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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Leonberg und dem Haus Johannes Warmbronn – Arbeitsgemeinschaft für sozialtherapeutische Hilfswerke e.V., der laut Vertrag am 03.10.2033 ausläuft, wird um 30 Jahre, also bis 03.10.2063 verlängert.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der bestehende Erbbaurechtsvertrag mit dem Haus Johannes Warmbronn – Arbeitsgemeinschaft für sozialtherapeutische Hilfswerke e.V. soll zur langfristigen Sicherung der für Instandsetzungsarbeiten erforderlichen Investitionen in das Gebäude zu den bisherigen Konditionen um 30 Jahre verlängert werden.

Ziele der Maßnahme

Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages.

Sachverhalt/Sachstand

Dem Haus Johannes Warmbronn – Arbeitsgemeinschaft für sozialtherapeutische Hilfswerke e.V. ist mit Vertrag vom 14.07. / 20.09.1983 ein Erbbaurecht über das städtische Grundstück der Gemarkung Warmbronn Flst. 21 / 4 – Hinter den Gärten 10 eingeräumt worden.

Dieses Erbbaurecht läuft laut Vertrag am 3. Oktober 2033 aus.

Im Haus Johannes wird eine Außenwohngruppe nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) betrieben. Hier finden Kinder und Jugendliche ein verlässliches Zuhause auf Zeit, wenn ambulante Angebote nicht mehr oder noch nicht greifen. Oberstes Ziel ist es, den Mädchen und Jungen bald wieder den Weg zurück ins Elternhaus zu öffnen oder sie auf ihre Selbständigkeit vorzubereiten.

Dabei betreuen 5 bis 6 pädagogische Fachkräfte bis zu 10 Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren.

Es kann festgestellt werden, dass im Benehmen mit dem Jugendamt des Landkreises Böblingen und dem Träger Waldhaus gGmbH – welche im Jahre 2005 als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe vom Verein Arbeitsgemeinschaft für Sozialtherapeutische Hilfswerke e. V. den Betrieb der Außenwohngruppe übernommen hatte –der Betrieb des Hauses langfristig gesichert ist.

 

Bei diesem Gebäude sind nun umfangreiche Instandsetzungsarbeiten – insbesondere energetische Maßnahmen (Austausch der Fenster, Isolierung u. ä.) und Erneuerung der Sanitäranlagen – erforderlich.

Zur langfristigen Sicherung dieser Investitionen soll – bei unveränderter Nutzung des Gebäudes –der bestehende Erbbaurechtsvertrag um 30 Jahre verlängert werden.

 

Weiteres Vorgehen

Änderung und Ergänzung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages dergestalt, dass der Vertrag um 30 Jahre bis 03.10.2063 verlängert wird.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Verweigerung einer Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages, was zur Folge haben könnte, dass das Haus Johannes die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen deutlich reduzieren müsste.

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