 2: Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen 2021 bis 2024

 

 

 

 

 

 

Die geänderten Erträge und Aufwendungen führen zu folgenden Änderungen beim veranschlagten ordentlichen Ergebnis der Jahre 2021 bis 2024:

Schaubild 3: Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses 2021 bis 2024

 

Die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses in den Jahren 2021 bis 2024 betragen insgesamt 22,74 Mio. EUR. Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung im Dezember betrug der Gesamtbetrag der auszugleichenden Fehlbeträge 23,13 Mio. EUR. Die Fehlbeträge werden durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen. Beim Sonderergebnis haben sich über die Änderungslisten keine Änderungen ergeben.

 

Die Änderungen beim ordentlichen Ergebnis führen in voller Höhe zu Abweichungen beim veranschlagten Gesamtergebnis der Jahre 2021 bis 2024:

Schaubild 4: Entwicklung des Gesamtergebnisses 2021 bis 2024

 

b)     Gesamtfinanzhaushalt

 

Anlage 2: Gesamtfinanzhaushalt 2021, Stand 08.02.2021

 

Die in den Änderungslisten aufgeführten Änderungen der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen führen in voller Höhe zu Änderungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, da es sich jeweils um zahlungswirksame Erträge und zahlungswirksame Aufwendungen handelt.

 

In den Jahren 2021 bis 2024 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt 18,12 Mio. EUR erwirtschaftet. Gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf ist diese eine leichte Erhöhung um rund 0,4 Mio. EUR. Der Haushaltsplanentwurf geht noch von einer Gesamtsumme von 17,73 Mio. EUR aus.

Schaubild 5: Entwicklung des Zahlungsmittelüberschusses 2021 bis 2024

 

 

Neben den Änderungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, ergeben sich vor allem Änderungen bei den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

 

Die Änderungen ergeben sich durch inzwischen beschlossene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf, Änderungen des Mittelabflusses oder des Zeitablaufs einzelner Projekte. Die Gründe für die geänderte Veranschlagung der einzelnen Projekte sind den Hinweisen zu den jeweiligen Maßnahmen in den Änderungslisten der Sitzungsvorlage 2020/399-01 zu entnehmen.

Schaubild 6: Entwicklung der Investitionseinzahlungen 2021 bis 2024

 

Im Zeitraum 2021 bis 2024 sinkt die Gesamtsumme der Investitionseinzahlungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf von rund 30,32 Mio. EUR auf 29,63 Mio. EUR.

 

Schaubild 7: Entwicklung der Investitionsauszahlungen 2021 bis 2024

 

Die Summe der Investitionsauszahlungen steigt im Planungszeitraum von 111,79 Mio. EUR auf 116,07 Mio. EUR. Damit erhöhen sich die Investitionsauszahlungen der Jahre 2021 bis 2024 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um rund 4,28 Mio. EUR.

 

 

c)      Verschuldung

 

Zwar steigen die Investitionsauszahlungen im Jahr 2021 an, jedoch wurde die Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2021 nicht erhöht, die Finanzierung erfolgt aus der vorhandenen Liquidität. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch Mittel erneut veranschlagt werden, die zum Stand der Haushaltseinbringung noch in 2020 hätten abfließen müssen und damit die Höhe der Liquidität zum Jahresende beeinflusst haben.

 

Die Kreditaufnahme wurde im Jahr 2024 geändert, da die Investitionsauszahlungen durch die Änderungen geringer ausfallen. Es erfolgt eine Reduzierung um 2 Mio. EUR von 20 Mio. EUR auf 18 Mio. EUR.

 

Für die Nettoneuverschuldung bedeutet dies (vgl. auch Anlage 2, Seite 2, Zeilen 33-35) im Vergleich zum Stand der Haushaltseinbringung ein leichter Rückgang von 53,04 Mio. EUR auf 52,77Mio. EUR.

 

Schaubild 8: Entwicklung der Nettoneuverschuldung 2021 bis 2024

 

Zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs war der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2020 aus den Daten des Finanzberichts zum Stichtag 30.09.2020 hochgerechnet worden (vgl. Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2021, Seite 59). Der Schuldenstand wurde in den vorliegenden Eckdaten auf den tatsächlichen Stand der Schulden zum Stichtag 31.12.2020 angepasst. Auf Grund höherer Einzahlungen und geringerer Auszahlungen war die Liquidität zum Jahresende so hoch, dass keine Kreditaufnahme erfolgt ist. Dies entspricht den Vorgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Vorrang des Liquiditätseinsatzes (vgl. Haushaltserlass 2020). Hierdurch konnten auch die Auszahlungen für die Kredittilgung ab 2021 reduziert werden, da bei der Berechnung bislang auch Tilgungsleistungen für eine Kreditaufnahme in 2020 berücksichtigt worden war.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies wirkt sich insgesamt auch auf die Entwicklung des Schuldenstandes innerhalb des Finanzplanungszeitraums mit einer Verringerung des geplanten Schuldenstands bis 31.12.2024 um rund 13,84 Mio. EUR aus (Darstellung in Mio. EUR):

Schaubild 9: Entwicklung der Verschuldung 2020 bis 2024

 

 

d)     Liquidität

 

Anlage 3: Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität

 

Die dem Haushaltsplanentwurf 2021 beigefügte „Anlage 1, Darstellung der voraussichtlichen Liquidität“ wurde aktualisiert und ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Im Haushaltsplanentwurf wurde auf Basis des Finanzberichts zum 30.09.2020 eine Liquidität zum Jahresanfang mit 20,4 Mio. EUR prognostiziert. Der Stand der Liquidität fällt jetzt mit 22,1 Mio. EUR um 1,7 Mio. EUR höher aus.

 

In den Jahren 2021 bis 2024 ist eine Entnahme aus der Liquidität in Höhe von insgesamt fast 15,54 Mio. EUR geplant. Dies entspricht in der Struktur des Gesamtfinanzhaushalts der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (vgl. Anlage 2, Seite 2, Zeile 36).

 

Im Haushaltsplanentwurf war im Zeitraum 2021 bis 2024 noch von einer Liquiditätsentnahme von insgesamt 10,7 Mio. EUR ausgegangen worden. Die Differenz und die damit verbundene höhere Reduzierung der Liquidität ergibt sich auf Grund der jetzt höheren Entnahme aus der Liquidität im Jahr 2021, da die Kreditaufnahme wie bereits erläutert nicht an die höheren Investitionsauszahlungen angepasst wurde.

 

Schaubild 10: Entwicklung der Entnahme aus der Liquidität 2021 bis 2024

 

Der Erhalt der Mindestliquidität ist im Finanzplanungszeitraum auch auf Grund der Änderungen zum Haushaltsplanentwurf nicht gefährdet.

 

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Anlagen

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